Europa in der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung

Rückblick

Bildausschnitt Arzt hält Hand von Seniorin mit Krückstock

Gesundheit

Prävention, Aufklärung und Unterstützung für Suchtbetroffene

Die Berliner Drogen- und Suchtpolitik orientiert sich an den bestehenden Europäischen Vorgaben, wie z.B. dem Europäischen Drogenbericht 2017 der EBDD in Lissabon und steht im Einklang mit den prioritären Zielen des Dritten EU-Gesundheitsprogramms 2014-2020.

Es besteht eine kontinuierliche Zusammenarbeit mit der deutschen Referenzstelle (DBDD) für die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) in Lissabon. Ziel ist sowohl die rechtzeitige Erfassung neuer Konsumtrends und aktueller Entwicklungen als auch die Schaffung adäquater Hilfemaßnahmen zur Prävention von Abhängigkeit und zur Unterstützung suchtkranker Menschen.

Berlin unterstützt die jährliche Berichterstattung der DBDD bzw. EBDD durch die Lieferung der Daten aus der ambulanten und stationären Suchthilfestatistik und betreut regelmäßig Delegationen aus europäischen und nichteuropäischen Ländern.

Im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) werden Maßnahmen der Qualifizierung, Beschäftigung und sozialpädagogischen Unterstützung von drogenabhängigen und suchtmittelgefährdeten Menschen durch das Land Berlin gefördert. Die Unterstützung für Betroffene soll einer beruflichen und gesellschaftlichen Ausgrenzung von Drogenabhängigen entgegenwirken. Die wichtigsten Ziele sind dabei die Stabilisierung der Lebensverhältnisse, die Aufnahme einer schulischen oder beruflichen Bildung, der Erwerb einer Qualifikation oder der Wechsel in eine Erwerbstätigkeit.

Zur Erreichung dieser Ziele werden die Projekte in zwei Förderschwerpunkte unterteilt. Zum einen in hochschwellige Maßnahmen für die Zielgruppe nicht konsumierender oder abstinenter ehemals Suchtmittelabhängiger und zum anderen in niedrigschwellige Maßnahmen für die Zielgruppe langjährig und aktuell konsumierender Suchtmittelabhängiger, darunter auch Substituierter und chronisch mehrfach beeinträchtigter Abhängiger.

Clearingstelle für Krankenversicherung

Um Personen mit unklarem Versichertenstatus oder ohne Krankenversicherung den Zugang zu Leistungen des gesundheitlichen Regelsystems zu ermöglichen, wurde im Oktober 2018 im Einklang mit der RL 2011/24/EU eine Clearingstelle für nicht krankenversicherte Menschen eingerichtet. Gefördert von der für Gesundheit zuständigen Senatsverwaltung prüft die Clearingstelle, ob Leistungsansprüche für eine Krankenversicherung bestehen und leistet Unterstützung bei der Herstellung dieser Ansprüche. Ziel ist die Verbesserung der gesundheitlichen und sozialen Situation von Personen ohne (ausreichenden) Krankenversicherungsschutz.
Bedürftigen Personen mit medizinischem Behandlungsbedarf und ohne aktuellen Krankenversicherungsschutz wird seit Juni 2019 eine Bescheinigung für die Kostenübernahme medizinischer Behandlungen ausgehändigt. Damit werden ambulante und stationäre allgemeinmedizinische und fachärztliche Behandlungen im Rahmen der § § 4 und 6 des AsylbLG ermöglicht. Durch eine Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin ist seit April 2020 die Kostenübernahme für ambulante Behandlungen bei allen niedergelassenen Hausärzten in Berlin möglich. Die fachärztliche und stationäre Behandlung erfolgt aktuell über direkte Kooperationsvereinbarungen mit niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten und Berliner Krankenhäusern. Eine Ausweitung der Vereinbarung mit der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin ist geplant, so dass eine Verweisung an alle niedergelassenen Facharztpraxen möglich sein wird.
Die Clearingstelle arbeitet eng mit weiteren Einrichtungen der sozialen und medizinischen Versorgung sozial benachteiligter Menschen zusammen. Sie wird weiter zum Kompetenzzentrum für die Beratung zu sozialrechtlichen Leistungsansprüchen für die gesundheitliche Versorgung ausgebaut.

Kampf gegen Aids / HIV

Das Land Berlin, vertreten durch den Regierenden Bürgermeister, ist im Jahr 2016 der von UNAids initiierten Fast-Track-Cities-Initiative beigetreten. Der Regierende Bürgermeister hat die für Gesundheit zuständige Verwaltung mit der Umsetzung beauftragt. Die Initiative setzt sich zum Ziel bis 2030, in den Metropolen der Welt, in denen die meisten Menschen mit HIV/Aids leben, Aids zu beenden und in einem ersten Schritt die Infektionszahlen zu reduzieren. Hierfür müssen als Zwischenschritt die Indikatoren 95/95/95/0 für Berlin angestrebt werden.
Durch die Reduzierung von neuen HIV-Infektionen bei gleichzeitiger Steigerung der Anzahl HIV-positiver Menschen, die eine Behandlung erhalten, soll Aids beendet werden. Bis 2020 sollen in einem ersten Zwischenschritt 90% der HIV-Infizierten ihren HIV-Status kennen, 90% von diesen wiederum sollen antiretroviral behandelt werden und bei 90% der Behandelten soll eine Viruslast unterhalb der Nachweisgrenze erreicht werden. Die 0 stellt eine Grundvoraussetzung zur Erreichung der anderen Ziele dar. Sie steht dafür, dass die Diskriminierung und Stigmatisierung von Menschen mit HIV und Aids vollständig eliminiert wird, unter anderem damit Menschen überhaupt bereit sind, sich testen zu lassen.
In 2018 ist in Berlin die Zahl der neu diagnostizierten HIV-Infektionen leicht auf 320 zurückgegangen, in 2019 auf 300. Für Berlin und Brandenburg (wegen der starken Nutzung von Test- und Behandlungsangeboten in Berlin durch Bürger*innen Brandenburgs ist eine genaue Aufteilung der Meldungen auf die beiden Bundesländer kaum möglich) wird nach der Schätzung des Robert-Koch-Instituts (RKI) von 16.500 Menschen mit HIV/Aids ausgegangen. 15.000 davon haben eine HIV-Diagnose erhalten und ca. 14.600 dieser Menschen sind in antiretroviraler Therapie, davon ca. 14.000 mit einer Viruslast unter der Nachweisgrenze. Damit hat Berlin zum 31.12.2019 die Zielzahlen des Netzwerkes für 2020 mit Werten von 90 – 96 – 96 erstmals erreicht. Die Zahl der Menschen, die das Virus weitergeben können, liegt damit bei ca. 2.800, etwa 83% der Infizierten können das Virus nicht mehr weitergeben.

Das Jahr 2020 war bestimmt durch die Maßnahmen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie: ein gemeinsames Treffen aller deutschsprachigen am Netzwerk interessierten Städte (Zürich, Wien, Basel, Stuttgart, München, Frankfurt, Köln, Bochum, Hamburg, Hannover und Berlin) musste ins Jahr 2021 verschoben werden.
Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung entwickelt mit allen wichtigen Akteur*innen der Prävention und Versorgung im Bereich HIV/Aids sowie sexuell übertragbarer Infektionen gemeinsam Maßnahmen, die zu einer Reduzierung der Infektionen beitragen
Hier wurde unter anderem die Erhöhung der Testkapazitäten, bestenfalls in Form einer konzentrierten Anlaufstelle für Männer, die Sex mit Männern (MSM) haben und trans*Menschen, gefordert. MSM und trans*Menschen stellen in Berlin nach wie vor die am stärksten von HIV/Aids betroffene Gruppe dar. Um diese Forderung umzusetzen, wurde in 2018 der Checkpoint BLN eingerichtet. Mit Einrichtung des Checkpoint BLN konnten die Testkapazitäten für schwule und trans*Menschen in Berlin in einer zentralen, niedrigschwelligen Einrichtung annähernd verdoppelt werden. Darüber hinaus wurde mit dem Checkpoint BLN erstmals eine Einrichtung geschaffen, in der das medizinische Angebot niedergelassener Ärzt*innen und Ärzte gemeinsam mit dem Beratungsangebot freigemeinnütziger Träger an einem Ort in einer gemeinsamen Kooperation vorgehalten werden kann. Auch die immer wieder erhobene Forderung nach einer Einbeziehung der Bedarfe der Community in die Umsetzung einer Einrichtung, die für sie geschaffen wird, wird hier erfüllt. Die Nutzer*innen-Zahlen in den Jahren 2019 und 2020 haben die Erwartungen bei weitem übertroffen, wenngleich die Corona-Pandemie auch bei diesem Angebot Einschränkungen mit sich brachte.

Referenznetzwerk rare diseases

Die Einrichtung der Referenznetzwerke Seltene Krankheiten beruht auf Artikel 12 der Richtlinie Patientenmobilität der Europäischen Union (2011/24/EU). Die Referenznetz-werke sollen den Zugang zur Diagnose und die Bereitstellung einer hochwertigen Gesundheitsversorgung für alle Patientinnen und Patienten verbessern, deren Gesundheitsprobleme eine verstärkte Konzentration von Ressourcen oder Fachwissen erfordern. In diesen Netzwerken wird auch die medizinische Fortbildung und Forschung, Informationsverbreitung und Bewertung, insbesondere im Bereich seltener Krankheiten, gebündelt.

An den seit März 2017 europaweit etablierten 24 Referenznetzwerken zu seltenen Krankheiten sind insgesamt 900 hochspezialisierte Versorgungseinheiten von 300 Krankenhäusern in 26 Mitgliedsstaaten der EU beteiligt (Stand: 15.02.2021). In der Bundesrepublik Deutschland sind insgesamt 46 Gesundheitseinrichtungen, insbesondere Universitätsklinika, an mindestens einem Referenznetzwerk beteiligt, davon eine mit Sitz in Berlin. Die Charité – Universitätsmedizin Berlin ist in 10 verschiedenen Referenznetzwerken vertreten.

Oder-Partnerschaft

Die Oder-Partnerschaft ist ein informelles interregionales europäisches Netzwerk, in dem die Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen und die westpolnischen Wojewodschaften Großpolen, Westpommern, Niederschlesien und Lubuskie unter dem Motto „Grenzen trennen – die Oder verbindet“ projektorientiert zusammenarbeiten. Ziel dieser grenzüberschreitenden Initiative ist der Aufbau eines leistungsfähigen Regionalverbundes, mit dem die Region diesseits und jenseits der Oder infrastrukturell und politisch enger vernetzt und zu einem auf möglichst vielen Gebieten kooperierenden dynamischen Wirtschaftsraum entwickelt wird. Die Oder-Partnerschaft organisiert Fachtagungen, mitunter auch solche mit Bezug zum Gesundheitswesen.

Berliner Eliminationsplan Masern-Röteln

Die Elimination von Masern und Röteln bis zum Jahr 2020 ist erklärtes Ziel der WHO, da diesen Erkrankungen trotz verfügbarer Impfung jährlich weltweit immer noch zehntausende Menschen zum Opfer fallen. Das Arbeitsprogramm 2018 der Europäischen Kommission greift dieses Ziel als Aktionsplan für nationale Impfstrategien auf.

In der WHO Euroregion wurde bereits in 37 von 53 Ländern die endemische Übertragung der Masern unterbrochen (WHO, 2016). In Deutschland treten jedoch immer noch Masernerkrankungen auf. Deshalb gibt es seit dem 01.03.2020 umfangreiche Änderungen des Infektionsschutzgesetzes. Danach müssen alle Kinder und sämtliches Personal in Gemeinschaftseinrichtungen sowie sämtliches Personal in medizinischen Einrichtungen einen Impfschutz (oder eine Immunität) gegen Masern nachweisen. Da nur Kombinationsimpfstoffe verfügbar sind, die auch eine Rötelnkomponente enthalten, wird auf diesem Wege auch die Rötelnimmunität verbessert.

Der Berliner Masern-Röteln-Eliminationsplan (BEMREP), der alle Anstrengungen im Land Berlin bündelt, wird entsprechend angepasst.

Krebsfrüherkennung

Nach den Leitlinien für die Brustkrebsvorsorge und die Gebärmutterhalskrebsvorsorge hat die Europäische Kommission im Jahr 2011 die Leitlinien für Darmkrebsvorsorge veröffentlicht.

Schon der im Juni 2008 initiierte Nationale Krebsplan konzentrierte sich auf die Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung, der Versorgung und deren Qualität sowie auf die Stärkung der Patientenorientierung. Die bestehenden Maßnahmen zur Früherkennung von Gebärmutterhals- und Darmkrebs wurden in systematisch organisierte und qualitätsgesicherte Screeningprogramme in Anlehnung an die europäischen Leitlinien überführt. Das am 9. April 2013 in Kraft getretene Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz (KFRG) folgt den Umsetzungsempfehlungen des Nationalen Krebsplans, indem es die Rahmenbedingungen zur Durchführung organisierter Früherkennungsprogramme im Bereich Darm- und Gebärmutterhalskrebs regelt. Zudem legt es die Einrichtung regionaler klinischer Krebsregister, die als fachlich unabhängige Einrichtungen alle wichtigen im Verlaufe einer Krebserkrankung und ihrer Behandlung anfallenden Daten erfassen, in allen Bundesländern fest.
Mit der “Nationalen Dekade gegen Krebs” hat Deutschland Anfang 2019 die Maßnahmen im Kampf gegen die Krankheit Krebs weiter ausgebaut.

Aktuell hat die Europäische Kommission am 3. Februar 2021 Europas Plan gegen den Krebs präsentiert. Dieser sieht ein neues EU-Konzept für Krebsprävention, -behandlung und -versorgung vor.

Pflege

Herausforderungen und Chancen einer alternden Gesellschaft

Ebenso wie der Europäischen Kommission ist es der Senatsverwaltung ein besonderes Anliegen, eine breite gesellschaftliche und politische Diskussion zu den
Herausforderungen und Chancen einer alternden Gesellschaft anzustoßen.

Die im Oktober 2018 vom Senat beschlossene Berliner Strategie zur Unterstützung von pflegenden Angehörigen richtete hierbei erstmals den Fokus auf die pflegenden Angehörigen als dem zentralen Rückgrat der pflegerischen Versorgung in Berlin und wies für Stärkung und Weiterentwicklung der Berliner Unterstützungsstrukturen wichtige Handlungserfordernisse aus. Ein wesentlicher Baustein ist die Etablierung einer Anerkennungs- und Wertschätzungskultur. Berlin nimmt hier bundesweit eine Vorreiterrolle ein. 2019 fand zum fünften Mal die Woche der pflegenden Angehörigen und die Verleihung der Berliner Pflegebären statt.

Mit dem Dialog „Pflege 2030“ startete im September 2019 ein generationenübergreifender und zukunftsorientierter Dialog zwischen Bürgerinnen und Bürgern und Politik. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger hatten die Möglichkeit, die Zukunft der Pflege in Berlin aktiv mitzugestalten. 2020 fanden mit unterschiedlichen Zielgruppen vielfältige Veranstaltungen statt – aufgrund der Corona-Pandemie ausschließlich in digitaler Form. Ergänzend dazu konnten sich die Bürgerinnen und Bürger online über „mein.berlin“ beteiligen. Ende 2020 wurden die gesammelten Ergebnisse in einer Veranstaltung mit zufällig aus dem Melderegister ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern in einem sogenannten Bürgergutachten zusammengefasst. Die darin formulierten Forderungen/Empfehlungen werden die Grundlage für die Weiterentwicklung der pflegepolitischen Strategie für das Land Berlin bilden. In 2021 sollen die Ergebnisse des Gutachtens in Transferworkshops mit anderen Senatsverwaltungen und relevanten Partner*innen weiterbearbeitet werden. Ziel ist es, eine gemeinsame Strategie für eine nutzerorientierte und damit ressortübergreifende Pflegepolitik zu entwickeln. Zudem soll das Thema Bürgerbeteiligung in der Pflege zu einem kontinuierlichen und dauerhaft verankerten Prinzip der Pflegepolitik fortentwickelt werden.

Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

Parallel zu den Vorhaben der Kommission zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf hat die Senatsverwaltung auf Bundes- und Landesebene Maßnahmen ergriffen.

Im Oktober 2018 wurde die Berliner Strategie zur Unterstützung von pflegenden Angehörigen vom Senat beschlossen. Die gesamtstädtische Strategie benennt die konkreten Handlungsfelder Anerkennungskultur und Beteiligungskultur, Information, Beratung und Öffentlichkeitsarbeit sowie Alltagsunterstützung, in denen die Stärkung pflegender Angehöriger weiter intensiviert werden wird.

Für die Arbeits- und Sozialministerkonferenz sitzt das Land Berlin im Unabhängigen Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Der unabhängige Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf hat in seinem ersten Bericht eine steuerfinanzierte Entgeltersatzleistung analog zum Elterngeld für pflegende Beschäftigte vorgeschlagen. Der Berliner Senat hat diese zentrale Forderung aufgegriffen und eine Bundesratsinitiative für ein Familienpflegegeld analog zum Elterngeld auf den Weg gebracht.
Kernpunkte des vom Berliner Senat vorgeschlagenen Modells sind:
1. Ein Familienpflegegeld analog zum Elterngeld in Höhe von 65 % des entgangenen Nettogehalts.
2. Eine Freistellung von der Erwerbsarbeit für maximal 36 Monate pro pflegebedürftiger Person, die flexibel von mehreren Personen in Anspruch genommen werden kann.
3. Die Inanspruchnahme ist nicht auf Verwandte beschränkt, sondern auch für Freunde und Freundinnen, Nachbarn und Nachbarinnen etc. möglich.
4. Die Freistellung ist nicht an die Betriebsgröße gebunden und beinhaltet ein Rückkehrrecht in den Betrieb.
5. Der Anspruch besteht ab Pflegegrad 2.
6. Das Familienpflegegeld wird aus dem Bundeshaushalt finanziert.

Aufgrund der besonderen Situation wegen des Coronaviruses hat der Ausschuss die Beratungen zum Entschließungsantrag bis zum Wiederaufruf vertagt.

Im Rahmen der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) und Gleichstellungsministerkonferenz (GFMK) wurde mit dem Beschluss „Vereinbarkeit von Pflege und Beruf gemeinsam stärken“ auf die Notwendigkeit einer zeitnahen Weiterentwicklung politischer Maßnahmen hinsichtlich der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf hingewiesen und eine enge Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern angeregt. Ein erster Austausch fand am 28.10.2020 als Telefonkonferenz statt.

Die Corona-Pandemie stellt pflegende Angehörige vor noch mehr Herausforderungen als ohnehin schon. Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung hat zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um Pflegebedürftige, pflegende Angehörige sowie Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste bestmöglich in der Pandemie zu unterstützen.

Beispielsweise wurde für besonders schutzbedürftige Menschen, die aufgrund der Corona-Pandemie in ihrer bisherigen Wohnsituation akut nicht versorgt werden können, in Zusammenarbeit mit der Vivantes Forum für Senioren GmbH eine temporäre Notfall-Pflegeeinrichtung aufgebaut. Die Einrichtung steht seit dem 01.06.2020 mit einer Kapazität von 118 Plätzen auch pflegenden Angehörigen bei pandemiebedingten Notfällen zur Verfügung. Das Angebot wird ergänzt durch die Medical Park Berlin Humboldtmühle Rehabilitationsklinik mit einer Kapazität von 30 Plätzen und weiteren Kooperationen.

Des Weiteren wurde die Corona-Seite der Abteilung Pflege auf der Homepage der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung zu einer umfassenden Informationsplattform für Pflegebedürftige, pflegende Angehörige sowie Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste ausgebaut und in mehrere Sprachen übersetzt.

Frauen und Gleichstellung

Die Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern

Berlin hat im November 2018 die Europäische Charta für die Gleichstellung von Frau-en und Männern unterzeichnet. Mit dem Beitritt zur EU-Charta dokumentiert und bekräftigt das Land Berlin sein Engagement für Geschlechtergerechtigkeit in einem gesamteuropäischen Rahmen.

Im Jahr 2006 verabschiedete der Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) die Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene. Mittlerweile wurde die Charta von über 1800 Städten, Provinzen und Regionen in 35 europäischen Staaten unterzeichnet. Das Projekt wurde von der Europäischen Kommission durch das Fünfte Aktionsprogramm der Gemeinschaft für die Gleichstellung von Frauen und Männern gefördert. Mit der Charta Unterzeichnung intensiviert die zuständige Geschäftsstelle Gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm die Vernetzung und den Austausch mit anderen europäischen Städten. Aufgrund der weltweiten Corona-Pandemie konnte der europäische Austausch 2020 nicht wie geplant weiter forciert werden.

Die aus 30 Artikeln bestehende Charta wendet sich an die Lokal- und Regionalregierungen Europas. Mit der Unterzeichnung bekennen sich die Vertragsparteien öffentlich zum Grundsatz der Gleichstellung von Frauen und Männern und verpflichten sich, die in der Charta niedergelegten Grundsätze innerhalb ihres Hoheitsgebiets um-zusetzen. Dazu gehörten die Entwicklung und Annahme eines Aktionsplanes inner-halb von zwei Jahren nach Unterzeichnung, die Ausarbeitung neuer, angepasster oder weiterführender Aktionspläne in jeder neuen Legislaturperiode sowie eine Evaluation der Fortschritte in der Umsetzung der Charta.

Mit dem Gleichstellungspoltischen Rahmenprogramm (GPR) verfügt Berlin bereits seit 2008 über einen gleichstellungspolitischen Aktionsplan, wie er durch die Charta gefordert wird. Im Mai 2018 wurde das dritte GPR für die 18. Legislatur mit ca. 260 Maßnahmen beschlossen.

Unterstützung von Frauen zum Einstieg in die Erwerbsarbeit

Frauen weisen in Europa und in der Bundesrepublik Deutschland eine geringere Erwerbsquote auf und sind häufiger als Männer nicht erwerbstätig. Der Senat von Berlin hat sich zum Ziel gesetzt, die Erwerbstätigenquote von Frauen weiterhin zu steigern. Insbesondere die noch deutlich unterrepräsentierten Gruppen wie Alleinerziehende oder Frauen mit Migrationshintergrund stehen dabei im Fokus. Zahlreiche Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen am Arbeitsmarkt und im Erwerbsleben werden im Land Berlin aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert.
Maßnahmen zur Unterstützung von Frauen zum Einstieg in die Erwerbsarbeit stellen eine Investitionspriorität des Operationellen Programms des ESF in Berlin dar. Diese Maßnahmen dienen dazu, arbeitslosen und nicht erwerbstätigen Frauen durch berufliche Information und Orientierung den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern und ihren Übergang ins Erwerbsleben nachhaltig zu gestalten. Die Vermittlung spezifischer beruflicher (Zusatz-)Qualifikationen verbessern die Einstiegschancen ins Erwerbssystem und sind Grundlage für qualifizierte Tätigkeiten. Durchschnittlich werden in Berlin etwa 20 Projekte im Jahr gefördert.

Aus ESF-Mitteln werden ebenfalls Beratungs- und Weiterbildungsangebote für gründungsinteressierte Frauen gefördert. Frauen sind zum einen bei Gründungen unter-repräsentiert, zum anderen weisen ihre Gründungen bestimmte Spezifika auf. Im Rahmen der geförderten Projekte werden unternehmerische Perspektiven ausgelotet, unternehmerisches Wissen vermittelt und besondere Herausforderungen, wie zum Beispiel die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Selbstständige, behandelt.

Antigewaltarbeit und Cybergewalt

Berlin verfügt über ein umfangreiches und differenziertes Hilfesystem für durch Gewalt betroffene Frauen. Dabei bestehen spezifische Angebote etwa für durch häusliche, sexualisierte oder Cybergewalt betroffene Frauen, das in 2020 weiter ausgebaut wurde. Um von den Erfahrungen anderer europäischer Länder zu profitieren, wird der fachliche Austausch mit Akteur*innen in diesen Ländern gesucht, u.a. auch im Hinblick auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Gewalt gegen Frauen. Zudem unterstützt die Senatsverwaltung für Frauen und Gleichstellung Träger im Antigewaltbereich bei der Gewinnung von EU-Fördermitteln. Die Senatsverwaltung fungiert als assoziierte Projektpartnerin der Berliner Kriseneinrichtung PAPATYA, z.B. für das EU-Projekt „Finding ways out to forced marriages: prevention, protection und support tools for practitioners across Europe“. Dieses Projekt hat die Prävention von Zwangsverheiratung und Entwicklung effektiver Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen zum Ziel. Es wird durch die Universität Barcelona koordiniert und neben Deutschland auch in Spanien, Griechenland, und Belgien durchgeführt.

Umsetzung der Istanbul-Konvention

Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt (Istanbul-Konvention) wurde am 5. Mai 2011 von Deutschland gezeichnet. Die Ratifizierung ist durch das entsprechende Gesetz von Bundestag und Bundesrat beschlossen worden. Die Istanbul-Konvention ist in Deutschland am 1. Februar 2018 in Kraft getreten. Ihre Vorgaben sind von Bund und Ländern umzusetzen.
Im Sommer 2020 fand das erste Staatenberichtsverfahren der Expertengruppe des Europarats (Group of Experts on Action against Violence against Women and Domestic violence: GREVIO) in Bezug auf die Umsetzung der Konvention in Deutschland statt. Gefragt wird in diesem Verfahren nach erfolgter Gesetzgebung, politischen und anderen Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt. Die einzelnen Bundesländer haben dem BMFSFJ in diesem umfangreichen Prozess zugeliefert, koordiniert in Berlin durch die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung. Der Staatenbericht der Bundesregierung ist dem Europarat im September 2020 zur Prüfung vorgelegt worden. Für Oktober 2021 ist ein Besuch einer Delegation von GREVIO Mitgliedern in Deutschland geplant, um im Rahmen des Prüfverfahrens Gespräche mit unterschiedlichen Akteur*innen zu führen, unter Einbeziehung der Landesebene. Eine endgültige Stellungnahme des Europarats/GREVIO zu dem Bericht wird für August 2022 erwartet.

Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung konnte im Herbst 2020 die Koordinierungsstelle zur „Umsetzung der Istanbul Konvention in Berlin“ einrichten.