DigitalPakt beschert Berlin 257 Mio. € - Scheeres richtet Beratungsstelle ein

Pressemitteilung vom 25.03.2019

Letzten Freitag hat der Bundesrat die für den DigitalPakt nötige Grundgesetzänderung beschlossen. Bildungssenatorin Sandra Scheeres: „Berlin kann sich aus dem 5-Milliardenprogramm auf 257 Mio. € freuen, die zusätzlich zu den Landesmitteln den Schulen zur Verfügung stehen. Allein in diesem Jahr werden wir aus dem Pakt voraussichtlich rund 38 Mio. € investieren können. Unser Ziel ist, dass alle Schulen einen leistungsstarken Server haben und ihre technische Ausstattung verbessern können. Mit dem Digitalpakt machen wir die Schulen fit für das Lernen in der digitalen Welt.“

Zur Umsetzung des DigitalPakts baut die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie eine Beratungs- und Unterstützungsstelle für die Schulträger und Schulen auf, um den Prozess der Antragstellung zu begleiten und individuell zu beraten. Die Anträge (IT-Entwicklungskonzepte mit Medienkonzepten der Schulen) werden fachlich geprüft.

Die pädagogische IT-Betreuung wird in jeder Schule durch einen IT-Betreuer oder eine IT-Betreuerin gewährleistet. Diese sind für die Entwicklung der Medienkonzepte und für die Fortbildungsplanung des Kollegiums zuständig. Für die technische IT-Wartung werden aktuell bereits 150 Technikerinnen und Techniker eingesetzt.

Damit die Maßnahmen aus dem DigitalPakt effizient genutzt werden können, wird Berlin die Schulen sukzessive an ein Glasfasernetz anschließen. In einem ersten Schritt werden bereits 2019 alle Berufsschulen angeschlossen. Bei den allgemein bildenden Schulen wird Berlin bezirksweise vorgehen und mit Neukölln starten.

Was kann gefördert werden?

  • Aufbau oder Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden und auf Schulgeländen, Serverlösungen;
  • schulisches WLAN;
  • Aufbau und Weiterentwicklung digitaler Lehr-Lern-Infrastrukturen (zum Beispiel Lernplattformen, pädagogische Kommunikations- und Arbeitsplattformen, Portale, Cloudangebote);
  • Anzeige- und Interaktionsgeräte (zum Beispiel interaktive Tafeln, Displays nebst zugehöriger Steuerungsgeräte) zum Betrieb in der Schule, mit Ausnahme von Geräten für vorrangig verwaltungsbezogene Funktionen;
  • digitale Arbeitsgeräte, insbesondere für die technisch-naturwissenschaftliche Bildung oder die berufsbezogene Ausbildung;
  • schulgebundene mobile Endgeräte (Laptops, Notebooks und Tablets mit Ausnahme von Smartphones).