Akademische Gesundheitsberufe erfordern ein abgeschlossenes Hochschulstudium, das staatliche Prüfungen beinhaltet und mit einer Staatsprüfung abgeschlossen wird. Dazu gehören die Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin, Pharmazie, Lebensmittelchemie sowie die postgradualen Ausbildungen Psychologische Psychotherapie und Psychologische Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie.
Aufgaben des Landesamtes für Gesundheit und Soziales
Das Landesamt für Gesundheit und Soziales übernimmt bei akademischen Gesundheitsberufen folgende Aufgaben:
die Durchführung und Organisation der staatlichen Prüfungen
die Erteilung von Approbationen, Beruferlaubnissen und Erlaubnissen zur Führung einer Berufsbezeichnung
die Bewertung ausländischer Ausbildungen
berufsrechtliche Maßnahmen wie die Anordnung des Ruhens, der Widerruf und die Rücknahme von erteilten Erlaubnissen