Fragen und Antworten zum Angebot der Stromnetz Berlin

  • Warum kommt das Angebot von Vattenfall jetzt?

    Magnus Hall hat heute Morgen in einer Presseinformation erklärt, dass die Aussicht auf weitere Jahre gerichtlicher Auseinandersetzung und unternehmerische Schwerpunktsetzungen innerhalb des Vattenfall Konzerns Grundlagen für das Angebot sind.

  • Was bedeutet das Vattenfall-Angebot für die aktuell laufenden Gerichtsverfahren?
    1. nach Urteil des Kammergerichtes
    2. im noch offenen Hauptsacheverfahren am Landgericht
    1. Das Urteil des Kammergerichtes liegt vor (auch die Urteilsgründe wurden am 20.10.2020 zugestellt) Damit ist dieses Verfahren beendet, Auswirkungen gibt es insoweit nicht.
    2. Im noch offenen Hauptsacheverfahren am Landgericht ist festzuhalten, dass Kläger in dem Verfahren nicht das Land Berlin ist. Insofern liegt es in der Hand der Klägerin, das Verfahren zu beenden. Das Konzessionsverfahren wird ordnungsgemäß beendet und in diesem Rahmen das nun vorliegende Angebot geprüft.
  • Wirkt sich das Vattenfall-Angebot auf das laufende Gasverfahren aus?

    Rechtlich gar nicht. Wie weit die am Verfahren Beteiligten ggf. wirtschaftlich zu einer neuen Bewertung kommen, bleibt abzuwarten.

  • Wirkt sich das Vattenfall-Angebot auf das Fernwärmeverfahren aus?

    Siehe Antwort zu Frage 3.

  • Was bedeutet das Angebot konkret für die Mitarbeiter/innen von Stromnetz Berlin?

    Durch den möglichen Unternehmenskauf der Stromnetz GmbH wäre das Beschäftigungsverhältnis der Mitarbeiter/Innen rechtlich nicht berührt. Alle Arbeitsverhältnisse bleiben bestehen. Die Unsicherheit für die Mitarbeiter, die dadurch gegeben ist, dass das Stromnetz streitbefangen ist, würde mit der Annahme des Angebotes entfallen.

  • Hat das Angebot Auswirkungen auf die weiteren Mitbewerber Berlin Energie und Bürgerenergie Berlin e.G.?

    Das Angebot hat keine Auswirkungen, sondern lediglich dessen Annahme und ein Zuschlag im Konzessionsverfahren. In diesem Fall wird die dann hundertprozentige kommunale Stromnetz Berlin GmbH Konzessionsnehmer.

  • Ist sichergestellt, dass kein überhöhter Kaufpreis zu zahlen ist?

    In dem Angebot ist ein branchenübliches Verfahren zur Bewertung regulierter Stromnetzbetreiber für den Unternehmenskauf festgelegt. Der konkrete Kaufpreis kann auf Basis der im Angebot vorhandenen Kaufpreismechanik nach Vorliegen des Jahresabschlusses für 2020 ermittelt werden. Dementsprechend wird das Angebot auch nur dann angenommen, wenn Einverständnis über einen angemessenen Kaufpreis besteht.

  • Hätte man sich den jahrelangen Rechtsstreit nicht sparen können?

    Das Land Berlin hat ein Konzessionsverfahren entsprechend den zwingenden rechtlichen Vorgaben durchgeführt. Seitens Vattenfall bzw. der Stromnetz Berlin GmbH wurden Rechtsmittel in diesem Verfahren eingelegt. Das Land Berlin konnte damit den Rechtsstreit nicht verhindern, sondern musste seine Rechte wahren.

  • Oder ist es nur den jahrelangen Auseinandersetzungen vor Gericht zu verdanken, dass Vattenfall jetzt "nachgibt"?

    Das Land begrüßt das neue Angebot als einen konstruktiven wichtigen Schritt vorwärts und wird dieses ernsthaft prüfen. Im Übrigen wird auf die Presseinformation von Magnus Hall verwiesen – siehe Antwort zu Frage 1

  • Was sind die nächsten Schritte?

    Die nächsten Schritte sind die Prüfung des Angebotes einschließlich der Due Diligence und aller relevanten Prüfungen und Bewertungen für Unternehmenskäufe. Auf dieser Grundlage können der Senat und das Abgeordnetenhaus eine qualifizierte Entscheidung treffen.

  • Wann wird das Stromnetz tatsächlich im Eigentum des Landes Berlin sein?

    Es handelt sich um einen Unternehmenskauf und nicht um einen Asset-Deal. Das Stromnetz bleibt im Eigentum der Stromnetz Berlin GmbH. Die Stromnetz Berlin GmbH geht in das Eigentum des Landes oder einer Eigengesellschaft des Landes über. Das Angebot sieht vor, dass die Stromnetz Berlin GmbH im Jahr 2021 an das Land Berlin übergeht.

  • Woran werden die Kund/innen erkennen, dass das Stromnetz rekommunalisiert ist? Werden sie überhaupt einen Unterschied merken?

    Die Stromnetz Berlin GmbH verfügt mit dem Stromnetz in Berlin über eine der wichtigsten Infrastrukturen der Daseinsvorsorge und über ein zentrales Asset zum Gelingen der Energiewende. Die konsequente Entwicklung dieser Infrastruktur hat für das Land, seine Bürgerinnen und Bürger und die Berliner Unternehmen zentrale Bedeutung. Zugleich ist die Stromnetz Berlin GmbH eine Gesellschaft, die der Regulierung unterliegt und für die der Grundsatz des Unbundling, also die regulatorisch vorgegebene Trennung von Netzbetrieb und Stromvertrieb, gilt. Der Stromnetzbetreiber ist demnach im Hinblick auf die Kundenbeziehung neutral. Stromkunden bleiben Kunden ihres jeweiligen Energielieferanten für den sie sich entschieden haben.

  • Was hat das Verfahren zur Vergabe der Stromnetzkonzession das Land Berlin bis jetzt gekostet?

    Die Gesamtkosten zum Stand 31.12.2019 für das Konzessionsverfahren Strom belaufen sich auf 4.904.799,36 EUR (Rechtsberatung) sowie 1.552.909.65 EUR (Justitiariat).

  • Kommen neben dem Kaufpreis für den Unternehmenserwerb noch weitere Kosten in diesem Verfahren auf das Land Berlin zu?

    Das Konzessionsverfahren wird ordnungsgemäß beendet. Hierdurch entstehen Kosten auch im Zusammenhang mit der gebotenen Prüfung des jetzt vorgelegten Angebotes.

  • Was bedeutet das Angebot von Vattenfall für das Land Berlin?

    Vorbehaltlich der Prüfung des Angebotes und der Entscheidung über seine Annahme kann das Konzessionsverfahren ordnungsgemäß beendet und zugleich die angestrebte Rekommunalisierung – auf einem anderen und im Ergebnis leichteren Weg als durch die bisher beabsichtigte Konzessionierung des Landesbetriebs Berlin Energie – erreicht werden.

  • Wie soll der Kaufpreis finanziert werden? Gibt es dafür Rücklagen im Haushalt?

    Bei der Prüfung des Angebots ist zugleich ein mögliches Finanzierungsmodell zu entwickeln. Mit dem Haushaltsgesetz 2020/2021 wurde die Senatsverwaltung für Finanzen ermächtigt, Bürgschaften und Garantien zur Absicherung von Krediten im Zusammenhang mit öffentlichen Infrastrukturmaßnahmen bis zu 6.000.000.000 Euro zu übernehmen. Unter öffentliche Infrastrukturmaßnahmen fallen auch die Gründung und der Erwerb von Beteiligungen auf dem Gebiet der Energieversorgung.

  • Wird das Land Berlin künftig mit Vattenfall kooperieren?

    Ja. Die bestehende Zusammenarbeit mit Vattenfall, bspw. beim Thema Kohleausstieg und nachhaltige Fernwärmeversorgung, bleibt von dem vorliegenden Angebot unberührt und soll weiterentwickelt werden.

  • Warum bleibt Vattenfall größter Stromanbieter in Berlin?

    Die Stromnetz Berlin (SNB) ist eine Tochter von Vattenfall und ist ausschließlich für den Betrieb des Netzes verantwortlich. Die SNB produziert keinen Strom und verkauft diesen auch nicht an Endkunden. Das darf sie nicht, denn es gilt ein striktes Unbundling-Gebot für Netze der allgemeinen Versorgung (so auch bei Gas). Das bedeutet, dass der Netzbetreiber stets unabhängig sein muss und sein Netz den Versorgungsunternehmen, die den Strom anbieten, gegen ein (reguliertes) Entgelt zur Verfügung stellen muss. Vattenfall ist so ein Stromanbieter und bleibt es auch dann, wenn das Unternehmen seine Netzbetriebstochter an das Land Berlin verkauft.