Europa in der Senatsverwaltung für Kultur und Europa

Ausblick

Silhouette Berlins mit Bühnenvorhängen

Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa wird die Umsetzung der Beschlüsse des Europäischen Rates zum Mehrjährigen Finanzrahmen und Wiederaufbauinstrument weiterhin intensiv begleiten.
Darüber hinaus steht die Umsetzung des Kommissionsarbeitsprogramms 2022 im Vordergrund der Europaarbeit. Die Europäische Kommission hat in für Berlin wichtigen Politikbereichen wie dem Grünen Deal und der Digitalen Transformation zahlreiche Legislativakte angekündigt, die es zu analysieren und zu bewerten gilt. Auch der weitere Ausbau der sozialen Dimension in der EU sowie die Nachbereitung der Konferenz zur Zukunft Europas wird neben weiteren Themen eine zentrale Rolle spielen.

Green Deal (Klimaschutz / Energie)

Zu Vervollständigung der Kommissionsinitiativen zur Umsetzung des Green-Deals werden 2022 noch einige Vorschläge erwartet. Zunächst sind einige aus 2021 vertagte Dossiers angekündigt:
  • Initiative für nachhaltige Produktpolitik, einschließlich einer Überarbeitung der Ökodesign-Richtlinie
  • Elektronik-Kreislaufwirtschaft
  • Neuer Rechtsrahmen für die Wiederherstellung gesunder Ökosysteme
  • Initiative für Korridore im Schienenverkehr, einschließlich der Überarbeitung der Verordnung über Güterverkehrskorridore und Maßnahmen zur Förderung des Personenverkehrs auf der Schiene
  • Überarbeitung der Verordnung über Schienengüterverkehrskorridore
  • Ausarbeitung von Post-Euro-6/VI-Emissionsstandards für Pkw, Kleinlastwagen, Lastkraftwagen und Busse

Darüber hinaus wurden im Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2022 angekündigt:

1. Null-Schadstoff-Paket
  • Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen
  • Integrierte Wasserbewirtschaftung – überarbeitete Listen von Oberflächen- und Grundwasserschadstoffen
  • Überarbeitung der Richtlinie über EU-Luftqualitätsvorschriften
2. Paket zu Klimaschutzmaßnahmen
  • Überprüfung der EU-Vorschriften über fluorierte Treibhausgase
  • EU-Rahmen für die harmonisierte Messung der im Bereich Verkehr und Logistik entstehenden Treibhausgasemissionen
  • Überprüfung der CO2-Emissionsnormen für schwere Nutzfahrzeuge
  • Zertifizierungssystem für den CO2-Abbau
3. Kreislaufwirtschaft
  • Initiative für das Recht auf Reparatur
4. Kunststoff-Paket
  • Politischer Rahmen für biobasierte, biologisch abbaubare und kompostierbare Kunststoffe
  • Beschränkung von Mikroplastik
  • Maßnahmen zur Verringerung der Freisetzung von Mikroplastik in die Umwelt
5. Biologische Vielfalt und „Vom Hof auf den Tisch“
  • Nachhaltiger Einsatz von Pestiziden – Überarbeitung der EU-Vorschriften

Für den Kampf um den Erhalt einer möglichst größten Biodiversität wird der neue Rechtsrahmen für die Wiederherstellung gesunder Ökosysteme mit besonderer Spannung erwartet. Darüber hinaus sind für die Luftreinhaltung in den Städten nicht nur die direkt wirkende Richtlinie über die Luftqualität, sondern vor allem auch die schon oft vertagte Euro-7-Plakette von großer Bedeutung.

Energie

Im Bereich der Energie sind u. a. die Überarbeitung der Erneuerbare-Energie-Richtlinie, der Energieeffizienzrichtlinie und der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, das Voranbringen der TEN-E-Verordnung, die Überarbeitung der Richtlinie über alternative Kraftstoffe, die Entwicklung von europäischen und globalen Märkten und Infrastrukturen für Wasserstoff, die Energiespeicherung und die Taxonomie hervorzuheben. Die Mitteilung zu Energie und die Diskussion um Gas- und Strompreise ist insbesondere vor dem Hintergrund des russischen Überfalls auf die Ukraine von großer Bedeutung.

In Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 wird die Europäische Kommission einen neuen Rechtsrahmen mit verbindlichen Zielen für die Wiederherstellung der Natur vorschlagen. Es gilt außerdem das Ziel, die Verhandlungen zum 8. Umweltaktionsprogramm schnell voranzubringen.

Zwei Pakete zur Kreislaufwirtschaft sind geplant, wesentlicher Bestandteil des Pakets zur Umsetzung des neuen Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft ist die Initiative für nachhaltige Produktpolitik. Daneben ist u. a. die Überarbeitung der Verpackungsrichtlinie hervorzuheben.

Von den angekündigten nicht-legislativen Initiativen ist insbesondere der Null-Schadstoff-Aktionsplan für Luft, Wasser und Boden zu erwähnen.

Kohäsionspolitik

Neben der im Jahr 2022 beginnenden Umsetzung der Programme der Förderperiode 2021 – 2027 werden zahlreiche Diskussionen im EP, Rat und im AdR zur Auslegung des 8. Kohäsionsberichts und den daraus möglicherweise zu entnehmenden Empfehlungen für die Zeit nach 2027 stattfinden. Weiterhin wird es voraussichtlich eine Debatte um die Vereinfachung der Kohäsionspolitik schon in der laufenden Förderperiode geben.

Einen neuen Auftakt für die Diskussion um die Zukunft der Kohäsionspolitik stellt der im März 2022 veröffentlichte 8. Kohäsionsbericht dar, der die wichtigsten Trends in Bezug auf die territoriale Entwicklung in den letzten zehn Jahren und die Auswirkungen der politischen Maßnahmen auf diese Ungleichheiten dargestellt. Der Bericht soll eine breit angelegte Grundsatzdebatte zum Beitrag der Kohäsionspolitik für mehr wirtschaftliche und soziale Sicherheit in der EU einleiten.

Wesentliche Feststellungen des 8. Kohäsionsberichts sind, dass die weniger entwickelten östlichen Regionen der EU bei der wirtschaftlichen Entwicklung gegenüber dem Rest der EU aufgeholt haben, wodurch sich das Pro-Kopf-BIP-Gefälle erheblich verringert hat. Weniger entwickelte Regionen und Übergangsregionen in Süd- und Südwesteuropa haben eine wirtschaftliche Stagnation oder gar einen Abschwung erfahren und befinden sich in einer Entwicklungsfalle. Sie haben Schwierigkeiten, sich von der Krise von 2008 zu erholen. Die Beschäftigung hat in den Regionen insgesamt zugenommen, dennoch sind die Unterschiede zwischen den Regionen größer als vor 2008. In den weniger entwickelten Regionen liegt die Beschäftigungsquote immer noch weit unter der in den stärker entwickelten Regionen (66 % gegenüber 76 %). Darüber hinaus ist das geschlechtsspezifische Beschäftigungsgefälle in den weniger entwickelten Regionen fast doppelt so groß wie in den stärker entwickelten Regionen.

Der städtische Aspekt ist in der Analyse enthalten, fällt aber hinsichtlich der Notwendigkeit eines Agierens durch die Kohäsionspolitik eher geringer aus als in den bisherigen Berichten.
2019 lebten 59 % der EU-Bevölkerung in Metropolen/Metropolregionen, sie standen für 63 % der gesamten Beschäftigung und 68 % des gesamten BIP in der EU. Städte werden im Bericht als überdurchschnittlich gut in den Bereichen Ausbildung/Bildung, Digitale Entwicklung, wirtschaftliche Entwicklung beschrieben. Die meisten Städte haben einen guten Zugang zu Grünflächen, besseren Zugang zu Telearbeitsplätzen. Handlungsbedarf gibt es u. a. hinsichtlich der Herausforderungen verbunden mit Biodiversität, Überhitzung städtischer Infrastrukturen, Abwasserbehandlung, Luftqualität, Verkehrsvermeidung, Bevölkerungswachstum. Die Zufriedenheit verbunden mit der Höhe des Einkommens ist in Städten am niedrigsten, u. a. aufgrund zu hoher Wohnkosten. Das Vertrauen in die EU ist in Städten höher als auf dem Land.

Da Berlin mit dem BIP von 123 % über dem des EU-Durchschnitts der EU 27 (100 %) und über dem deutschen BIP von 120 % liegt, wird es im Kohäsionsbericht zum ersten Mal nicht mehr ausdrücklich als Ausnahme (bisher einzige Hauptstadt mit einem BIP unterhalb des nationalen BIP) erwähnt. Berlin profitiert auch in der Förderperiode 2021-2027 in hohem Maße von den Strukturfondsmitteln.

Soziales Europa

Nach der Vorlage einer Reihe von Legislativvorschlägen u. a. zum Mindestlohn und Plattform-Beschäftigten liegt der Fokus 2022 auf der Vorlage einer Ratsempfehlung zum Mindesteinkommen. Nach Ansicht des Sozialkommissars Schmit soll das in der Erklärung von Porto 2021 verankerte Armutsziel (15 Mio. Menschen weniger in Armut in den nächsten zehn Jahren) mit Hilfe der Ratsempfehlung umgesetzt werden. Hierbei greift die Europäische Kommission bewusst auf das Instrument der (nicht verbindlichen) Ratsempfehlung zurück, um den Mitgliedstaaten Mindeststandards bei der Festlegung von Grundsicherungssystemen an die Hand zu geben. Mittels dieser Mindeststandards sollen der Adressatenkreis einer solchen Grundsicherung und die Parameter für die Festlegung einer angemessenen Grundsicherung festgeschrieben werden.

Im Nachgang zu dem Ende 2020 vorgelegten Grünbuch Altern und der umfangreichen durch den Sozialschutzausschuss vorgelegten Studie zu den Pflegesystemen in den Mitgliedstaaten beabsichtigt die Europäische Kommission darüber hinaus, eine Strategie für Pflege und Betreuung zu erarbeiten. Diese Strategie soll das gesamte Spektrum von der Kinderbetreuung bis zur Langzeitpflege abdecken. Mit Blick auf die Langzeitpflege soll den Mitgliedstaaten eine Richtschnur für den Aufbau und Sicherung eines Pflegesystems gegeben werden, um in der gesamte EU einen besseren und erschwinglichen Zugang zu Pflegeleistungen sicherzustellen.

Bei der Betreuung von Kindern wird der Schwerpunkt v. a. auf der Betreuung von behinderten Kindern und Kindern aus benachteiligten Gruppen liegen.

Gesundheit

Ein Schwerpunkt der europäischen Gesundheitspolitik in 2022 wird wie gehabt auf der Koordinierung der europäischen und nationalen Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie liegen. Zugleich soll jedoch auch das Momentum genutzt werden, um die Grundlage für eine europäische Gesundheitsunion zu schaffen. Neben dem erfolgreichen Abschluss der Beratungen über die Verordnung zur Bekämpfung von schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren und der Schaffung einer europäischen Behörde für gesundheitliche Notlagen und Vorsorge (HERA) wird die Schaffung eines europäischen Gesundheitsdatenraums angestrebt. Damit die Arzneimitteindustrie auf eine solide EU-weite Dateninfrastruktur zurückgreifen kann, soll ein solcher Gesundheitsdatenraum eingerichtet werden, in den bis 2025 auch die Europäische Arzneimittelagentur einbezogen werden soll, so dass auf der Basis einer interoperablen Dateninfrastruktur die grenzübergreifende Datenauswertung erleichtert wird.

Digitale Agenda

Der Senat von Berlin befürwortet die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Rechtsakte zur Regulierung von digitalen Diensten (Digital Services Act) und Märkten (Digital Markets Act), sieht aber gleichzeitig Nachbesserungsbedarf, insbesondere im Hinblick auf die Möglichkeit einer grenzüberschreitenden Rechtsdurchsetzung. So fordert der Senat, dass auch lokale und regionale Behörden EU-weit durchsetzbare Anordnungen zur Herausgabe von Daten zur Löschung illegaler Inhalte erlassen können müssen. Nachdem das Europäische Parlament seine Positionen im Dezember 2021 bzw. Januar 2022 festgelegt hat, befinden sich die beiden Gesetzesvorschläge mittlerweile im Trilog. Dort rechnet die Europäische Kommission mit einer zügigen Einigung.

Mit ihrer Initiative für ein „Chip-Gesetz“ will die Europäische Kommission die Abhängigkeit der EU bei der Halbleitertechnologie verringern. Die Initiative vom 08. Februar 2022 umfasst zwei Verordnungsvorschläge: Die strategische Neuausrichtung des bereits bestehenden Gemeinsamen Unternehmens für digitale Schlüsseltechnologien und die Verordnung zur Schaffung eines Rahmens von Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Halbleiter-Ökosystems. Ergänzt werden die beiden Legislativvorschläge durch eine Mitteilung, die die europäische Halbleiter-Strategie erläutert sowie durch eine Empfehlung der Europäischen Kommission für ein gemeinsames Instrumentarium und einen EU-Überwachungsmechanismus.

Für das 2. Quartal hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Interoperabilitätsstrategie der Mitgliedstaaten angekündigt. Ziel ist die Schaffung einer gemeinsamen Interoperabilitätsstruktur auf EU-Ebene, um die grenzübergreifende Koordinierung zu gewährleisten, Innovationen im öffentlichen Sektor zu unterstützen und gemeinsame Mindestspezifikationen für sichere und grenzenlose Datenströme und -dienste des öffentlichen Sektors festzulegen. Dazu soll der derzeitige Interoperabilitätsrahmen der EU evaluiert und seine Unterstützung beim Aufbau interoperabler digitaler öffentlicher Dienste bewertet werden.

Migration und Flüchtlingspolitik der EU

Der Krieg Russlands in der Ukraine hat eine bespiellose Fluchtbewegung ausgelöst. Binnen weniger Wochen kamen doppelt so viele Menschen in die EU als in den Jahren 2015 und 2016 zusammen. Darauf reagierte der Rat der EU und aktivierte am 3. März 2022 erstmals und durch einstimmigen Beschluss die sog. Richtlinie über vorübergehenden Schutz. Danach wird allen ukrainischen Staatsbürgerinnen und -bürgern sowie vom Beschluss umfassten Drittstaatsangehörigen, die seit dem 24. Februar 2022 das Land aufgrund des Krieges verlassen haben, vorübergehender Schutz in der EU gewährt. Sie erhalten eine Aufenthaltserlaubnis, Zugang zum Arbeitsmarkt, Bildung, Gesundheitsversorgung und Sozialleistungen.

In Berlin kommen täglich bis zu 10.000 Menschen an, rund die Hälfte der Geflüchteten sind Jugendliche und Kinder. Ihre Aufnahme, Registrierung, Verteilung, Unterbringung und Betreuung stellt personell und finanziell einen enormen Kraftakt für das Land Berlin dar. Daher fordert der Berliner Senat die Koordinierung durch den Bund sowie eine gerechte Verteilung der Geflüchteten im gesamten Bundesgebiet.

Der Senat unterstützt auch weiterhin das Vorhaben der Europäischen Kommission, die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems voranzutreiben und die bisherige Blockade unter den Mitgliedstaaten zu lösen. Die historische Einigung zur Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine hat gezeigt, dass die EU in der Lage ist, einvernehmliche und solidarische Lösungen im Migrationsbereich zu treffen. Das Land Berlin fordert, dass im gleichen konstruktiven Geist auch die Strukturreform der europäischen Asyl- und Migrationspolitik vorangebracht und noch innerhalb dieser EU-Legislaturperiode abgeschlossen wird.

Wirtschaft

Im Zentrum steht die weitere Entwicklung der Ökosysteme im Rahmen der EU-Industriestrategie, die Vertiefung des Binnenmarktes, das neu zu schaffende Binnenmarktnotfallinstrument sowie die Unterstützung der am stärksten durch die Corona-Krise betroffenen Wirtschaftssektoren (u. a. Tourismussektor) oder auch die Förderung der Sozialwirtschaft.

Der Legislativakt zur nachhaltigen Unternehmensführung (Lieferketten) wird in Rat und EP diskutiert. Weitere Themen sind die Diversifizierung der globalen Lieferketten oder auch die Gründung wichtiger Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI), mit denen strategisch wichtige Wertschöpfungsketten in der EU gefördert beziehungsweise aufgebaut werden sollen. Damit erfolgt auch der weitere Ausbau der Industrieallianzen (Batterien, Wasserstoff). Die Normenstrategie wird ebenfalls überarbeitet.

Weiterhin steht der Abschluss der Überarbeitung diverser Beihilferahmen-Leitlinien an, eine Verlängerung des temporären Rahmens aufgrund der COVID-Pandemie ist im Fluss. Außerdem stehen Maßnahmen zur Stärkung der Unabhängigkeit der EU von Drittstaaten im Mittelpunkt, u. a. die Verordnung über den Binnenmarkt verzerrende Subventionen aus Drittstaaten, kritische Rohstoffe und Änderung der Blocking-Verordnung, um Drittländer wirksamer vor rechtswidrigen extraterritorialen Sanktionen gegen Wirtschaftsteilnehmer aus der EU abzuschrecken und solchen Sanktionen stärker entgegenzuwirken.

Schließlich werden Handelsabkommen neuen Nachhaltigkeitsvorgaben unterzogen und unter französischer Ratspräsidentschaft die Beziehungen zu Afrika vertieft.

Einen wesentlich wichtigeren Stellenwert werden neue Initiativen im Verteidigungsbereich haben.

Bildung, Jugend, Forschung, Kultur

Das Arbeitsprogramm 2022 der Europäischen Kommission widmet sich mit besonderer Aufmerksamkeit jungen Menschen. Nach der Ankündigung von Präsidentin von der Leyen in ihrer Rede zur Lage der Union 2021 hat die Europäische Kommission am 14. Oktober 2021 den Vorschlag unterbreitet, 2022 zum Europäischen Jahr der Jugend auszurufen. Im Einklang mit den Zielen der EU-Jugendstrategie 2019-2027 und den Europäischen Jugendzielen besteht das übergeordnete Ziel des Europäischen Jahres darin, die Bemühungen der Union, der Mitgliedstaaten sowie regionaler und lokaler Behörden um die Wertschätzung, Unterstützung und Einbindung junger Menschen für die Zeit nach der Pandemie zu verstärken. Die COVID-19-Pandemie habe sich in beispielloser und ungleicher Weise auf die Bildung, Beschäftigung, soziale Inklusion und psychische Gesundheit junger Menschen ausgewirkt, wie die Europäische Kommission betont.

Für den Bildungsbereich enthält das Arbeitsprogramm die Themenschwerpunkte Förderung von digitalen Kompetenzen in Schule und Ausbildung sowie die Entwicklung einer Europäischen Hochschulstrategie, jeweils mit nicht legislativen Vorschlägen.

Die Europäische Kommission plant, ihre zahlreichen Initiativen im Hochschulbereich (u. a. Europäische Hochschulallianzen, Werdegang-Nachverfolgung, Micro-Credentials, gemeinsame Qualitätssicherung und Abschlüsse, Skills-Agenda) unter dem Dach einer Europäischen Hochschulstrategie zusammenzufassen. Gleichzeitig damit wird eine Mitteilung zur Erleichterung einer wirksamen europäischen Hochschulzusammenarbeit vorgelegt.

Die Europäische Kommission hat am 20.10.2021 eine Konsultation zur Thematik vertiefter und nachhaltiger transnationaler Zusammenarbeit in der Hochschulbildung in der EU initiiert. Die neue Initiative soll künftig die Kooperation von Hochschuleinrichtungen in der EU deutlich erleichtern. In seiner Entschließung vom 26. Februar 2021 über „einen strategischen Rahmen für Europas Zusammenarbeit in der allgemeinen und beruflichen Bildung im Hinblick auf den Europäischen Bildungsraum und darüber hinaus (2021-2030)“ hat der Rat die Aufstellung einer Agenda für die Hochschultransformation als konkrete Maßnahme im Schwerpunktbereich Hochschulbildung mit dem Ziel formuliert, eine zukunftssicheres und nachhaltiges Hochschulangebot in Europa mit den Schwerpunkten Inklusion, Innovation, Konnektivität, digitale und grüne Bereitschaft, internationale Wettbewerbsfähigkeit, akademische Werte und hohe ethische Grundsätze, Beschäftigung und Beschäftigungsfähigkeit zu gewährleisten.

Im Bereich Kultur, die nicht ausdrücklich im Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission erwähnt wird, soll im Juni 2022 ein Bericht über die Umsetzung des Arbeitsplans für Kultur 2019 -2022 vorgelegt werden. Dieser Bericht bildet die Grundlage für die Beratungen der Mitgliedstaaten im Rat über den neuen Arbeitsplan 2022 – 2025. Außerdem plant die Europäische Kommission 2022 die Vorlage eines Non-Papers zur kulturellen Dimension der nachhaltigen Entwicklung.

Ein weiterer Schwerpunkt wird die Erholung des Kultur- und Kreativsektor im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität sowie der Analyse der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne sein. Laufende Initiativen, wie das „Neue Europäische Bauhaus“, insbesondere dessen kulturelle Dimension, werden 2022 weiter an Bedeutung gewinnen.

Als Reaktion auf den Krieg in der Ukraine sind aktuell in den Bereichen Bildung, Jugend, Forschung, Kultur verschiedene Initiativen auf EU-Ebene für eine relevante und koordinierte Hilfe angelaufen. Am 02. März 2022 wurde von der Europäischen Kommission die Wissenschaftskooperation mit Russland abgebrochen und in Vorbereitung befindliche Projekte wurden eingefroren. Bei 86 laufenden Horizont-Europa-Projekten besteht eine russische Beteiligung; bei 18 Projekten mit Mitteln aus Horizont Europa wurden die Zahlungen gestoppt. Bei allen weiteren Projekten wird geprüft, inwiefern hier private Einrichtungen/people-to-people-Kontakte gefördert werden oder öffentliche Einrichtungen. Kooperationen mit öffentlichen Einrichtungen werden abgebrochen.

Nach erster Einschätzung wird die größte Herausforderung im Bildungsbereich darin liegen, die geflüchteten Menschen aus der Ukraine in die Bildungs- und Betreuungssysteme der Mitgliedstaaten ad-hoc zu integrieren. Die Europäische Kommission plant den Einsatz von ungenutzten Kohäsionsmitteln aus der Programmperiode 2014 – 2020 zugunsten von Flüchtlingen in Europa (Cohesion Action for Refugees in Europe/CARE) und soll den Mitgliedstaaten und Regionen ermöglichen, Menschen zu unterstützen, die vor der Invasion der Ukraine durch Russland fliehen.

Des Weiteren wird eine Informationsplattform zu Bildung / Forschung zur Unterstützung für ukrainische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (Portal EURAXESS – „ERA4Ukraine“) eingerichtet, die den One-Stop-Shop-Ansatz mit Informationen zu EU und allen EU27-Mitgliedstaaten sowie weiteren Programmen verfolgt.

Konferenz zur Zukunft Europas

Am 9. Mai 2022 endet die 1. Phase der Konferenz zur Zukunft Europas mit der Übergabe des Abschlussberichts mit den beschlossenen Empfehlungen an die EU-Institutionen.
Bis zum 9. Mai 2022 werden in einer Social Media Kampagne die 17 Forderungen der Berlinerinnen und Berliner aus dem Berliner Bürgerdialog nochmals wöchentlich vorgestellt. Zum Abschluss der Konferenz zur Zukunft Europas führt die Senatsverwaltung für Kultur und Europa in Kooperation mit der Initiative offene Gesellschaft Anfang Mai ein sog. Follow-up zum Berliner Bürgerdialog im Festsaal des Berliner Rathauses durch. Neben dem persönlichen Kennenlernen wird es im Wesentlichen darum gehen, neue Gäste in die aktuelle Diskussion aufzunehmen und sich mit Verantwortlichen aus der Politik über die erarbeiteten Ideen und Forderungen auszutauschen.
Im 2. Halbjahr wird es im Wesentlichen um die Nachbereitung und die Umsetzung der Vorschläge aus der Konferenz zur Zukunft Europas gehen. Die EU-Institutionen haben sich verpflichtet, die Umsetzbarkeit der Vorschläge zu prüfen und diese im Rahmen ihrer Zuständigkeit zu berücksichtigen. Auch diesen Prozess wird die Senatsverwaltung für Kultur und Europa intensiv begleiten.

Städteagenda für die EU

Der finale Bericht der Partnerschaft „Kultur und kulturelles Erbe“ mit verschiedenen Handlungsempfehlungen wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2022 der Europäischen Kommission überreicht. Auch nach Abschluss der Partnerschaft und im Rahmen des Follow-Ups zur Aktion wird die Senatsverwaltung für Kultur und Europa daran mitwirken, aufzuzeigen, wie Bibliotheken besser in die Politiken der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten einbezogen werden können, wie den Städten dabei geholfen werden kann, ihre Öffentlichen Bibliotheken weiter zu modernisieren, sich zu „Dritten Orten“ für die gesamte Stadtgesellschaft zu entwickeln und dabei zu Motoren des sozialen Zusammenhalts zu werden.

Denkmalschutz

Der Denkmalschutz befasst sich seit 2021 mit Legislativvorschlägen der von der Kommission initiierten „Renovierungswelle“ im Rahmen des European Green Deals. Ein wesentliches Ziel hierbei ist es, für die energetische Sanierung denkmalgeschützter Gebäude und sonstige erhaltenswerte Bausubstanz passgenaue Lösungen zu erlauben, die in den ersten Fassungen der Vorhaben noch nicht hinreichend berücksichtigt waren.
Der Tag des offenen Denkmals, der im Rahmen der European Heritage Days veranstaltet wird, steht in diesem Jahr in Berlin unter dem Motto “Spurensuche. Unterwegs mit der Denkmalpflege“. Am 11. und 12. September 2022 öffnen historische Bauten und Stätten ihre Türen, die sonst nicht oder nur teilweise zugänglich sind. Die Veranstaltung möchte die Öffentlichkeit für die Bedeutung des kulturellen Erbes sensibilisieren und ihr Interesse für die Belange der Denkmalpflege wecken.
Vom 04.-07. April 2022 nimmt der Berliner Landeskonservator an einem Austausch der deutschen und polnischen Landeskonservatoren in Warschau teil. Der Austausch trägt den Arbeitstitel „Denkmalschutz in Polen und in Deutschland angesichts der Herausforderungen der Gegenwart“.

Oder-Partnerschaft

Berlin ist aktiv im Rahmen der Oder-Partnerschaft und arbeitet hier eng mit den polnischen und deutschen Partnern dies- und jenseits der Grenze zusammen. Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa beteiligt sich weiterhin an der Gestaltung des Kulturprogramms im Kulturzug Berlin-Breslau, die Finanzierung des Basisprogramms für das Jahr 2022 erfolgt aber durch Brandenburg. In Folge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine bringt der Kulturzug seit März 2022 geflüchtete Menschen aus der Ukraine über Breslau nach Brandenburg (Cottbus). Eine Wiederaufnahme auch als Kulturzug ist geplant.
Gemeinsam mit seinen Partnern in Deutschland und Polen hat der Europabereich der Senatsverwaltung für Kultur und Europa flexible und neue Formate entwickeln, die es ermöglichen, die Kontakte dies- und jenseits der Grenze auch in Zeiten der Pandemie aufrechtzuerhalten und weiterzuentwickeln. Die deutsch-polnischen Netzwerktreffen sollen in Zusammenarbeit mit der Senatskanzlei Berlin fortgeführt werden. Beide Verwaltungen nehmen auch weiterhin an den seit März 2020 regelmäßig durchgeführten Telefonkonferenzen der deutschen Grenzländer zu Polen sowie der zuständigen Bundesministerien teil („Grenztelko“). Aufgrund des Abstimmungsbedarfes zum Thema Geflüchtete widmet sich die Grenztelko seit März schwerpunktmäßig auch diesem Thema, einbezogen ist auch die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales.
Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa koordiniert die Zusammenarbeit in der Oder-Partnerschaft für Berlin und nimmt in dieser Funktion auch an den Vorbereitungstreffen der Koordinatoren der Oder-Partnerschaft für die politischen Spitzentreffen teil. Das pandemiebedingt verschobene physische Spitzentreffen in Zielona Góra wird im Mai 2022 stattfinden, federführend ist die Wojewodschaft Lubuskie. Im Rahmen des Spitzentreffens wird die Koordinatorenfunktion für die acht Partnerregionen offiziell von Lubuskie an Berlin übergeben. Berlin wird diese Rolle bis zum nächsten Spitzentreffen (ca. zwei Jahre lang) ausfüllen und sich in dieser Funktion im Sinne des Strategischen Gesamtrahmens auch eng mit Brandenburg abstimmen.
Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa ist weiterhin Teil des Redaktionsteams für den von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe herausgegebenen Newsletter der Oder-Partnerschaft.

EUROCITIES

In der Staatssekretärskonferenz vom 28.03.2022 wurde die Besprechungsunterlage der Senatsverwaltung für Kultur und Europa „Berlin im Städtenetzwerk EUROCITIES“ erläutert und zur Kenntnis genommen. Ziel ist, dass Berlin sich über die Senatsverwaltungen weiterhin aktiv in die Arbeit von EUROCITIES einbringt, eine Kontinuität in der Mitarbeit sicherstellt und diese, wo möglich, ausbaut. Die Möglichkeiten zur Mitarbeit sowie die Einflussmöglichkeiten über das Netzwerk sollen in den einzelnen Häusern noch stärker bekannt gemacht werden.
Die Jahrestagung 2022 des Netzwerkes wird im Juni in Espoo, Finnland, stattfinden. Berlin wird politisch vertreten durch den Staatssekretär für Europa. Die Stadt Espoo und EUROCITIES haben anlässlich des Europäischen Jahres der Jugend ein sog. Future mentors programme ins Leben gerufen, an dem auch Berlin teilnimmt. In diesem Rahmen wird einer der ausgewählten jungen Berliner Mentoren die junge Stimme Berlins in Espoo vertreten. Thema der Jahrestagung ist die Stadt der Zukunft.

Europakompetenz

Die Maßnahmen zur Stärkung der Europakompetenz der Berliner Verwaltung werden zurzeit überprüft. Das Ergebnis soll dem Senat vorgelegt werden, so dass er einen neuen Beschluss zu diesem Thema fassen kann.

Europapolitische Kommunikation

Das Jahr 2022 ist von der Europäischen Kommission zum „Europäischen Jahr der Jugend“ ausgerufen worden. Das Jahr will Europas jungen Menschen bessere Zukunftschancen bieten und die Generation würdigen und unterstützen, die unter Corona am meisten gelitten hat. Sonst selbstverständliche Dinge in der Jugendzeit, wie europaweit reisen, an Austauschprogrammen teilnehmen und den Übergang zwischen Schule und Beruf gut bewältigen waren gar nicht bzw. nur mit starken Einschränkungen möglich. Im Europäischen Jahr der Jugend sollen Angebote, Programme und Veranstaltungen dabei unterstützen, diese Zeit auf- und nachzuholen.
Die anhaltende Pandemie erfordert erneut die intensive Prüfung auf Präsenzangebote und das Ausweiten von digitalen und hybriden Formaten und auch der Krieg in der Ukraine hat Auswirkungen auf die europapolitische Kommunikationsarbeit.
Projekte und Veranstaltungen stehen 2022 stark unter dem Solidaritätsgedanken. Aber auch wiederkehrenden Aktionstage und Wochen werden z. B. mit Projektzuschüssen unterstützt.

Seitens der Senatsverwaltung für Kultur und Europa ist für 2002 Folgendes geplant:
  • Follow up zum Berliner Bürgerdialog aus 2021
  • Erstellung eines zentralen Berliner Portals zum „Europäischen Jahr der Jugend“ 2022
  • Projektzuschüsse für Vorhaben
    1. in der Berliner Europawoche
    2. zur Berliner Begleitung der Konferenz zur Zukunft Europas
    3. zur Begleitung vom „Europäischen Jahr der Jugend“ (EJJ2022)
    4. zum EU-Projekttag der Schulen
    5. aus Anlass des Europäischen Nachbarschaftstages
    6. zu Jahrestagen und EU-Jubiläen, Aktionstagen und –wochen
  • Jugendevent zum EU-Projekttag der Schulen aus Anlass des EJJ2022
  • Follow ups zu den einzelnen bezirklichen Projekten zur „Konferenz zur Zukunft Europas“
  • Ehrung von freiwilligem Europaengagement durch Berlinerinnen und Berliner
  • weitere Folgen des Podcast „Hör mal Europa“ zur Begleitung der Konferenz zur Zukunft Europas
  • Entwicklung einer Berliner Europastrategie
  • Entwicklung einer nachhaltigen Dialogstruktur zwischen der Zivilgesellschaft, Bürgerinnen und Bürgern und der Politik u.a. zur Aufnahme von Impulsen für die Europaarbeit, Schaffung von Synergien und um Berlin in seiner Rolle als Europahub zu stärken.
  • Begleitung der Wiedereröffnung der Kunstinstallation „Pfad der Visionäre – ein Zeichen für Europa“ u.a. durch Empfang für Botschaften und europäische Kulturinstitute in Berlin