Neues Gesetz sichert Angebote für Kinder und Jugendliche und die Beteiligung junger Menschen

Pressemitteilung vom 27.12.2019

Am 1. Januar 2020 tritt das Jugendförder- und Beteiligungsgesetz in Kraft. Berlin übernimmt damit eine bundesweite Vorreiterrolle und baut die Angebote für Kinder und Jugendliche stadtweit aus. Diese reichen von Jugendfreizeiteinrichtungen und Abenteuerspielplätzen über Festivals und Jugendreisen bis hin zu Kinder- und Jugendparlamenten. Das Gesetz stoppt den jahrelangen Abwärtstrend in der Finanzierung von Jugendarbeit und kehrt ihn um. Die Bezirke erhalten bis 2023 insgesamt 20 Millionen Euro mehr für die Jugendarbeit. Zusätzlich stehen auf der Landesebene ab 2021 noch einmal 5 Millionen Euro für berlinweite Schwerpunktsetzungen in einer wachsenden Stadt bereit.

Sandra Scheeres, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie: „Diese Stadt gehört auch den Berliner Kindern und Jugendlichen. Das neue Gesetz stellt sicher, dass es für sie ein vielfältiges Angebot gibt und schreibt vor, dass sie ein Mitbestimmungsrecht haben. Damit zeigen wir, dass wir Kinderrechte und die Beteiligung von jungen Menschen ernst nehmen.“

Das Jugendförder- und Beteiligungsgesetz wurde am 7. Juni 2019 im Abgeordnetenhaus mit den Stimmen der Koalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke sowie von CDU und FDP beschlossen. (Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes – AG KJHG. Gesetz zur Förderung der Beteiligung und Demokratiebildung junger Menschen).

Mit der Einführung ist eine sukzessive Erhöhung des Budgets für Jugendarbeit in Berlin verbunden. In einem ersten Schritt werden in 2020 folgende Angebotsformen ausgebaut: Erholungsfahrten und
-reisen, internationale Begegnungen (3,35 Mio. Euro zusätzlich) und Unterstützung der Beteiligung von jungen Menschen (1,65 Mio. Euro zusätzlich).