Senat startet Bundesratsinitiative zur Liegenschaftspolitik des Bundes

Das Land Berlin setzt sich für eine veränderte Liegenschaftspolitik auf Bundesebene ein. In seiner heutigen Sitzung hat der Senat auf Vorlage von Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz-Ahnen einer Bundesratsinitiative zugestimmt, die den Bund zu einer Abkehr von Grundstückverkäufen zum Maximalerlös bei sozialen Infrastrukturen in wachsenden Städten auffordert.

Finanzsenator Kollatz-Ahnen: „Mit der Neuregelung streben wir an, dass der Bund bei seiner Liegenschaftspolitik künftig auf Bieterverfahren verzichtet und Grundstücke zu einem Wert veräußert, der die geplante Nutzung berücksichtigt. Das gilt insbesondere bei Liegenschaften, die sich für den sozialen Wohnungsbau eignen.“

Als wachsende Stadt ist Berlin besonders auf Flächen für bezahlbaren Wohnraum angewiesen. Hierbei spielen auch Liegenschaften des Bundes, verwaltet durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), eine wichtige Rolle. Anders als das Land Berlin mit seiner Transparenten Liegenschaftspolitik setzt die BImA bei Veräußerungen auf das Höchstpreisprinzip: Derjenige Bieter erhält den Zuschlag, der das höchste Angebot abgibt. Das ist besonders problematisch bei Wohnimmobilien und für den Wohnbau geeigneten Flächen in wachsenden Kommunen. Denn es befördert Spekulation und macht die Nutzung der Flächen und Immobilien für sozialen Wohnungsbau in der Regel unmöglich. Die bestehenden Regelungen für eine vergünstigte Abgabe von Bundesliegenschaften, beispielsweise für den sozialen Wohnungsbau, sind zeitlich befristet und bisher kaum praktikabel geworden. Daher gilt es eine dauerhafte Lösung zu etablieren.

Das BImA-Gesetz und die Bundeshaushaltsordnung (BHO) regeln die rechtlichen Grundlagen des Verkaufs bundeseigener Liegenschaften. Das BImA-Gesetz schreibt die einheitliche Verwaltung des Liegenschaftsvermögens des Bundes nach kaufmännischen Grundsätzen sowie die wirtschaftliche Veräußerung nicht betriebsnotendigen Vermögens vor. Nach den Bestimmungen der BHO dürfen für Bundeszwecke nicht mehr benötigte Liegenschaften „nur zu ihrem vollen Wert“ veräußert werden. Der Bund interpretiert den vollen Wert dahingehend, dass es sich um den spekulativen Höchstpreis handelt. Diese Interpretation ist für viele Länder und Kommunen nicht bezahlbar.

Dies hat sich in Berlin insbesondere am Beispiel des Dragoner-Areals im Bezirk Kreuzberg-Friedrichshain gezeigt. Die BImA hatte die innerstädtische Liegenschaft nach dem Meistbietendenprinzip für 36 Mio. Euro an einen Investor verkauft. Der gutachterliche Verkehrswert lag dagegen nur bei 16 Mio. Euro. Eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft war bereit gewesen, die Liegenschaft für 18 Mio. Euro zu erwerben, unterlag allerdings im Bieterverfahren dem Investor. Nachdem der Finanzausschuss des Bundesrats diesem Geschäft seine Zustimmung verweigert hatte, wird das Areal nun im Rahmen des Hauptstadtfinanzierungsvertrages dem Land Berlin übertragen und soll für die „Berliner Mischung“ aus Wohnungen, vorwiegend Sozialwohnungen, Gewerbe und Kultur entwickelt werden.

Damit künftig die Allgemeinwohlbelange der Länder und Kommunen besser berücksichtigt werden, sieht Berlins Bundesratsinitiative eine Neuregelung der BHO und des BImA-Gesetzes vor. Auf die Durchführung von Bieterverfahren soll verzichtet werden und Grundstücke sollen zu einem Wert veräußert werden, der die geplante Nutzung berücksichtigt.

Neben der BImA verwalten auch weitere Institutionen bundeseigene Liegenschaften, zum Beispiel das Bundeseisenbahnvermögen (BEV). Eine wie von Berlin gewünschte Änderung der BHO würde sich auch auf die Vorgaben zur Veräußerung von bundeseigenen Liegenschaften für das BEV und andere Immobilienverwalter des Bundes auswirken.