Aktuelle Informationen für SenBJF-Beschäftigte

Aktuelles zum Deutschlandticket als Firmenticket ab 1. Mai 2023

An alle Firmenticketnutzer/innen, die SenBJF hat mit der BVG vereinbart, ab 1. Mai 2023 alle Beschäftigten, die dies wünschen, vom Deutschlandticket Job profitieren zu lassen. Zum 1. Mai 2023 werden alle bisherigen Firmentickets durch die BVG automatisiert auf das neue Deutschlandticket Job umgestellt.

Nachfolgend erhalten Sie alle Informationen zum Deutschlandticket Job und der Widerspruchsmöglichkeit, wenn Sie keine automatische Umstellung wünschen.

  • Information für die SenBJF- Beschäftigten zum Deutschlandticket Job

    Informationen zur automatischen Umstellung und zur Widerspruchsmöglichkeit

    PDF-Dokument (240.5 kB)

  • Information für Nutzende des Firmentickets

    Alle Vorteile des Deutschlandtickets Job im Vergleich zum VBB-Firmentickets Berlin AB auf einen Blick

    PDF-Dokument (376.2 kB)

Allgemeines zur Hauptstadtzulage

Beamtete Dienstkräfte des Landes Berlin mit Dienstbezügen bis einschließlich der Besoldungsgruppe A 13 mit Amtszulage erhalten ab dem 1. November 2020 eine nicht ruhegehaltfähige monatliche Hauptstadtzulage im Wert von bis zu 150 Euro bestehend aus einem monatlichen Zuschuss für ein Fir-menticket des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB-Firmenticket) und einem monatlichen Zula-genbetrag.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der unmittelbaren Berliner Landesverwaltung, der nachgeordneten Eigenbetriebe und Betriebe nach § 26 LHO mit einem Entgelt bis einschließlich Entgeltgruppe 13 (ohne 13 Ü), S 18 sowie KR 17 können in entsprechender Anwendung der beamtenrechtlichen Regelung eine nicht zusatzversorgungspflichtige monatliche Hauptstadtzulage ebenfalls bestehend aus einem mo-natlichen Zuschuss für ein VBB-Firmenticket und einem monatlichen Zulagenbetrag erhalten.

Nicht berechtigt für die Hauptstadtzulage sind beamtete Dienstkräfte mit Dienstbezügen ab der Besoldungsgruppe A 14, Richterinnen und Richter sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Entgelt der Entgeltgruppen E 13 Ü und ab E 14. Sie können weiterhin einen monatlichen Zuschuss zu den Kosten für das VBB-Firmenticket in Höhe von 15 Euro erhalten. Erhalten Sie bereits einen Zuschuss zum VBB-Firmenticket, wird dieser weitergezahlt. Der Erklärungsvordruck ist von Ihnen nicht auszufüllen.

Wer ist anspruchsberechtigt?

  • Ich bin Beamtin/Beamter.

    Beamtete Dienstkräfte des Landes Berlin mit Dienstbezügen bis einschließlich der Besoldungsgruppe A 13 mit Amtszulage erhalten ab dem 1. November 2020 eine nicht ruhegehaltfähige monatliche Hauptstadtzulage im Wert von bis zu 150,- € bestehend aus einem monatlichen Zuschuss für ein Firmenticket des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB-Firmenticket) bis maximal zum Gegenwert für den Tarifbereich AB bei monatlicher Zahlweise und einem monatlichen Zulagenbetrag.

  • Ich bin Beamtin/Beamter auf Widerruf in Laufbahngruppe 2 oder Lehramtsanwärterin/Lehramtsanwärter
    Beamtinnen und Beamte auf Widerruf in der Laufbahngruppe 2, denen Anwärterbezüge gezahlt werden und die nach den VBB-Tarifbestimmungen kein Azubi-Ticket beziehen können, erhalten je nach Wahl des Firmentickets entweder
    • einen Zuschuss zum Deutschlandticket Job und eine Zulage in Höhe der Differenz zwischen diesem Zuschuss und 50,- €, ggf. anteilig zur Arbeitszeit
      oder
    • einen Zuschuss in Höhe des wirtschaftlichen Gegenwertes für ein VBB-Firmenticket. Dieser kann ggf. die Höhe der Hauptstadtzulage von 50,- € übersteigen.

    Gleiches gilt für nichtverbeamtete Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sowie Teilnehmende am Anpassungslehrgang für ein Lehramt, die in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis stehen.
    Bei Verzicht auf den Zuschuss zu einem Firmenticket, besteht ein Anspruch auf den vollen Zulagenbetrag in Höhe von 50,- € monatlich, ggf. anteilig zur Arbeitszeit.

  • Ich bin Tarifbeschäftigte/r (einschließlich berufsbegleitender Ausbildungsgänge).

    Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der unmittelbaren Berliner Landesverwaltung, der nachgeordneten Eigenbetriebe und Betriebe nach § 26 LHO mit einem Entgelt bis einschließlich Entgeltgruppe 13 (ohne 13 Ü), S 18 sowie KR 17 können in entsprechender Anwendung der beamtenrechtlichen Regelung eine nicht zusatzversorgungspflichtige monatliche Hauptstadtzulage ebenfalls bestehend aus einem monatlichen Zuschuss für ein VBB-Firmenticket und einem monatlichen Zulagenbetrag erhalten. Beschäftigte ab Entgeltgruppe E 13 Ü und mit AT-Dienstverträgen können nur einen Zuschuss zum Firmenticket in Höhe von 15,- € erhalten.

  • Ich bin Azubi oder dual Studierende/r.

    Auszubildenden und dual Studierenden kann eine Hauptstadtzulage in Höhe von bis zu 50,- € monatlich gewährt werden. Auszubildenden kann ein monatlicher Zuschuss zum VBB-Azubi-Ticket sowie ein monatlicher Zulagenbetrag in Höhe der Differenz zwischen 50,- € und dem Zuschuss zum VBB-Azubi-Ticket gewährt werden. Dual Studierende, die bereits die Semestergebühren inklusive eines Semestertickets erstattet bekommen, können nur einen Zulagenbetrag erhalten.

  • Ich bin Fremdsprachenassistent/in oder befinde mich im Bundesfreiwilligendienst.

    Da kein Beschäftigungsverhältnis zum Land Berlin besteht, kann weder die Hauptstadtzulage, noch ein Zuschuss zum Firmenticket beansprucht werden.

  • Ich bin in Teilzeit beschäftigt.

    Teilzeitbeschäftigte erhalten den Zuschuss für das VBB-Firmenticket ungekürzt. Der Zulagenbetrag wird jedoch entsprechend dem Verhältnis der reduzierten Arbeitszeit zu der regelmäßigen Arbeitszeit bei Vollbeschäftigung gekürzt. Das gilt für beamtete Dienstkräfte auf Widerruf und Auszubildende entsprechend für den Zulagenbetrag in Höhe von bis zu 50,- € monatlich.

  • Ich bin zu einem anderen Dienstherrn oder Arbeitgeber abgeordnet.

    Der Anspruch auf die Hauptstadtzulage hängt vom Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses zum Land Berlin ab. Damit haben auch abgeordnete Dienstkräfte Anspruch auf die Zahlung der Hauptstadtzulage, selbst wenn sich der aktuelle Einsatzort im Ausland befindet.

  • Ich bin nicht anspruchsberechtigt. Muss ich den Bogen trotzdem abgeben?

    Wenn Sie sich sicher sind, dass Sie keinen Anspruch auf die Hauptstadtzulage haben, müssen Sie den Bogen nicht zurücksenden.

    Sie können aber bei Bedarf trotzdem ein Firmenticket online beantragen unter folgendem Link: https://photoupload.bvg.de/firmenlogin

    Die Zugangsdaten lauten:
    Firmenticketvereinbarung: 130580057
    Passwort: 03kiNgjU&13

Weitere allgemeine Fragen

  • Wo finde ich meine Personalnummer?

    Ihre Personalnummer finden Sie auf Ihrer Bezügemitteilung unterhalb Ihres Namens (siehe Bildbeispiel).

  • Wo finde ich meine Beschäftigungsdienststelle/Stellenzeichen?

    Alle Beschäftigten im unmittelbaren Ministerialbereich, sowie im nachgeordneten Bereich geben bitte ihr Stellenzeichen an. Ihr Stellenzeichen finden Sie auf Ihrer Bezügemitteilung in der untersten Zeile Ihrer Behörde (siehe Bildbeispiele).

    Lehrkräfte an Schulen tragen als Beschäftigungsdienststelle bitte ihre Schulnummer ein. Die Schulnummer finden Sie auf Ihrer Bezügemitteilung in der untersten Zeile Ihrer Behörde (siehe Bildbeispiel).

  • Wo finde ich meine/n Personalsachbearbeiter/in?

    Ihre/n Personalsachbearbeiter/in (Stellenzeichen) entnehmen Sie bitte Ihrer Bezügemitteilung (siehe Bildbeispiel).

  • An wen sende ich den Abfragebogen?

    Den Abfragebogen senden Sie bitte an:

    Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
    ZS P -Personalstelle- Hauptstadtzulage
    Flottenstr. 28-42
    13407 Berlin

    Beschäftigte der Berliner Schulen geben ihre ausgefüllte Erklärung bitte im Schulsekretariat ab. Von dort werden die Rückmeldungen gesammelt pro Schule zurückgesandt.

  • Wie wirkt sich eine Tariferhöhung für das VBB-Ticket auf die Hauptstadtzulage aus?

    Der monatliche Zuschuss zum VBB-Firmenticket ist jeweils an die Tariferhöhung anzupassen. Der monatliche Zulagenbetrag reduziert sich entsprechend.

  • Wirkt sich die Hauptstadtzulage auf künftige Besoldungs-/Entgeltanpassungen aus?

    Die Hauptstadtzulage ist statisch. Daher haben Besoldungs- und Entgeltanpassungen im Land Berlin keine Auswirkungen auf die Höhe der Hauptstadtzulage von insgesamt 150,- €.

  • Wie wirken sich Hauptstadtzulage bzw. Hauptstadtzulage inkl. Firmenticket auf meine Steuererklärung aus?

    Wenn Sie auf den monatlichen Zuschuss für ein Firmenticket verzichten, wird Ihnen die monatliche Hauptstadtzulage in voller Höhe als steuerpflichtiger Zulagenbetrag von bis zu 150 Euro gewährt. Die Abwahl des Firmenticketzuschusses (opt-out) können Sie zukünftig nur einmal jährlich mit einem Vorlauf von zwei Monaten ändern.

    Beachten Sie bitte die steuerrechtlichen Folgen des Verzichts auf den Arbeitgeberzuschuss zum Firmenticket. Entscheiden Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt für den Zuschuss zum Firmenticket, sind die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 15 EStG nicht mehr gegeben. Es handelt sich hierbei um die Umwandlung eines Arbeitslohnanspruchs in einen Zuschuss, der voll versteuert wird.

    Der Arbeitgeberzuschuss zum Firmenticket wirkt sich ebenfalls auf die Berechnung der Wegstreckenentschädigung in Ihrer Steuererklärung aus.

  • Wieso taucht in meinem Gehaltsnachweis der steuerfreie Zuschuss zum Firmenticket im Brutto auf?

    Der Fahrtkostenzuschuss ist nach § 3 Nr. 15 EStG von der Steuer befreit, zählt aber zum Arbeitslohn. Der gezahlte Fahrtkostenzuschuss geht aus der Differenz zwischen dem Gesamtbrutto und dem Steuerbrutto hervor.

  • An wen kann ich mich bei Rückfragen wenden?

    Rückfragen richten Sie bitte per E-Mail an firmenticket@senbjf.berlin.de

  • Ich habe keinen Anspruch auf die Hauptstadtzulage, möchte aber weiterhin oder zukünftig ein Firmenticket nutzen. Was kann ich tun?

    Sie können Ihr bisheriges Ticket weiternutzen und erhalten weiterhin einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15,- € monatlich.

    Eine Neubeantragung ist online unter folgendem Link möglich: : https://photoupload.bvg.de/firmenlogin

    Die Zugangsdaten lauten:
    • Firmenticketvereinbarung: 130580057
    • Passwort: 03kiNgjU&13

Aktuelles zum Firmenticket

Ich habe bereits ein VBB-Firmenticketabonnement abgeschlossen und möchte weiterhin einen monatlichen steuerfreien Zuschuss zum VBB-Firmenticket erhalten.

  • Wie erhalte ich den Firmenticketzuschuss in Höhe von 63,40 Euro (ab 01.01.2024)?

    Der Zuschuss wird auf Antrag zusammen mit dem Gehalt ausgezahlt und beträgt bei monatlicher Zahlweise derzeit 63,40 Euro.

  • Erhalte ich auch einen Zuschuss in Höhe eines anderen Tarifbereiches?

    Nein, der Arbeitgeberzuschuss für das Firmenticket ist auf den Gegenwert eines VBB-Tickets für den Tarifbereich AB bei monatlicher Zahlweise begrenzt.

  • Wie kann ich meinen Tarifbereich ändern?

    Bis auf Widerruf muss der Wunsch des Tarifbereichswechsels an Firmenticket@senbjf.berlin.de erklärt werden.
    Ein neuer Antrag auf ein Firmenticket muss dann durch den/die Beschäftigte/n gestellt werden. Der Arbeitgeber veranlasst mittels der Erklärung per Mail und des neuen Antrags die Änderung des Tarifbereiches bei der BVG. Änderungen werden jeweils zum Monatsersten umgesetzt.

    Die Änderungsmitteilung hinsichtlich des Abonnementsvertrages hat bis zum 10. des Vormonats an die BVG zu erfolgen.

  • Wie kommt der Preis auf der Firmenticket-Website nach dem Login zustande?

    Der angegebene Preis ist ohne den Arbeitgeberzuschuss berechnet, der monatlich vom Arbeitgeber mit dem Gehalt gezahlt wird.

  • Kann das Firmenticket/Deutschlandticket Job auch während der Elternzeit/Sonderurlaub ohne Entgeltbezahlung genutzt werden?

    Da Sie während der Elternzeit oder Sonderurlaub ohne Entgeltbezahlung sind, kann das Firmenticket/Deutschlandticket Job nicht weiter genutzt werden. Da Sie in der Zeit keinen Arbeitgeberzuschuss erhalten, entfällt die Anspruchsberechtigung.
    Bitte kündigen Sie Firmenticket/Deutschlandticket Job für den Zeitraum. Bitte senden Sie Ihre Kündigung per Mail an Firmenticket@senbjf.berlin.de.

  • Kann das Firmenticket auch während des Mutterschutzes genutzt werden?

    Ja, das Firmenticket kann während des Mutterschutzes genutzt werden. Für diese Zeit erhalten Sie auch weiterhin den Mindestarbeitgeberzuschuss in Höhe von 15,-€, auch wenn kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht.

  • Sind die Hauptstadtzulage und der Zuschuss zum Firmenticket steuerfrei?

    Die Hauptstadtzulage unterliegt der Besteuerung, der Zuschuss zum Firmenticket ist steuerfrei.

    Haben Sie Ihren Verzicht auf ein Firmenticket erklärt und beantragen später (erneut) ein Firmenticket, ist der Zuschuss nicht mehr steuerfrei. Es handelt sich dann um die Umwandlung eines Arbeitslohnanspruchs in einen Zuschuss, der voll versteuert wird.

Ich beantrage die Hauptstadtzulage allein als monatlichen steuerpflichtigen Zulagenbetrag und verzichte auf einen monatlichen steuerfreien Zuschuss für ein VBB-Firmenticket.

  • Wie erhalte ich die Hauptstadtzulage?

    Wenn Sie anspruchsberechtigt sind, wird Ihnen die Hauptstadtzulage ab November 2020 monatlich mit Ihren Bezügen auf Ihr Gehaltskonto überwiesen.

  • Wie kann ich mein Firmenticket kündigen?

    Das Firmenticket ist monatlich zum Monatsletzten kündbar.

    Das Firmenticketabonnement endet, wenn die Firmenticketvereinbarung mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie gekündigt wird, wenn der/die Beschäftigte ausscheidet oder außerhalb des VBB-Tarifgebietes versetzt wird.

    Bitte senden Sie den Kündigungswunsch per Mail an Firmenticket@senbjf.berlin.de

    Notwendige Angaben sind:
    • Name,
    • Vorname,
    • Geburtsdatum,
    • Vertragsnummer und
    • Kündigungszeitpunkt.

    Sämtliche Kündigungen haben durch den Arbeitgeber als Vertragspartner zu erfolgen.

  • Ich entscheide mich anders und möchte später ein Firmenticket beantragen?

    Sie können jederzeit bis zum 08. eines Monats ein Firmenticket für den Folgemonat beantragen unter folgendem Link: https://photoupload.bvg.de/firmenlogin

    Die Zugangsdaten lauten:
    Firmenticketvereinbarung: 130580057
    Passwort: 03kiNgjU&13

  • Ich habe bereits ein Firmenticket und möchte in Zukunft die volle Hauptstadtzulage erhalten. Was muss ich tun?

    Der Gesetzgeber hat die Option einer Abwahl (opt-out) des monatlichen, grundsätzlich nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfreien Zuschusses zum Firmenticket eingeräumt. Wenn Sie auf den monatlichen Zuschuss für ein Firmenticket verzichten, wird Ihnen die monatliche Hauptstadtzulage in voller Höhe als steuerpflichtiger Zulagenbetrag von bis zu 150,- € gewährt. Die Abwahl des Firmenticketzuschusses (opt-out) können Sie zukünftig nur einmal jährlich mit einem Vorlauf von zwei Monaten ändern.

Ich habe bisher kein VBB-Firmenticketabonnement abgeschlossen und möchte zukünftig einen monatlichen steuerfreien Zuschuss zum VBB-Firmenticket erhalten.

  • Wo kann ich mein Firmenticket beantragen?

    Unter folgendem Link: https://photoupload.bvg.de/firmenlogin

    Die Zugangsdaten lauten:
    Firmenticketvereinbarung: 130580057
    Passwort: 03kiNgjU&13

    Hinweis: Das Firmenticket-Abonnement muss wegen des internen Bearbeitungsaufwands bis zum 8. des Vormonats über das BVG-Portal https://photoupload.bvg.de/firmenlogin beantragt werden. Fällt der 8. des Vormonats auf ein Wochenende oder einen Feiertag muss der Antrag bis zum letzten Werktag davor gestellt werden, um zum 1. des Folgemonats wirksam zu werden.

  • Wie kann ich mein bisheriges Abonnement kündigen und in ein Firmenticket umwandeln?

    Sie können Ihr bisheriges BVG-/S-Bahn-Abonnement in ein Firmenticket-Abonnement „umwandeln“. Dazu geben Sie bitte im Bestellprozess des Firmentickets vor der Absendung des Antrages an, dass Sie bereits ein BVG-Abonnement haben und dieses kündigen wollen.

    Das bestehende BVG-/S-Bahn-Abonnement müssen Sie direkt bei der S-Bahn bzw. der BVG ggfls. vorfristig kündigen, unter Hinweis auf die Neubeantragung eines Firmentickets bei der BVG.