Warnung vor Betrugsversuchen

Die Berliner Steuerverwaltung warnt vor Betrugsversuchen durch Phishing SMS.

Weiter Informationen finden Sie über diesen Link.

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Umsatzsteuer - Voranmeldungen, Jahreserklärungen am Standort Finanzamt für Körperschaften I

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Öffnungszeiten

Montag
geschlossen
Dienstag
08:00 - 14:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 14:00 Uhr
Donnerstag
12:00 - 18:00 Uhr
Freitag
geschlossen

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie die abweichenden telefonischen Servicezeiten.

Zahlungsmöglichkeiten

Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.

Sonstige Hinweise zum Standort

Telefonische Servicezeiten
Sie erreichen das Finanzamt telefonisch montags bis donnerstags von 8:00 bis 15:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 13:00 Uhr.

Umsatzsteuer - Voranmeldungen, Jahreserklärungen

Die Umsatzsteuer - auch Mehrwertsteuer genannt - gehört zu den Besitz- und Verkehrsteuern. Sie ist eine allgemeine Verbrauchsteuer, mit der grundsätzlich der gesamte private und öffentliche Verbrauch belastet wird.

Der Umsatzsteuer unterliegen

  • Lieferungen (z.B. Warenverkäufe) und sonstige Leistungen (z.B. Beratungsleistungen, Reparaturarbeiten, Vermietung und Verpachtung),
  • die Einfuhr (Einfuhrumsatzsteuer) und
  • der innergemeinschaftliche Erwerb (z.B. Warenbezüge aus anderen EU-Mitgliedstaaten).

Bemessungsgrundlage ist der Erlös, den ein Unternehmer für seine Leistungen im Inland erhält. Der allgemeine Steuersatz (= Regelsteuersatz) beträgt 19 % und der ermäßigte Steuersatz beträgt 7 % (z.B. für Lebensmittel - nicht für Alkohol -). Die Umsatzsteuer wird durch Anwendung des jeweiligen Steuersatzes auf die Bemessungsgrundlage errechnet.

Steuerbefreiungen

Steuerbefreiungen kommen nur unter bestimmten engen Voraussetzungen in Betracht, teilweise sind gesonderte Bescheinigungen notwendig. Einzelfragen dazu und Details zum Vorsteuerabzug sind im Voranmeldungs- bzw. Veranlagungsverfahren mit dem zuständigen Finanzamt zu klären.

Nach Ablauf des Kalenderjahres ist bis zum 31. Juli des Folgejahres stets eine Umsatzsteuerjahreserklärung abzugeben.

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft
    Schuldner der Umsatzsteuer ist grundsätzlich der Unternehmer. Nach der Begriffsbestimmung des Gesetzes ist Unternehmer, wer eine nachhaltige Tätigkeit selbständig zur Erzielung von Einnahmen ausübt. Die Umsatzsteuer wird jedoch nur erhoben, wenn der Unternehmer kein sogenannter Kleinunternehmer ist (siehe Weiterführende Informationen).

Erforderliche Unterlagen

  • Elektronische Übermittlung
    Die Umsatzsteuer-Voranmeldungen und die Umsatzsteuererklärung sind elektronisch zu übermitteln.
  • Authentifizierung
    Folgende Unterlagen:
    • die Umsatzsteuer-Voranmeldung,
    • der Antrag auf Dauerfristverlängerung,
    • die Anmeldung der Sondervorauszahlung,
    • die Umsatzsteuer-Jahreserklärung
    können nur elektronisch authentifiziert übermittelt werden. Das hierfür erforderliche elektronische Zertifikat erhalten Sie unabhängig von der für die Übermittlung ausgewählten Software durch Registrierung bei "Mein ELSTER" (www.elster.de).
  • Die Verwendung von Papiervordrucken ist nicht mehr zulässig.

Gebühren

keine

Weiterführende Informationen

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk das Unternehmen seinen Sitz/Ort der Geschäftsleitung hat.

Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.