Warnung vor Betrugsversuchen
Die Berliner Steuerverwaltung warnt vor Betrugsversuchen durch Phishing SMS.
Umsatzsteuer - Voranmeldungen, Jahreserklärungen am Standort Finanzamt für Körperschaften I

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Telefonische Servicezeiten
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Umsatzsteuer - Voranmeldungen, Jahreserklärungen
Die Umsatzsteuer - auch Mehrwertsteuer genannt - gehört zu den Besitz- und Verkehrsteuern. Sie ist eine allgemeine Verbrauchsteuer, mit der grundsätzlich der gesamte private und öffentliche Verbrauch belastet wird.
Der Umsatzsteuer unterliegen
- Lieferungen (z.B. Warenverkäufe) und sonstige Leistungen (z.B. Beratungsleistungen, Reparaturarbeiten, Vermietung und Verpachtung),
- die Einfuhr (Einfuhrumsatzsteuer) und
- der innergemeinschaftliche Erwerb (z.B. Warenbezüge aus anderen EU-Mitgliedstaaten).
Steuerbefreiungen
Steuerbefreiungen kommen nur unter bestimmten engen Voraussetzungen in Betracht, teilweise sind gesonderte Bescheinigungen notwendig. Einzelfragen dazu und Details zum Vorsteuerabzug sind im Voranmeldungs- bzw. Veranlagungsverfahren mit dem zuständigen Finanzamt zu klären.
Nach Ablauf des Kalenderjahres ist bis zum 31. Juli des Folgejahres stets eine Umsatzsteuerjahreserklärung abzugeben.
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
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Umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft
Schuldner der Umsatzsteuer ist grundsätzlich der Unternehmer. Nach der Begriffsbestimmung des Gesetzes ist Unternehmer, wer eine nachhaltige Tätigkeit selbständig zur Erzielung von Einnahmen ausübt. Die Umsatzsteuer wird jedoch nur erhoben, wenn der Unternehmer kein sogenannter Kleinunternehmer ist (siehe Weiterführende Informationen).
Erforderliche Unterlagen
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Elektronische Übermittlung
Die Umsatzsteuer-Voranmeldungen und die Umsatzsteuererklärung sind elektronisch zu übermitteln.
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Authentifizierung
Folgende Unterlagen:
- die Umsatzsteuer-Voranmeldung,
- der Antrag auf Dauerfristverlängerung,
- die Anmeldung der Sondervorauszahlung,
- die Umsatzsteuer-Jahreserklärung
- Die Verwendung von Papiervordrucken ist nicht mehr zulässig.
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk das Unternehmen seinen Sitz/Ort der Geschäftsleitung hat.
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.
Kontakt
Finanzamt für Körperschaften I
Nahverkehr
S-Bahn Messe-Nord/ICC: S41, S42
U-Bahn Kaiserdamm: U2
Bus Messe-Nord/ICC: X34, M49, 104, 139, 149