Umsatzsteuer - Voranmeldungen - Jahreserklärungen am Standort Finanzamt Treptow-Köpenick

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Öffnungszeiten

  • Montag

      geschlossen
  • Dienstag

      08:00-14:00 Uhr
  • Mittwoch

      08:00-14:00 Uhr
  • Donnerstag

      12:00-18:00 Uhr
  • Freitag

      geschlossen

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie die abweichenden telefonischen Servicezeiten.

Verkehrsanbindungen

Bus
  • Brandenburgplatz: 269
S-Bahn
  • Köpenick: S3
Tram
  • Brandenburgplatz: 60, 61

Sonstige Hinweise zum Standort

Die Zahlung von Steuern und Abgaben ist nur unbar durch Überweisung oder Einzahlung auf ein Konto des Finanzamts sowie mittels Hingabe/Übersendung von Schecks möglich. Verwaltungsgebühren können am Standort mit Girocard (ehemals ec-Karte), Debit- oder Kreditkarte der Anbieter Visa und Mastercard (jeweils mit PIN) bezahlt werden.

Telefonische Servicezeiten
Sie erreichen das Finanzamt telefonisch montags bis donnerstags von 8:00 bis 15:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 13:00 Uhr.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Umsatzsteuer - Voranmeldungen - Jahreserklärungen

Die Umsatzsteuer - auch Mehrwertsteuer genannt - gehört zu den Besitz- und Verkehrsteuern. Sie ist eine allgemeine Verbrauchsteuer, mit der grundsätzlich der gesamte private und öffentliche Verbrauch belastet wird.

Der Umsatzsteuer unterliegen
  • Lieferungen (z.B. Warenverkäufe) und sonstige Leistungen (z.B. Beratungsleistungen, Reparaturarbeiten, Vermietung und Verpachtung),
  • die Einfuhr (Einfuhrumsatzsteuer) und
  • der innergemeinschaftliche Erwerb (z.B. Warenbezüge aus anderen EU-Mitgliedstaaten).

Bemessungsgrundlage ist der Erlös, den ein Unternehmer für seine Leistungen im Inland erhält, jedoch abzüglich der Umsatzsteuer. Der allgemeine Steuersatz (= Regelsteuersatz) beträgt 19 % und der ermäßigte Steuersatz beträgt 7 % (z.B. für Lebensmittel - nicht für Alkohol -). Die Umsatzsteuer wird durch Anwendung des jeweiligen Steuersatzes auf die Bemessungsgrundlage errechnet.

Steuerbefreiungen

Steuerbefreiungen kommen nur unter bestimmten engen Voraussetzungen in Betracht, teilweise sind gesonderte Bescheinigungen notwendig. Einzelfragen dazu und Details zum Vorsteuerabzug sind im Voranmeldungs- bzw. Veranlagungsverfahren mit dem zuständigen Finanzamt zu klären.

Nach Ablauf des Kalenderjahres ist bis zum 31. Juli des Folgejahres stets eine Umsatzsteuerjahreserklärung abzugeben.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft
    Schuldner der Umsatzsteuer ist grundsätzlich der Unternehmer. Nach der Begriffsbestimmung des Gesetzes ist Unternehmer, wer eine nachhaltige Tätigkeit selbständig zur Erzielung von Einnahmen ausübt. Die Umsatzsteuer wird jedoch nur erhoben, wenn der Unternehmer kein sogenannter Kleinunternehmer ist (siehe Weiterführende Informationen).
  • Für die Online-Antragstellung: Registrierung/Anmeldung beim Portal "Elster"

Erforderliche Unterlagen

  • Elektronische Übermittlung
    Die Umsatzsteuer-Voranmeldungen und die Umsatzsteuererklärung sind elektronisch zu übermitteln.
  • Authentifizierung
    Folgende Unterlagen:
    • die Umsatzsteuer-Voranmeldung,
    • der Antrag auf Dauerfristverlängerung,
    • die Anmeldung der Sondervorauszahlung,
    • die Umsatzsteuer-Jahreserklärung
    können nur elektronisch authentifiziert übermittelt werden. Das hierfür erforderliche elektronische Zertifikat erhalten Sie unabhängig von der für die Übermittlung ausgewählten Software durch Registrierung bei "Mein ELSTER" (www.elster.de).
  • Die Verwendung von Papiervordrucken ist nicht mehr zulässig.

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk das Unternehmen seinen Sitz/Ort der Geschäftsleitung hat.

Chat

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