Beamtete Dienstkräfte des Landes Berlin mit Dienstbezügen bis einschließlich der Besoldungsgruppe A 13 mit Amtszulage erhalten ab dem 1. November 2020 eine nicht ruhegehaltfähige monatliche Hauptstadtzulage im Wert von bis zu 150 Euro bestehend aus einem monatlichen Zuschuss für ein Fir-menticket des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB-Firmenticket) und einem monatlichen Zula-genbetrag.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der unmittelbaren Berliner Landesverwaltung, der nachgeordneten Eigenbetriebe und Betriebe nach § 26 LHO mit einem Entgelt bis einschließlich Entgeltgruppe 13 (ohne 13 Ü), S 18 sowie KR 17 können in entsprechender Anwendung der beamtenrechtlichen Regelung eine nicht zusatzversorgungspflichtige monatliche Hauptstadtzulage ebenfalls bestehend aus einem mo-natlichen Zuschuss für ein VBB-Firmenticket und einem monatlichen Zulagenbetrag erhalten.
Nicht berechtigt für die Hauptstadtzulage sind beamtete Dienstkräfte mit Dienstbezügen ab der Besoldungsgruppe A 14, Richterinnen und Richter sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Entgelt der Entgeltgruppen E 13 Ü und ab E 14. Sie können weiterhin einen monatlichen Zuschuss zu den Kosten für das VBB-Firmenticket in Höhe von 15 Euro erhalten. Erhalten Sie bereits einen Zuschuss zum VBB-Firmenticket, wird dieser weitergezahlt. Der Erklärungsvordruck ist von Ihnen nicht auszufüllen.