Im Bereich der Hauptverwaltungen wurden im ersten Halbjahr 2007 insgesamt Haushaltsüberschreitungen – über- und außerplanmäßige Ausgaben – bis zur Höhe von rd. 74,53 Mio. € zugelassen. Die Einwilligung erfolgte grundsätzlich nur gegen einen Ausgleich durch Minderausgaben an anderer Stelle bzw. in Einzelfällen gegen einen Ausgleich durch Mehreinnahmen im Haushalt. Das geht aus dem Bericht an das Abgeordnetenhaus hervor, den der Senat auf Vorlage von Finanzsenator Dr. Thilo Sarrazin beschlossen hat.
Außerdem wurden über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von rd. 98,76 Mio. € zu Lasten späterer Haushaltsjahre zugelassen. Ein Ausgleich der aus den neuen Verpflichtungen entstehenden Ausgaben erfolgt in den jeweiligen Haushaltsjahren.
Inwieweit aus den zugelassenen Haushaltsüberschreitungen tatsächlich Mehrausgaben oder neue Verpflichtungen entstehen, wird erst nach dem Jahresabschluss 2007 festgestellt werden können. Darüber wird der Senat gemäß Artikel 88 Absatz 2 der Verfassung von Berlin (VvB) nach Jahresabschluss dem Abgeordnetenhaus berichten und dessen nachträgliche Genehmigung einholen.