Der Nachtragshaushalt für das Jahr 2009 ist notwendig, um die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für das vom Bund verabschiedete Konjunkturprogramm II im Landeshaushalt zu schaffen. Gegenüber dem Haushaltssoll werden steuerliche Mindereinnahmen von 680 Mio. Euro und zusätzliche Verwaltungseinnahmen von 152 Mio. Euro veranschlagt, sodass sich die gesamten Mindereinnahmen auf 528 Mio. Euro belaufen. Die Mehrausgaben sind mit 483 Mio. Euro veranschlagt, davon sind 338 Mio. Euro konjunkturbedingt. Der Finanzierungssaldo ändert sich damit von 90 Mio. Euro, wie laut Doppelhaushalt 2008/2009 beschlossen, auf – 916 Mio. Euro (Neuverschuldung). Einen entsprechenden Entwurf des Nachtragshaushaltes hat der Senat heute auf Vorlage von Finanzsenator Dr. Thilo Sarrazin beschlossen.
Weitere Einzelheiten zum Nachtragshaushalt:
Bestandteil des Nachtragshaushalts ist auch die vom Senat bereits im Dezember 2008 beschlossene Aufstockung des bestehenden Schulanlagensanierungsprogramms um 50 Mio. Euro auf 82 Mio. Euro. Zusammen mit den Mitteln für zusätzliche Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket II werden damit für 2009 und 2010 insgesamt über 310 Mio. Euro für Schulsanierungen zur Verfügung stehen.
Für die Kosten der Kindertagesstätten werden für das laufende Jahr 90 Mio. Euro zusätzlich veranschlagt. Damit summieren sich die Ausgaben auf 107 Mio. Euro, weil die Anmeldungen für die Tagesbetreuung und die Betreuungsumfänge ständig steigen. Das entspricht der Senatspolitik, die frühkindliche Betreuung auszuweiten.
Auf der Ausgabenseite schlägt ferner der Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst aus dem letzten Jahr (Sockelbetrag für die Tarifbeschäftigten in Höhe von 65 Euro ab Juni 2009 und Einmalzahlung für die Beamten in Höhe von 300 Euro) mit 53 Mio. Euro zu Buche, der im bisherigen Haushalt noch nicht enthalten war. Außerdem wird Berlin zur Kofinanzierung der bundesseitig aufgestockten Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung Mittel in Höhe von 18 Mio. Euro gesondert zur Verfügung stellen.
Der Entwurf des Nachtragshaushaltes wird dem Abgeordnetenhaus zur Beschlussfassung zugeleitet.