Dienstpersonal an weiterführenden und beruflichen Schulen kann ab dem 3. Mai Impftermine buchen

Pressemitteilung vom 30.04.2021

Die etwa 50.000 Beschäftigten an den weiterführenden und beruflichen Schulen können ab dem 3. Mai einen Impftermin buchen, um sich gegen das Corona-Virus impfen zu lassen. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie informiert das Dienstpersonal an weiterführenden und beruflichen Schulen umgehend per Brief mit weiteren Details über diese Möglichkeit. Auch die rund 4.000 Beschäftigten in den Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe in den bezirklichen Jugendämtern werden ab 3. Mai eine Impf-Möglichkeit erhalten. Zuvor hatte die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung mitgeteilt, dass hinreichend Impfkapazitäten zur Verfügung stehen.

In den vergangenen Monaten hatten bereits etwa 46.000 Beschäftigte an den Kitas, 36.000 Beschäftigte in den Grundschulen und der ergänzenden Förderung und Betreuung, 7.000 Beschäftigte an den Förderschulen, 1.500 Personen in der Kindertagespflege, 8.000 Beschäftigte der Eingliederungshilfe im Bereich Jugend und 500 Beschäftigte der Kinder- und Jugendambulanzen ihre Impf-Einladung erhalten. Viele Beschäftigten haben schon ihre Erstimpfung bekommen.

Sandra Scheeres, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie: „Es war mir ein ganz wichtiges Anliegen, dass auch die Beschäftigten an den weiterführenden und beruflichen Schulen möglichst bald eine Impf-Einladung erhalten. Jetzt können wir das möglich machen. Ich habe es schon mehrfach bedauert, dass wir das erste bundesweit einmalige Impfangebot an das Dienstpersonal der weiterführenden Schulen wegen der Entscheidungen zum Impfstoff Astrazeneca wieder zurückziehen mussten.“

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung hatten bereits Ende März Impf-Einladungen an das Dienstpersonal an weiterführenden und beruflichen Schulen verschickt. Diese bezogen sich seinerzeit nur auf den Impfstoff Astrazeneca. Zum großen Bedauern mussten diese Impf-Einladungen zurückgezogen werden, weil aufgrund eines Beschlusses auf Bundesebene Astrazeneca dann nicht mehr für Unter-60-Jährige empfohlen wurde.