Tempohome-Bauten: Pilotphase zur Nachnutzung für schulische Zwecke startet

Pressemitteilung vom 22.12.2020

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) haben am 22.12.2020 die Projektvereinbarung zur Pilotplanung für die Nachnutzung von Tempohome-Bauten für schulische Zwecke unterzeichnet. Somit kann nun die Pilotphase zur Überprüfung der Machbarkeit im neuen Jahr starten.

Um den Bedarf an zusätzlichen Schulplätzen und Ausweichflächen zu decken, ist es erforderlich, temporäre Schulerweiterungsbauten in Berlin zu errichten. Hierzu wurde zwischen den Senatsverwaltungen für Bildung, Jugend und Familie und der Senatsverwaltung für Finanzen sowie der BIM die Übereinkunft erzielt, das Angebot der BIM zur Unterstützung bei der Nachnutzung von Tempohome-Provisorien für schulische Zwecke für die Dauer einer Pilotphase weiter zu verfolgen. In diesem Zusammenhang wird geprüft, inwieweit sich die vorhandenen Behelfsbauten aus der Flüchtlingsunterbringung (Tempohomes) für eine temporäre Weiternutzung innerhalb der Berliner Schulbauoffensive eignen und ob das Verfahren wirtschaftlich ist.

Beate Stoffers, Staatssekretärin für Bildung: „Die Auswertung der Pilotplanung wird uns zeigen, ob sich die Tempohome-Bauten als wirtschaftliche Alternative für die schulische Nutzung eignen. Damit können zusätzlich benötigte Schulplätze oder schnell umzusetzende Ausweichmöglichkeiten temporär geschaffen werden“.

Sven Lemiss, Geschäftsführer der BIM: „Als landeseigenes Immobilienunternehmen ist Nachhaltigkeit für uns von großer Bedeutung und Teil der BIM-Agenda. Entsprechend freuen wir uns, im Auftrag der Senatsverwaltungen die Weiterverwendung der Tempohome-Bauten für die Berliner Schulen zu prüfen, da nach einer Nutzungsdauer von maximal fünf Jahren eine tatsächliche Chance auf Anschlussnutzung besteht.“

Die Taskforce Schulbau hat am 16. Juni 2020 die Nachnutzung von Tempohome-Bauten für schulische Zwecke beschlossen. Die landeseigene BIM wurde in Folge dessen mit der Dienstleisterfunktion für alle Berliner Bezirke beauftragt. Die Dienstleisterfunktion umfasst die Aufgaben: Pilotplanung, Pilotprojekt und Ausschreibung von Rahmenverträgen für Bau- und Planungsleistungen. Im Ergebnis der Pilotplanung werden drei Pilotentwürfe auf Grundlage der Mindeststandards für Ausweich- und Zusatzmaßnahmen erarbeitet. Die Entwürfe sollen anschließend einheitlich für alle Bezirke als Grundlage für ihre jeweiligen standortspezifischen Planungen dienen.