Europa in der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

Ausblick

Dienstgebäude der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Umweltpolitik

Luftreinhaltung

Im Rahmen eines Null-Schadstoff-Pakets wird die Europäische Kommission 2022 den Vorschlag zu Überarbeitung der Richtlinie über EU-Luftqualitätsvorschriften vorlegen. Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass die Luftqualitätswerte insbesondere für Feinstaub unter Berücksichtigung der überarbeiteten strengeren Richtwerte der Weltgesundheitsorganisation ambitionierter ausgestaltet werden.

Wir werden auch als Ko-Vorsitz der EUROCITIES-Arbeitsgruppe Luftqualität die Revision der Luftqualitätsrichtlinie weiterhin aktiv begleiten, z. B. durch die Erarbeitung eines gemeinsamen Positionspapiers, um der Europäischen Kommission die bei der Revision aus Städtesicht wichtigen Punkte nahezubringen. Dazu gehört insbesondere die explizite Verankerung einer gemeinsamen Verantwortung des EU-Gesetzgebers und der Mitgliedstaaten für Maßnahmen auf europäischer und nationaler Ebene zur Bekämpfung der hohen großräumigen Feinstaubbelastung, ohne die eine Annäherung an die WHO-Richtwerte und die Einhaltung neuer, ambitionierter Luftqualitätsgrenzwerte in Städten nicht gelingt. Nachdem die Vorlage eines Vorschlags für neue Euro 7-Normen für Kraftfahrzeuge auf die zweite Jahreshälfte verschoben wurde, werden wir im Rahmen von EUROCITIES und POLIS unsere an die Europäische Kommission gerichteten Aktivitäten Lobbyarbeit zugunsten ambitionierter Grenzwerte nochmals verstärken.

Kreislaufwirtschaft

Im Rahmen der Umsetzung des Europäischen Grünen Deals und des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft hat die Europäische Kommission am 30.03.2022 Vorschläge für nachhaltige Produkte vorgelegt. Der Vorschlag der Europäische Kommission für eine Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte soll sicherstellen, dass in der EU in Verkehr gebrachte Produkte so konzipiert sind, dass sie über eine längere Lebensdauer verfügen, energieeffizienter sind sowie leichter wiederverwendet, repariert und recycelt werden können. Der Vorschlag zielt auch darauf ab, die Verbraucher besser über die Nachhaltigkeit von Produkten zu informieren und vor sog. Greenwashing zu schützen sowie die Vernichtung unverkaufter Verbraucherprodukte zu beenden und die umweltorientierte öffentliche Auftragsvergabe auszuweiten. Im Arbeitsplan für Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung 2022 kündigt die Europäische Kommission Maßnahmen insb. bzgl. Verbraucherelektronik für die Übergangszeit bis zum Inkrafttreten der oben genannten Verordnung an. Die EU-Strategie für nachhaltige und kreislauffähige Textilien vom 30.03.2022 enthält konkrete Maßnahmen, die unter anderem sicherstellen sollen, dass in der EU in Verkehr gebrachte Textilerzeugnisse spätestens 2030 haltbarer sind und recycelt werden können, so weit wie möglich aus recycelten Fasern gemacht und frei von gefährlichen Stoffen sind. Der am 30.03.2022 vorgelegte Vorschlag zur Überarbeitung der Bauprodukteverordnung soll einen harmonisierten Rahmen für die Bewertung der Umwelt- und Klimaleistung von Bauprodukten schaffen und durch neue Produktanforderungen sicherstellen, dass das Design und die Herstellung von Bauprodukten auf dem neuesten Stand der Technik beruhen. Dadurch soll erreicht werden, dass Bauprodukte haltbarer sind und leichter repariert, recycelt oder wiederaufgearbeitet werden können.

Die Europäische Kommission wird 2022 des Weiteren einen Legislativvorschlag für ein Recht auf Reparatur vorlegen. Sie hat außerdem ein „Kunststoff-Paket“ angekündigt, mit dem sie unter anderem einen politischen Rahmen für biobasierte, biologisch abbaubare und kompostierbare Kunststoffe vorschlagen möchte.

Die bereits vorgelegten und die angekündigten Vorschläge der Europäischen Kommission haben für Berlin eine herausragende Bedeutung und werden die Umsetzung des im Juni 2021 vom Abgeordnetenhaus beschlossenen Berliner Abfallwirtschaftskonzeptes 2020 bis 2030 und die Entwicklung einer ressourcenschonenden Wirtschaft beeinflussen.

Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung – BENE

Die EFRE-Förderung im Umwelt- und Klimaschutzbereich durch das BENE-Programm soll auch in der neuen EFRE-Förderperiode 2021-2027 fortgesetzt werden. Es wird mit einer zeitnahen Genehmigung des Berliner Operationellen Programms durch die Europäische Kommission gerechnet. Das Berliner Programm für nachhaltige Entwicklung II (BENE II) soll zu einer weiteren Verringerung der CO2-Emissionen im gewerblichen und öffentlichen Bereich, zur Anpassung an den Klimawandel und zur Verbesserung der grünen und blauen Infrastruktur Berlins beitragen. Das Programm wird mit einem Finanzvolumen von 525 Mio. € fast doppelt so groß sein wie das aktuelle BENE. Der Kofinanzierungssatz beträgt in der neuen Förderperiode 40 %.

Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ)

Derzeit engagieren sich 360 Teilnehmende ein Jahr lang im Natur- und Umweltbereich in Berlin und leisten damit einen maßgeblichen Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung in unserer Stadt.
Da die Nachfrage nach wie vor hoch ist, werden wir weiterhin mindestens 360 Plätze anbieten. Das FÖJ wird voraussichtlich erstmalig ab September 2023 aus der neuen ESF-Förderperiode 2021-2027 gefördert werden, da derzeit noch Restmittel aus der vorherigen Förderperiode 2014-2020 vorhanden sind und bis 2023 (N+3) verausgabt werden können. Der ESF-Interventionssatz in der neuen Förderperiode 2021-2027 beträgt 40 %.

IMPEL-Netzwerk

Die Mitarbeit im IMPEL-Netzwerk (European Union Network for the Implementation and Enforcement of Environmental Law) wird auch im Jahr 2022 ein wichtiges europapolitisches Handlungsfeld bilden. Die Arbeit der Projekte soll aktiv begleitet werden. Es wird eine Mitwirkung in der Arbeitsgruppe zum Thema Anwendung und Durchsetzung von Art. 17 der Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Richtlinie angestrebt.

Klimaschutzpolitik

Der Schutz des Klimas bleibt eine zentrale Herausforderung, für Europa ebenso wie für Berlin. Auch die Corona-Pandemie hat der Klimanotlage nichts von ihrer Dringlichkeit genommen. Sie zeigt vielmehr, wie wichtig es ist, frühzeitig gegen globale Bedrohungen vorzugehen, der Wissenschaft Gehör zu schenken und lokal wie international verantwortungsvoll zu handeln. Die aktuelle Russland-Krise verdeutlicht zudem, wie ungünstig die Abhängigkeit von fossiler Energie ist. In diesem Sinne werden wir in Berlin weiter unseren Beitrag zum globalen Klimaschutz leisten und unsere Klimaschutzziele, Instrumente und Maßnahmen den Anforderungen des Pariser Übereinkommens anpassen.

Auf Ebene der Europäischen Union wird 2022 wird von den Beratungen und den Beschlüssen zum Fit für 55 Paket geprägt sein. Unter anderem sollen die Treibhausgasemissionen der Sektoren Gebäude und Straßenverkehr in ein neues Emissionshandelssystem überführt werden, um die erforderliche deutliche Absenkung der Emissionen in diesen Bereichen zu erreichen. Außerdem schlägt die Europäische Kommission vor, die CO2-Emissionsgrenzwerte von PKWs stufenweise so zu verschärfen, dass ab 2035 in der EU keine PKWs mit Verbrennungsmotor für fossile Kraftstoffe neu zugelassen werden dürften. Alle weiteren relevanten Regelungen, zum Beispiel die Erneuerbare-Energien-Richtlinie, die Energieeffizienz-Richtlinie und die Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie sollen neu gefasst und an den Zielen des europäischen Klimagesetzes ausgerichtet werden. Soziale Auswirkungen dieser Maßnahmen sollen durch einen neuen europäischen Klima-Sozialfonds abgefedert werden.

Berlin begleitet diese Vorhaben im Bundesrat, seinen Ausschüssen und auf den Fachministerkonferenzen und setzt sich in diesem Rahmen für das Erreichen ambitionierter klima- und energiepolitischer Ziele auf Bundes- und EU-Ebene und insbesondere für eine ambitionierte Umsetzung von EU-Vorgaben auf Bundesebene ein. Wir werden diese Prozesse weiterhin eng verfolgen, uns bei Bedarf aktiv beteiligen und mit anderen Städten und Bundesländern abstimmen.

In Berlin steht 2022 die Fortschreibung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm an. Im Rahmen der Weiterentwicklung – die auch unter Beteiligung der Öffentlichkeit stattfindet – sollen die Strategien und Maßnahmen an dem durch das novellierte Berliner Energiewendegesetz neuen Berliner Klimaschutzziele beschrieben sowie Minderungspfade für das Zwischenziel 2040 (-90 %) und Klimaneutralitätsziel 2045 (-95 %) aufgezeigt werden. Durch die Fortschreibung und Umsetzung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms sollen in Berlin unter anderem die erforderliche Mobilitäts- und Wärmewende, der Ausbau der erneuerbaren Energie sowie der Ausstieg aus der Energieerzeugung aus Kohle unterstützt werden. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Anpassung an die Folgen des Klimawandels.

Empfehlungen für besseren Klimaschutz in Berlin werden auch von dem Klima-Bürger:innenrat erwartet, der in diesem Jahr zusammenkommt. Dieser umfasst zufällig ausgewählte Berliner Bürgerinnen und Bürger, die stellvertretend für die Berliner Stadtgesellschaft tagen, um gemeinsam ergebnisoffen Maßnahmen und Ideen für die Erreichung der Berliner Klimaziele zu entwickeln und zu bewerten. Für eine effektivere Steuerung der Erreichung der Klimaschutzziele im Allgemeinen hat der Senat zudem im März 2022 eine verbesserte Klima-Governance unter anderem durch die Einsetzung eines Senatsausschuss Klimaschutz beschlossen.

Verbraucherschutz und Ressourcenschutz

Im Bereich des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes gewinnt der globale Klima- und Ressourcenschutz ständig an Bedeutung. Klimapolitische Maßnahmen, wie zum Beispiel die Bepreisung von Kohlendioxid-Emissionen, wirken sich immer mehr auf die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher in den EU-Mitgliedstaaten aus. Der Erfolg dieser Maßnahmen hängt maßgeblich von der aktiven Einbeziehung der Verbraucherinnen und Verbraucher bei der weiteren Durchführung der Energiewende sowie von einer Änderung des Bewusstseins bei dem Erwerb nachhaltiger und ökologisch unbedenklicher Produkte ab. Wir haben uns schon im Gesetzgebungsverfahren zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz im Bundesrat für die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher engagiert und werden dies auf EU-Ebene in der vorgelegten Richtlinie über Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen und ihrer Umsetzung in nationales Recht fortführen.

Digitaler Binnenmarkt

Die Schaffung eines digitalen Binnenmarktes wird weiterhin ein zentraler Schwerpunkt der Tätigkeit auf europäischer Ebene sein. Die Verordnungsentwürfe – Digital Services Act und Digital Markets Act -, die den für digitale Dienstleistungen und digitale Märkte geltenden Rechtsrahmen umfassend neugestalten sollen, werden aktuell im Trilog beraten. Durch einen modernen Rechtsrahmen soll die Sicherheit der Nutzerinnen und Nutzer im Internet gewährleistet werden, Grundrechte geschützt werden und ein faires und offenes Umfeld für Online-Plattformen sichergestellt werden.
Eine besondere Herausforderung wird auch in den nächsten Jahren darin liegen, sachgerechte Antworten auf die Fragen zu finden, welche durch die Entwicklung der sog. Künstlichen Intelligenz (KI) aufgeworfen werden. Die Europäische Kommission hat hierzu den Entwurf eines Gesetzes zur KI vorgelegt. Wir haben uns diesbezüglich intensiv in die Bundesratsberatungen eingebracht. Hier ist die Verbraucherpolitik insbesondere hinsichtlich der Wahrung der Grundrechte der Verbraucherinnen und Verbraucher und dem Schutz vor Diskriminierungen durch KI gefragt.

Verbandsklagen

Die Richtlinie 2020/1828 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen muss bis zum 25.12.2022 in den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Wir setzen uns sowohl auf Ebene der Verbraucherschutzministerkonferenz und ihrer Arbeitsgruppen sowie auf Bundesratsebene nachhaltig für eine verbrauchergerechte Umsetzung ein.

Agrarpolitik

Der Agrarbereich und das Fischereiamt der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz sind für die Umsetzung Europäischer Strukturfondsmittel aus den Europäischen Fonds für die ländliche Entwicklung (ELER), dem Garantiefonds (EGFL) und dem Meeres-Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) zuständig. Die Abwicklung und der Einsatz der Berliner EU-Mittel erfolgt im Rahmen eines Staatsvertrages zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg durch das Land Brandenburg. Die Senatsverwaltung übernimmt dabei koordinierende Aufgaben, unter anderem zur Bereitstellung der nationalen Kofinanzierungsmittel des Landes Berlin (in der Regel in Höhe von 50 %).
Derzeitiges Augenmerk liegt darauf, die EU-Mittel der auslaufenden Förderperiode 2014-20 (verlängert bis 2022) vollständig umzusetzen und den Übergang hin zur neuen Förderperiode vorzubereiten. Auf der Bund-Länder-Ebene laufen dazu die Abstimmungen mit der Europäischen Kommission.

Bei der Bewältigung der durch die Corona-Pandemie ausgelösten wirtschaftlichen Probleme der Betriebe und die aufgrund der russischen Invasion in der Ukraine unter Druck geratenen Agrar- und Rohstoffmärkte mit ihren Auswirkungen für Erzeugerbetriebe und die Verbraucher befindet sich die Senatsverwaltung in enger Abstimmung mit den Agrarressorts der anderen Bundesländer und dem Bund.

Gesundheitlicher Verbraucherschutz

Im Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes (Veterinär-, Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung) gilt neue EU-Kontrollverordnung” (VO (EU) 2017/625) seit dem 14. Dezember 2019. Die neue EU-Kontroll-Verordnung legt die grundsätzlichen Anforderungen an den Aufbau und die Durchführung der amtlichen Veterinär-, Lebensmittel- und Futtermittelkontrollen innerhalb der EU für alle Mitgliedsstaaten verbindlich fest und löst die bisherige Verordnung (EG) Nr. 882/2004 ab. Durch Harmonisierung, Bündelung und Optimierung von Rechtsvorschriften soll die Verordnung die Qualität amtlicher Kontrollen weiter verbessern. Im Bereich Tierschutz werden Referenzzentren der Europäischen Union entstehen, zu deren Aufgaben insbesondere die Bereitstellung wissenschaftlicher und technischer Kompetenz, die Entwicklung von Tierschutzindikatoren sowie die Durchführung wissenschaftlicher Studien zählen.

Durch die neue Verordnung rückt die Bekämpfung von Lebensmittelkriminalität in den Fokus der Kontrollstrategie. Zum einen wird der Ansatz der “risikoorientierten Kontrolle” nicht mehr ausschließlich auf die Lebensmittelsicherheit beschränkt, sondern zukünftig auch verstärkt auf das Risiko von Lebensmittelkriminalität ausgerichtet.

Die amtlichen Kontrollen gemäß der Kontrollverordnung (EU) 2017/625 werden auf der Grundlage des mehrjährigen nationalen Kontrollplans (MNKP) durchgeführt. Gegenwärtig liegt für Deutschland ein Kontrollplan für die Geltungsperiode 2022 – 2026 vor, welcher jährlich analysiert und bei Bedarf aktualisiert wird.

Um die Effizienz von amtlichen Kontrollen im Bereich der Lebensmittel- und Veterinärüberwachung zu verbessern, gibt es die Initiative „Bessere Schulung für sicherere Lebensmittel“ (Better Training for Safer Food – BTSF) der Europäischen Kommission. Geschult werden öffentliche Bedienstete, die in nationalen Kontrollbehörden der EU-Staaten in den Bereichen Lebens- und Futtermittelkontrolle, Tiergesundheit, Tierschutz und Pflanzengesundheit arbeiten. Ziel ist es, Kontrollen nach EU-Recht einheitlich durchzuführen.

Verkehrspolitik

Der neue europäische Rahmen für urbane Mobilität

Die Europäische Kommission hat auf Grundlage ihrer Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität im Dezember 2021 den neuen europäischen Rahmen für urbane Mobilität vorgelegt, der den Vorschlag zur Überarbeitung der Leitlinien für das transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-V) ergänzt. Der Rahmen zielt darauf, zur im EU-Klimagesetz festgelegten Reduzierung der Treibhausgasemissionen beizutragen sowie die Luftverschmutzung und Lärmbelastung des städtischen Verkehrs zu verringern. Wir unterstützen diesen Rahmen ebenso wie die Bestrebungen, mithilfe strengerer Normen für Luftschadstoffemissionen (EURO 7), einheitlichen Fahrzeugzufahrtsregelungen (urban vehicle access regulations – UVAR) sowie Leistungsnormen für CO2-Emissionen von leichten und schweren Nutzfahrzeugen die Umweltbelastungen des städtischen Verkehrs deutlich zu senken. Insbesondere der Ansatz der Europäischen Kommission, die nachhaltigen Verkehrsarten öffentlicher Verkehr, Fahrrad- und Fußverkehr sowie die emissionsfreie Stadtlogistik klar zu priorisieren und damit den im Klimazielplan der Union für 2030 festgelegten Übergang zu einer klimaneutralen und sauberen urbanen Mobilität zu beschleunigen, halten wir für sachgerecht und notwendig.

Auch die Ausweitung der Finanzmittel der Connecting Europe Facility (CEF) für das TEN-V-Netz auf Maßnahmen für die „erste/letzte Meile“, sichere Infrastrukturen für Fußgänger und Radfahrer und Projekte für die öffentliche Nahverkehrsinfrastruktur wie Bahnhöfen, Reaktivierung und Elektrifizierung von Bahnstrecken sollte unterstützt und bei einem vorhandenen Sustainable Urban Mobility Plan (SUMP) priorisiert werden.

Neue Leitlinien der Union für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V)

Ebenfalls im Dezember 2021 hat die Europäische Kommission neue Leitlinien für die transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-V) vorgeschlagen, um deren Entwicklung an die Ziele des Europäischen Grünen Deals und die Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität anzupassen. Der Vorschlag erscheint aus unserer Sicht durchaus geeignet, das TEN-V-Netz zukunftsfähig zu machen und zudem den wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und territorialen Zusammenhalt der EU zu stärken. Wir unterstützten vor diesem Hintergrund die Vorgaben des Vorschlags für das Kernnetz bis 2030, für das erweiterte Kernnetz bis 2040 und für das Gesamtnetz bis 2050. Durch die Elektrifizierung und Befahrbarkeit mit 740 m langen Zügen des Kernnetzes bis 2030 sowie insbesondere das zu erreichende Geschwindigkeitsniveau im Zugverkehr auf dem gesamten TEN-V-Netz mit 160 km/h im Personenverkehr und 100 km/h im Güterverkehr bis 2040 kann mehr Verkehr auf die Schiene verlagert und zu den Klimaschutzzielen beigetragen werden. Auch die Anforderungen an den Aufbau der für alternative Kraftstoffe erforderlichen Lade- und Betankungsinfrastruktur im gesamten TEN-V-Netz sind sachgerecht, um die notwendige Dekarbonisierung des Verkehrs zu erreichen. Im Kontext zum neuen EU-Rahmen für urbane Mobilität werden die neuen Bestimmungen der TEN-V-Verordnung begrüßt, wonach durch ausreichende Kapazität und Netzanbindung in städtischen Knoten die Multimodalität entlang des transeuropäischen Verkehrsnetzes zu gewährleisten ist. Darüber hinaus unterstützen wir auch die Vorgabe, wonach alle 424 größeren Städte im TEN-V-Netz bis Ende 2025 Pläne für nachhaltige städtische Mobilität (Sustainable Urban Mobility Plan – SUMP) auszuarbeiten haben, mit denen emissionsfreie Mobilität gefördert und der öffentliche Nahverkehr und die Infrastruktur für den Fußgänger- und Radverkehr ausgebaut werden.

Europäische Verkehrsprojekte

Wir bereiten derzeit weiterhin intensiv die Beteiligung an EU-Programmen der neuen Förderperiode 2021-2027 vor. Dabei stehen wir im Dialog mit der Europäischen Kommission und knüpfen an den Projektergebnissen der letzten Förderperiode an, um mit bisherigen und neuen Partnern die finanzielle Unterstützung der interregionalen Zusammenarbeit durch die EU auszuloten.
Zu unseren Europäischen Verkehrsprojekten ergibt sich für 2022 folgender Ausblick:

  • INTERREG-Projekte
    Das Thema Nachtzugverkehr soll aufbauend auf der 2021 erstellten Studie nach Möglichkeit in ein INTERREG B – Projekt überführt werden.
    Innerhalb der neuen EU-Förderperiode sind zudem weitere INTERREG-Projekte, bspw. hinsichtlich der Konzeption der Schienenanbindung nach Polen und Skandinavien in Zusammenhang mit dem absehbaren Ausbau weiterer Korridore, möglich.
  • NEXT-ITS 3 / Next ITS DC
    Berlin beteiligt sich seit 2018 am Skandinavisch-Mediterranen Korridor in der Projektphase Next ITS 3 (2018 – 2021). In diesem Rahmen soll eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Harmonisierung von Intelligenten Verkehrssystemen (IVS) zwischen den skandinavischen Ländern (Dänemark, Finnland, Norwegen und Schweden) und Deutschland sichergestellt werden, um unter anderem einen bedeutenden Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Verbesserung des Verkehrsflusses zu ermöglichen. Das Projektkonsortium hat im Januar 2022 den Antrag für das Folgeprojekt Next ITS Digital Corridor (DC), welches eine Laufzeit rückwirkend vom 01.01.2021 bis Ende 2024 haben soll, eingereicht. So soll die erfolgreiche Zusammenarbeit weitergeführt und die neuen Anforderungen des CEF 2 Programms und die überarbeiteten Leitlinien der TEN-V-Richtlinie umgesetzt werden.
  • CEF (Connecting Europe Facility)
    Der Ausbau der Bahnstrecke Berlin – Stettin im Abschnitt Angermünde – Grenze D/PL (–Stettin) geht weiter und soll bis 2025 abgeschlossen werden. Dahingehend ist auch die Einreichung eines zweiten Förderantrags durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) für den CEF-Call in 2023 vorgesehen, womit Landesmittel abgelöst werden könnten.

Auch für noch ausstehende Planungs- und Bauleistungen im Korridor Berlin-Spandau – Nauen sollen im Rahmen der anstehenden CEF-Calls weitere Fördermittel eingeworben werden.