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Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Empfehlungen zur Umsetzung nach § 8 a SGB VIII - 2007
Im Falle einer Kindeswohlgefährdung müssen geeignete Hilfen ausgewählt und den Eltern in einer möglichst vertrauensvollen Zusammenarbeit nahe gebracht werden. Aber Kinderschutz hat oberste Priorität. In einigen Fällen kann deshalb nur das Familiengericht helfen. Die Beurteilungsspielräume sozialpädagogischen Handelns bei der Einschätzung von Kindeswohlgefährdung sollen besser strukturiert werden. Bestehende Schwachstellen sollen ausgeglichen und neue Standards definiert werden.
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
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