OVG-Urteil: Obergrenze bei Zuzahlung in Kitas bleibt bestehen

Pressemitteilung vom 19.03.2021

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat heute die Berufung zweier Berliner Kita-Träger gegen die Zuzahlungsbegrenzung in Kindertagesstätten zurückgewiesen. Damit bestätigt es eine Entscheidung der Vorinstanz vom Juli 2020. Die Kläger hatten für die Kindertagesbetreuung Zusatzbeiträge zwischen 220 und 780 Euro verlangt, was gegen die Zuzahlungs-Obergrenze von 90 Euro pro Monat verstößt.

Senatorin Sandra Scheeres: „Ich freue mich, dass uns das Oberverwaltungsgericht in unserer Rechtsauffassung bestärkt. Wir wollen, dass alle Kinder in allen Einrichtungen Zugang haben. Die Kindertagesbetreuung in der Hauptstadt muss für alle erschwinglich bleiben. Das hat das Oberverwaltungsgericht mit seinem Urteil noch einmal eindrücklich bestätigt.“

Die Begründung des Urteils steht noch aus. Revision wird nicht zugelassen.