Mit den Jahresberichten zum Personalbestand werden ressortübergreifend wesentliche Strukturdaten über die Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst Berlin ausgewiesen. Der Personalbestand im Land Berlin wird dabei in sogenannten Vollzeitäquivalenten (VZÄ) angegeben. Zur Berechnung der VZÄ werden die individuellen Arbeitszeiten aller Beschäftigten (Voll- oder Teilzeitkräfte) addiert und dann durch die Arbeitszeit eines/r in Vollzeit Beschäftigten geteilt. Die Maßeinheit “Vollzeitäquivalent” gibt also an, wie hoch die Zahl der Beschäftigten wäre, wenn es nur Vollzeitstellen gäbe. Ein Rechenbeispiel: 5 Halbtagsstellen und 2 Ganztagsstellen ergeben 4,5 VZÄ.