Corona-bedingte Neustarthilfe für Soloselbstständige: Bundesregierung verlängert Förderzeitraum und erhöht Betrag auf bis zu 1.500 Euro pro Monat

Pressemitteilung Nr. 2021-009 vom 15.06.2021

Die Bundesregierung hat die Corona-bedingte Neustarthilfe für Soloselbstständige verlängert. Der Förderzeitraum wurde von Juli bis September 2021 verlängert, der Förderbetrag in diesem Zeitraum auf bis zu 1.500 Euro pro Monat erhöht. Das geht aus dem aktuellen BMF-Briefing hervor, das online zum Download bereitsteht.

Für den Zeitraum von Januar bis Juni 2021 konnten Soloselbstständige bis zu 1.250 Euro pro Monat beantragen. Damit sind für den gesamten Förderzeitraum von Januar bis September 2021 bis zu 12.000 Euro an Neustarthilfen möglich.

Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz: “Die Entscheidung des Bundes, die Neustarthilfe zu verlängern und zu erhöhen, ist für Berlin von besonderer Bedeutung. Denn die ansässigen Kleinstbetriebe und Soloselbstständigen waren von der erforderlichen Schließung zur Eindämmung der Corona-Pandemie besonders betroffen. Der aktuelle Ausbau der Förderung wird diesen bedeutenden Wirtschaftszweigen dabei helfen, das Business wieder hochzufahren und den Normalzustand herzustellen.”

Das Land Berlin hatte bereits im März dieses Jahres beschlossen, die Neustart- und Überbrückungshilfe III des Bundes um 170 Mio. Euro aufzustocken. Davon entfallen 150 Mio. Euro auf Zuschusszahlungen für Soloselbstständige und Kleinstunternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten. Hinzu kommt das Berlin-Härtefallprogramm mit 20 Millionen Euro für Soloselbstständige und Kleinstbetriebe, die bei der Neustarthilfe des Bundes nicht antragsberechtigt sind.

Ausführliche Informationen zum Beschluss der Bundesregierung.