Steuern 2018 – Das ändert sich

Mit Beginn des Jahres 2018 treten einige steuerliche Änderungen und Neuregelungen in Kraft. Hier die wesentlichen Punkte im Überblick:

Anhebung des Grundfreibetrags

Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer steigt für jeden Steuerpflichtigen von jetzt 8.820 EUR in 2018 um 180 EUR auf 9.000 EUR. Bis zu diesem Betrag werden keine Steuern fällig. Im Falle der Zusammenveranlagung verdoppelt sich diese Grenze. Daneben werden auch die übrigen Tarifeckwerte zum Ausgleich der sog. „kalten Progression“ um jeweils 1,65% erhöht.

Das bedeutet konkret zum Beispiel für Arbeitnehmer/innen mit einem monatlichen Bruttoarbeitslohn von 2.500 EUR eine Entlastung bei Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag von 94 € im Jahr.

Anpassung des Unterhaltshöchstbetrags

In gleichem Maße wie der Grundfreibetrag wird auch die einkommensteuerliche Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen (§ 33a EStG) von jetzt 8.820 EUR um 180 EUR auf 9.000 EUR erhöht.

Kindergeld und Kinderfreibetrag steigen

Der Kinderfreibetrag steigt von aktuell 4.716 EUR um 72 EUR auf zukünftig 4.788 EUR. Auch das Kindergeld erhöht sich im neuen Jahr um monatlich jeweils 2 EUR. Das heißt, für das 1. und 2. Kind auf 194 EUR, für das 3. Kind auf 200 EUR und für das 4. und jedes weitere Kind auf 225 EUR.

Aber nicht vergessen: Kindergeld kann nur noch für höchstens 6 Monate rückwirkend beantragt werden.

Verhinderung von Steuervermeidung und Steuerbetrug

Um schädlichen Steuerpraktiken international agierender Konzerne entgegenzusteuern, können Ausgaben für die Überlassung von Rechten (insbesondere Patente und Lizenzen) künftig nur noch beschränkt berücksichtigt werden, wenn die Zahlungen im Ausland nicht oder nur niedrig besteuert werden – sogenannte Lizenzschranke (§ 4j EStG).

Als neues Instrument der Steuerkontrolle wird die Kassen-Nachschau eingeführt (§ 146b AO). Zukünftig können Dienstkräfte der Steuerverwaltung ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Außenprüfung die Geschäftsräume betreten und Kontrollen der Kassenaufzeichnungen durchführen. Damit erfolgt ein wichtiger Schritt hin zu einer effektiveren Bekämpfung von Steuerbetrug durch manipulierte Kassen.