Lernrückstände aufholen

Lehrerin erklärt einem Kind etwas

Im Rahmen des Aufholprogramms sollen einerseits die fachlichen Kompetenzen sowie Selbst- und Sozialkompetenz in Bezug auf schulisches Lernen gefördert und andererseits die grundlegende soziale Kompetenzentwicklung und Erholung vom Lockdown unterstützt werden.

Ablauf des Förderverfahrens

Um Lernrückstände in fachlichen und psychosozialen Kompetenzen schülergerecht aufzuholen, sieht das Programm „Stark trotz Corona“ ein strukturiertes und partizipatives Verfahren vorgesehen. Danach werden individuelle Lernstandserhebungen durch die Lehrkräfte in den Klassen durchgeführt, um festzustellen, wo jede einzelne Schülerin bzw. jeder einzelne Schüler steht.

Anschließend führen die Lehrkräfte mit den Eltern und Schüler/-innen individuelle Einzelgespräche, um gemeinsam den Förderbedarf zu erörtern. Dabei beraten Sie sich gemeinsam mit den Lehrkräften über geeignete und an Ihrer Schule verfügbare Angebote. Die zentrale Lernstandserhebung sowie die individuellen Einzelgespräche sollen bis zu den Herbstferien abgeschlossen sein.

In der Regel erfolgt die Anmeldung zu den Fördermaßnahmen über die Schule. Für Eltern sowie Schülerinnen und Schüler sind alle Maßnahmen aus dem Aufholprogramm kostenfrei.

Sollten Sie das Gefühl haben, dass die von den Lehrkräften empfohlenen Maßnahmen für Ihr Kind nicht ausreichend oder passend sind, suchen Sie bitte zunächst das Gespräch mit den Lehrkräften und der Schulleitung. Wenn Sie keine Einigung finden, können Sie sich auch an das Qualitäts- und Beschwerdemanagement der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wenden.

Die Maßnahmen des Aufholprogramms ergänzen die allgemeinen Fördermaßnahmen. Die Teilnahme an den Fördermaßnahmen ist freiwillig. Die meisten Maßnahmen werden in der Schule umgesetzt, können aber auch an außerschulischen Lernorten oder durch IT-gestütztes Lernen zu Hause stattfinden.

Die Umsetzung der Fördermaßnahmen wird von mindestens zwei Feedbackgesprächen mit den Eltern und Schüler/-innen begleitet, in denen die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen reflektiert werden. Auf dieser Grundlage kann ggf. eine weitere Förderung erfolgen.

Unterstützung für Schüler/-innen

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Zentrale Maßnahmen zum Aufholen von Lernrückständen

Die zentralen Maßnahmen werden an allen allgemeinbildenden und beruflichen Schulen einschließlich der Schulen in freier Trägerschaft angeboten. Dazu gehören

Um die richtigen Angebote zu bestimmen, werden sich die Schulen zu Beginn des Schuljahres den Lernstand der Schülerinnen und Schüler genau anschauen und mit den Kindern und Jugendlichen und auch den Eltern individuell besprechen.

Über die Teilnahme der Kinder bzw. Ihre Interessenbekundung zur Teilnahme entscheiden die Lehrkräfte an Ihrer Schule. Vertrauen Sie den Lehrkräften in ihrer Entscheidung. Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich schulintern an die Schulleitung oder außerhalb der Schule an die bezirkliche Schulaufsicht. Im Zweifelsfall können Sie sich auch an die unabhängige Qualitätsbeauftragte für Schulen oder das Beschwerdemanagement der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wenden.

  • Schule in den Ferien

    In den Schulferien werden weiterhin Lernangebote in den Fächern Deutsch, Mathematik und die 1. Fremdsprache stattfinden. Sprechen Sie mit den Lehrkräften Ihres Kindes, ob dieses Angebot für Ihr Kind das Richtige sein könnte. Sie erhalten dann Informationen zur Anmeldung, die über die Schule erfolgt.

    Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Seite des Trägers, die Technische Jugendfreizeit- und Bildungsgesellschaft gGmbH.
    E-Mail

  • Ferienschule 2023

    Angebote für die Jahrgänge 9 – 13 in den Winter- und Osterferien

    PDF-Dokument (159.8 kB)

  • Ferien- und Wochenendschule in freier Trägerschaft

    Die Ferien- und Wochenendschule in freier Trägerschaft ist die zentrale schulübergreifende Maßnahme zum Aufholen von Lernrückständen für Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen in freier Trägerschaft. Das Angebot orientiert sich in Durchführung und Zielen an der Sommer-, Herbst-, Frühjahrs- und Winterschule der öffentlichen Schulen.

    Die Ferien- und Wochenendschule in freier Trägerschaft richtet sich an Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen in freier Trägerschaft, die infolge der Corona-Pandemie Entwicklungen in ihren fachlichen, methodischen oder sozialen Kompetenzen aufzuholen haben. Sie dient zur Kompensation dieser Benachteiligungen und bietet den teilnehmenden Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, sich in der Schule wieder „Stark trotz Corona“ zu erleben.

    Die Teilnahme an der Ferien- und Wochenendschule in freier Trägerschaft ist für Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Ersatzschulen freiwillig und kostenfrei.

    Die Träger und Schulleitungen werden rechtzeitig über die Einrichtung von Lerngruppen an den allgemeinbildenden Schulen in freier Trägerschaft informieren.

    Kontakt
    Informationen folgen durch die Schulleitung und den Träger der allgemeinbildenden Ersatzschule

  • Berliner Ferienschulen für zugewanderte und geflüchtete Kinder und Jugendliche

    Die Berliner Ferienschulen ermöglichen zugewanderten und geflüchteten Kindern und Jugendlichen in den Oster-, Sommer- und Herbstferien, ihre Sprachkompetenzen in Deutsch auf- oder auszubauen. Zudem unterstützt das Programm der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung, finanziert durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie des Landes Berlin, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dabei, ihre eigenen Fähigkeiten realistisch einzuschätzen und sie erfolgreich weiterzuentwickeln.

    Die Ferienschulen vermitteln Teamfähigkeit, Spaß am gemeinsamen und individuellen Lernen, ermöglichen Erfolgserlebnisse auf unterschiedlichsten Ebenen und bieten die Chance, Berlin als Lebensort für sich zu entdecken. Informationen finden Sie auf der Seite der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung GmbH

    Kontakt:
  • LernBrücken

    Die LernBrücken geben Unterstützung beim Lernen zu Hause und begleiten die Kinder und Jugendlichen. Informationen erhalten Sie in den Schulen. Projektträger ist die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (dkjs).

    Kontakt:
  • Intensivschwimmkurse in den Ferien

    Intensivschwimmkurse in den Ferien finden für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 3-6 statt. Informationen finden Sie auf den Websites der Berliner Bäderbetriebe, der Sportjugend des Landessportbundes Berlin, des Berliner Schwimmverbands, der Schwimmvereine und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.

    Kontakt:
    Tillman Wormuth (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie)
    Tel. +49 30 90227 6557

    Die Anmeldung erfolgt online bei der Berliner Sportjugend.

  • Radfahrtraining / Radfahrprüfungen

    Die Jugendverkehrsschulen werden ihr Angebot wie bewährt vorhalten. Informationen erhalten Sie durch die Lehrkräfte Ihrer Schule. Eine individuelle Anmeldung ist nicht möglich, die Anmeldung erfolgt klassenweise durch die Schule.

    “Kontakt:”
    Bitte erkundigen Sie sich bei der Klassenleitung in Ihrer jeweiligen Schule.

  • Sprachförderung

    Benötigt Ihr Kind zusätzliche Sprachförderung? Informationen über Möglichkeiten und Inanspruchnahme erhalten Sie bei den Lehrkräften an Ihrer Schule.

    Kontakt:
    Martina Reynders (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie)

Dezentrale Maßnahmen zum Aufholen von Lernrückständen

Die Schulen entscheiden bei den dezentralen Angeboten selbst, was sie anbieten möchten und können. Berliner Schulen sind sehr unterschiedlich und oft auch in Bereichen spezialisiert. Dazu gehören

Um die richtigen Angebote zu bestimmen, werden sich die Schulen zu Beginn des Schuljahres den aktuellen Lernstand der Schülerinnen und Schüler genau anschauen und mit den Kindern und Jugendlichen und auch den Eltern individuell besprechen.

Erkundigen Sie sich bei der Schule, welche Angebote dort möglich sind und sprechen Sie mit den Lehrkräften über die Bedürfnisse Ihrer Kinder aus Elternsicht.

Über die Teilnahme der Kinder bzw. Ihre Interessenbekundung zur Teilnahme entscheiden die Lehrkräfte an Ihrer Schule. Vertrauen Sie den Lehrkräften in ihrer Entscheidung. Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich schulintern an die Schulleitung oder außerhalb der Schule an die bezirkliche Schulaufsicht. Im Zweifelsfall können Sie sich auch an die unabhängige Qualitätsbeauftragte für Schulen oder das Beschwerdemanagement der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wenden.

  • Temporäre Lerngruppen zur Förderung von fachlichen Basiskompetenzen

    Etwa 20 Prozent der Schulen erhalten weitere besondere Mittel für die Stärkung von mathematischen und sprachlichen Basiskompetenzen. Es geht dabei vor allem auch um die Verbesserung der Leistungsergebnisse in den betroffenen Schulfächern.

    Ob Ihre Schule dazu gehört und welche Lerngruppen zur Umsetzung eingerichtet werden, erfahren Sie bei der Schulleitung.

  • Lerntherapeutische Angebote in Kleingruppen

    Während des Lockdowns haben manche Kinder und Jugendliche das Lernen verlernt, da etablierte Strukturen und Gewohnheiten nicht aufrechterhalten werden konnten. In Kleingruppen können sie unter professioneller Anleitung das Lernen wieder lernen.

  • Während des Lockdowns haben manche Kinder und Jugendliche das Lernen verlernt, da etablierte Strukturen und Gewohnheiten nicht aufrechterhalten werden konnten. In Kleingruppen können sie unter professioneller Anleitung das Lernen wieder lernen.

    Schülerinnen und Schüler werden gezielt durch Methoden des professionellen Coachings wieder an das erfolgreiche Lernen herangeführt. Lerncoaches sind ausgebildete Fachleute.

  • Mentoringprogramme

    Hier begleiten Studierende, Mitschülerinnen und Mitschüler und weitere Personen wie kritische gute Freunde das schulische Lernen Ihres Kindes. Gerade das vertrauensvolle Verhältnis „auf Augenhöhe“ macht solche Programme erfolgreich.

  • Temporäre Lerngruppen für den Abbau von Lernrückständen in den altsprachlichen Basiskompetenzen

    In Kooperation mit der Humboldt-Universität werden gezielt Angebote in Latein und Altgriechisch geschaffen.

  • Besondere Angebote für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen oder sonderpädagogischen Förderbedarfen
    Lernrückstände sind nicht nur in den allgemein bekannten Unterrichtsfächern entstanden, sondern auch in anderen Bereichen, wie den
    • Berufsbildendenden Kompetenzen bzw. Leitthemen im Bereich der geistigen Entwicklung,
    • Deutsche Gebärdensprache,
    • Inhalte des blindenspezifischen Curriculums,
    • Angebote zur sozialen Interaktion z.B. bei Autismus oder im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung,
    • Bewegung und Mobilität (Körperbehinderung) sowie zur sprachlichen Entwicklung.

    Besondere Angebote helfen auch hier. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Schulleitung.

  • Landeslizenzen für IT-gestütztes Lernen

    Viele Kinder und Jugendliche und ihre Eltern haben während der Pandemie entdeckt, dass IT-gestütztes Lernen für sie auch sehr erfolgreich sein kann.

    Schulen werden durch den Erwerb neuer Landeslizenzen neue Angebote für effektives IT-gestütztes Lernen machen können.

    Ob und wie Ihr Kind hiervon profitieren kann, erfahren Sie durch die Lehrkräfte an Ihrer jeweiligen Schule.

Hintergrund

Nach einem Jahr Corona-Pandemie, einer Zeit der Veränderung des Schulalltags oder sogar des Wegfalls dessen, einer Zeit eingeschränkter Sozialkontakte und fehlender Freizeitaktivitäten mit Gleichaltrigen, einer Zeit des Stillstands auf vielen Gebieten, ist es notwendig, alle Anstrengungen zu unternehmen, um jede Einzelne und jeden Einzelnen auf ihrem oder seinen Bildungsweg gut zu begleiten. Dabei gilt es, die gesamte Persönlichkeitsentwicklung zu betrachten.

Um Lernrückstände schülergerecht aufzuholen, sind Lernstandserhebungen bezüglich der fachlichen Basis- und Kernkompetenzen aber auch die Betrachtung aller anderen Entwicklungsbereiche vonnöten. Lernrückstände müssen aufgeholt werden
  • in sprachlichen und mathematischen Basiskompetenzen sowie in fachbezogenen bzw. überfachlichen Kernkompetenzen, wie Lernen lernen, Methodenkompetenzen, berufliche Kompetenzen, Schwimmen, Radfahren usw.
  • in psychosozialen Kompetenzbereichen; Bildungsangebote mit einem persönlichkeitsfördernden, aktivierenden und strukturstärkenden Schwerpunkt, Demokratieerziehung, Gewaltprävention.
  • durch besondere Maßnahmen für Schulen mit einem hohen Anteil besonders betroffener Schülerinnen und Schüler

Dabei gilt es, gemeinsame Ziele/Lernziele mit den Schülerinnen und Schülern zu definieren, in Lernentwicklungsgesprächen unter Einbeziehung der Eltern und der anderen Akteure zu verabreden und jede/n entsprechend zu begleiten. Die Zielentwicklung geschieht im kompetenzorientierten, individualisierten und gegebenenfalls binnendifferenzierten Unterricht der Lerngruppe. Durch außerschulische Unterstützung kann in Kleingruppen vertiefend an der Kompetenzentwicklung und den Unterrichtsinhalten entsprechend der jeweils verabredeten Zielstellung gearbeitet werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die Schülerinnen und Schüler insbesondere in der Primarstufe zeitlich nicht überfordert werden dürfen.

Der Abbau von Lernrückständen bezieht sich auf die allgemeinbildenden und beruflichen Schulen einschließlich der Schulen in freier Trägerschaft, die als Ersatzschulen genehmigt oder staatlich anerkannt sind.