Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat im Zusammenhang mit der Berliner Übernachtungsteuer den Antrag eines Berliner Hotels auf Aussetzung der Vollziehung zurückgewiesen. Damit hat sich erstmals ein Gericht mit der zum Jahr 2014 eingeführten Übernachtungsteuer befasst. Die Entscheidung des Gerichts im Hauptsacheverfahren steht indes noch aus.
Nach Bekanntwerden des Beschlusses erklärte Berlins Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz-Ahnen: “Wir geben jetzt die bisher im Haushalt gesperrten 4,1 Millionen Euro aus der Übernachtungsteuer des Jahres 2014 frei, die für kulturelle, touristische und sportbezogene Vorhaben verwendet werden sollen.” Die entsprechenden Vorkehrungen dafür werde die Senatsverwaltung für Finanzen in Abstimmung mit den für die Mittelvergabe zuständigen Fachverwaltungen in den nächsten Tagen treffen, kündigte der Senator an.
Im Jahr 2014 hatte das Land Berlin aus der neu eingeführten Übernachtungssteuer 29,1 Millionen Euro eingenommen. Der Teil der Einnahmen, der 25 Millionen Euro übersteigt, steht gemäß dem Haushaltsgesetz zu jeweils einem Drittel für Kultur, Sport und Tourismus zur Verfügung. Für das Jahr 2015 hat das Land Einnahmen aus der Übernachtungsteuer in Höhe von insgesamt 35 Millionen Euro veranschlagt, von denen dann 10 Millionen Euro für Kultur, Sport und Tourismus verwendet werden können.