Umsatzsteuerbetrug im Onlinehandel

Das Finanzamt Berlin-Neukölln ist eines von 23 Finanzämtern in Berlin. Mit einer Besonderheit: Es ist bundesweit für die Umsatzbesteuerung von Unternehmen mit Sitz in der Volksrepublik China (einschließlich Hongkong) zuständig. Seit einigen Monaten ist das eine große Herausforderung.

Aufgrund erheblicher Steuerausfälle und der Wettbewerbsnachteile für inländische und EU-Unternehmen haben die Finanzministerinnen und Finanzminister der Bundesländer auf ihrer Jahreskonferenz im Mai den Entwurf einer „Haftungsregelung für Betreiber von elektronischen Marktplätzen“ beschlossen. Entsprechende Vorschläge wurden bereits 2016 länderübergreifend erarbeitet, denn durch Umsatzsteuerbetrug im Onlinehandel gehen Deutschland jährlich schätzungsweise Steuereinnahmen im hohen dreistelligen Millionenbereich verloren.

Am 1. August 2018 hat die Bundesregierung in ihrer Kabinettssitzung das „Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen im Internethandel“ verabschiedet.

Das Gesetz sieht vor, dass nun Online-Marktbetreiber, wie beispielsweise Amazon oder Ebay, selbst in der Pflicht sind, die Umsatzsteuerzahlung ihrer Händler sicherzustellen. Nur wenn sie dem Finanzamt eine Bescheinigung über die steuerliche Registrierung ihrer aktiven Verkäufer vorlegen, entfällt eine Haftung. Ab 2021 sollen die Betreiber die Umsatzsteuer der Online-Verkäufer automatisch an das zuständige Finanzamt in Neukölln abführen.

Ein Umsatzsteuerbetrug in dieser Größenordnung wäre im Bereich des Onlinehandels ohne große Onlinemarktplätze und Fulfillment-Dienstleister, die den gesamten Warenverkehr im Inland abwickeln, nicht möglich. Die Durchsetzung von Steueransprüchen gegenüber Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU ist aufgrund der Anonymität, z.B. durch Nicknames, oft mit hohem Aufwand verbunden und sehr schwierig.

Ungeachtet der Zuständigkeit des Finanzamts Neukölln für die Umsatzbesteuerung von Unternehmen mit Sitz in der Volksrepublik China handelt es sich daher um ein Problem, das nur von EU, Bund und Ländern gemeinsam gelöst werden kann.

Der politische Druck ist bereits seit Mai spürbar: Mit Ankündigung des Gesetzesentwurfs stieg die Zahl der Neuanmeldungen im Finanzamt Neukölln deutlich an. So hatten bis Mitte 2017 lediglich 435 Händler eine Umsatzsteuer-ID, Ende Juli waren es bereits rund 3000 Händler. Pro Woche kommen rund 400 Anmeldungen hinzu.

Um der gestiegenen Anfrage nach einer Steuer-ID gerecht zu werden, wurde die Anzahl der zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von neun auf 15 erhöht. Sie arbeiten eng mit dem Berliner Finanzamt für Fahndung und Strafsachen zusammen.

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