Warnung vor Betrugsversuchen

Die Berliner Steuerverwaltung warnt vor Betrugsversuchen durch Phishing SMS.

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27. Vierteljahresbericht zur Risikoabschirmung

Pressemitteilung vom 06.01.2009

Der Senat hat heute auf Vorlage von Finanzsenator Dr. Thilo Sarrazin den 27. Vierteljahresbericht zur Risikoabschirmung beschlossen, der sich mit dem III. Quartal 2008 befasst. Die wesentlichen Aussagen dieses Berichtes sind:

  • Aus den Garantien des Landes wurde zum Stichtag 30. September 2008 insgesamt ein Betrag in Höhe von rund 2,2 Mrd. € in Anspruch genommen, vor allem für den Erwerb von Fondsanteilen. Die Zahlung von rund 2 Mrd. € erfolgte dabei aus der Sonderrücklage, der Rest aus Haushaltsmitteln. Die Sonderrücklage war im vergangenen Jahr aus dem Erlös des Verkaufs der Anteile des Landes Berlin an der Landesbank Berlin Holding AG in Höhe von rund 4,6 Mrd. € zur Finanzierung der Inanspruchnahme aus der Risikoabschirmung gebildet worden.
  • Die Gesellschaften des BIH- bzw. Bankkonzerns haben unter Berufung auf die Detailvereinbarung zur Risikoabschirmung im III. Quartal 2008 221 neue Vorgänge an die landeseigene Controllinggesellschaft BCIA zwecks Inanspruchnahme der durch das Land Berlin gewährten Garantien herangetragen. Hiervon wurden 67 Anträge auf Zustimmung nach der Detailvereinbarung gestellt. Insgesamt liegen damit seit Abschluss der Detailvereinbarung 3.341 Anträge auf Zustimmung vor. Zustimmungspflichtig waren hiervon 3.061 Anträge. In 2.368 Fällen wurde die Zustimmung durch die BCIA erteilt.
  • Auch im III. Quartal erfolgte ein weiterer Rückkauf von Anteilen an den Fonds der „Gruppe 1“ (LBB 3-13, IBV D 1-3, Bavaria Ertrag 1) durch das Land, um die Inanspruchnahme aus der Risikoabschirmung zu minimieren. Die Beteiligung des Landes konnte hier insgesamt erneut leicht um 0,2 % auf 76,52 % erhöht werden.

Grundlage des Vierteljahresberichts ist das Gesetz über die Ermächtigung des Senats zur Übernahme einer Landesgarantie für Risiken aus dem Immobiliendienst-leistungsgeschäft der Bankgesellschaft Berlin AG und einiger ihrer Tochtergesellschaften. Hiermit hatte das Abgeordnetenhaus den Senat im April 2002 ermächtigt, eine Landesgarantie für Risiken aus dem Immobiliendienstleistungsgeschäft der Bankgesellschaft Berlin AG und einiger ihrer Tochtergesellschaften zu übernehmen. Zugleich hatte das Abgeordnetenhaus dem Senat auferlegt, vierteljährlich über wesentliche Entwicklungen zur Risikoabschirmung zu berichten.