Stabilitätsrat bestätigt Konsolidierungserfolge Berlins – Sanierungsverfahren nach fünf Jahren erfolgreich abgeschlossen

Pressemitteilung Nr. 17-012 vom 22.06.2017

Der Stabilitätsrat von Bund und Ländern hat in seiner heutigen Sitzung das im Jahr 2011 vereinbarte Sanierungsverfahren des Landes Berlin für die Jahre 2012 bis 2016 offiziell abgeschlossen.

“Der Beschluss des Stabilitätsrats bestätigt die erfolgreiche Konsolidierung des Landes Berlin und setzt nun auch offiziell einen Schlusspunkt hinter das Sanierungsverfahren. Dieses Verfahren war hart, aber notwendig, um die Finanzen des Landes in Ordnung zu bringen und Berlin wieder finanzielle Spielräume zu eröffnen. Das ist ein beeindruckender Erfolg, denn 2012 hat niemand damit gerechnet, dass Berlin schon 2017 das Sanierungsverfahren würde verlassen können”, erklärte Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz-Ahnen im Anschluss an die Sitzung des Stabilitätsrates.

Kollatz-Ahnen betonte, das Land Berlin habe bereits in den frühen 2000er-Jahren mit der Konsolidierung seines Haushaltes begonnen; das 2011 zur Abwendung einer weiterhin drohenden Haushaltslage vereinbarte Sanierungsprogramm sei letztlich die logische Fortsetzung des bereits eingeschlagenen Kurses gewesen. “Bei der Sanierung des Landeshaushalts hat Berlin, wie die anderen Länder und der Bund, natürlich auch von den günstigen Rahmenbedingungen profitiert, zum Beispiel von der anhaltend guten wirtschaftlichen Entwicklung und dem niedrigen Zinsniveau”, so Kollatz-Ahnen. “Aber entscheidend waren die eigenen Sanierungsbemühungen Berlins.”

Der Finanzsenator erklärte, Berlin wolle an der Strategie des Konsolidierens und Investierens festhalten. “Wir werden zielgerichtet die Infrastruktur der wachsenden Stadt sanieren, modernisieren und bedarfsgerecht erweitern.” Kollatz-Ahnen wies aber auch darauf hin, dass Berlin immer noch zu den sogenannten Konsolidierungsländern gehört und jährlich 80 Millionen Euro erhält, die beim verbindlich vorgeschriebenen weiteren Abbau des strukturellen Defizites helfen sollen. “Schon deshalb und wegen der ab 2020 für die Länder geltenden Schuldenbremse werden wir auch in Zukunft die weitere Konsolidierung unserer Finanzen im Blick behalten”, sagte Kollatz-Ahnen.

Er verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass der Stabilitätsrat in seinem jüngsten Beschluss Berlin dazu auffordert, haushaltspolitische Spielräume neben dem Abbau des Sanierungsstaus auch wieder verstärkt dazu zu nutzen, seine hohe Verschuldung schrittweise zurückzuführen. Höhere Tilgungen können ohnehin erforderlich werden, um sicherzustellen, dass Berlin die strukturelle Defizitobergrenze der Vereinbarung zu den Konsolidierungshilfen nicht reißt.

Der abschließende Sanierungsbericht des Landes Berlin ist unter folgendem Link auf den Internetseiten der Senatsverwaltung für Finanzen abrufbar: https://www.berlin.de/sen/finanzen/dokumentendownload/haushalt/sanierungsprogramm/zehnter-bericht-zur-umsetzung-des-sanierungsprogramms-2012-bis-2016.pdf

Beschlüsse und weitere Informationen des Stabilitätsrates sind abrufbar unter www.stabilitaetsrat.de