Corona-Informationen zu Schule und Kita
In Berlins Schulen findet bis zum 25. Januar kein Regelunterricht statt, für Abschlussklassen (Jahrgangsstufe 10, 12/13) gelten besondere Regelungen. Die Berliner Kitas bieten weiterhin lediglich eine Notversorgung an.
- Informationen zum Schulbetrieb | Entschädigung wegen eingeschränkter Betreuung in Primarstufe | Briefe an die Schulen
- Informationen zum Kita-Betrieb | Entschädigung wegen eingeschränkter Betreuung
- Grafiken und Medien zu Corona, auch mehrsprachig
Hotline zum Schulbetrieb +49 30 90227-6000 | Hotline zum Kitabetrieb +49 30 90227-6600
Inhaltsspalte
Schrittweise Öffnung von Jugendhilfe und Familienförderung

Videoclip Kinderschutz
Informationen für Anlaufstellen für Familien
Empfehlungen für die Familienförderung
Umsetzung von Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19 Pandemie. Die Regelungen dieses Schreibens gelten vorerst bis zum 31.01.2021.
PDF-Dokument (404.0 kB) - Stand: 16. Dezember 2020
Umsetzung von Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19 Pandemie
PDF-Dokument (588.1 kB) - Stand: 15. Dezember 2020
Beratungsangebote für Familien
Die Erziehungs- und Familienberatungsstellen unterstützen Sie weiterhin kostenlos und gern auch anonym bei Fragen zur Entwicklung und Erziehung Ihrer Kinder, bei Familien- und Paarkonflikten sowie Trennung und Scheidung und bei auftretenden familiären Krisensituationen.
In den Erziehungs- und Familienberatungsstellen können derzeit, bedingt durch die Einschränkungen, die Beratungen nur online und telefonisch erfolgen.
Die Erziehungs- und Familienberatungsstellen sind weiterhin von Montag bis Freitag für Sie erreichbar, um telefonische Beratungstermine zu vereinbaren sowie die offene telefonische Sprechstunden wahrzunehmen.
Auf der Website www.efb-berlin.de finden Sie eine Übersicht mit allen Erziehungs- und Familienberatungsstellen sowie den jeweiligen telefonischen Sprechzeiten. Dort finden Sie auch die online-Angebote der Berliner Erziehungs- und Familienberatungsstellen.
Weiterhin gibt es das Angebot der Onlineberatung von der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung für Eltern und gesondert für Kinder und Jugendliche
(Stand: 4. Juni 2020)
Die Berliner Beratungsstellen Kinderschutz stehen für alle Familien vorrangig telefonisch oder per Email zur Verfügung. Bei Bedarf sind unter Einhaltung der Abstandsregeln auch persönliche Einzelberatungen möglich. Diese können Ihnen dabei helfen, Ihre Sorgen oder Belastungen mit jemandem zu teilen und gemeinsam eine Strategie zu entwickeln, die zu Entlastung führt.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die Beratungsstellen und ihre jeweiligen Schwerpunkte.- Außerhalb der Sprechzeiten ist jeweils ein Anrufbeantworter geschaltet. Sie werden zeitnah zurückgerufen (in der Regel innerhalb von 24 Stunden).
- Die Beratungsstellen passen ihre Sprech- und Öffnungszeiten dem jeweiligen aktuellen Bedarf an. Sie finden die aktuell gültigen Zeiten auf der jeweiligen Homepage.
- Mo – Fr von 09:00 Uhr bis 20:00 Uhr
- www.kinderschutz-zentrum-berlin.de
- Tel.: +49 30 450812-600
- Mo – Do von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr
- Di und Do von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr
- Fr von 9:00 bis 13:00 Uhr
(Stand: 4. Juni 2020)
Mädchen und jungen Frauen bis 27 Jahren, die von sexualisierter Gewalt betroffen sind, sowie Angehörigen und Bezugspersonen bietet Wildwasser e.V. Beratung und Unterstützung an. Auch bei einem vermuteten Verdacht des sexuellen Missbrauchs kann man sich an die Beratungsstellen wenden.
Beratung findet derzeit vorrangig telefonisch oder über eine gesicherte Online-Plattform statt. Im Einzelfall werden auch unter Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen persönliche Beratungen durchgeführt.
Die telefonische Erreichbarkeit:- Mädchen*beratungsstelle Wriezener Straße: +49 30 48628222
Mo – Do 10:00 bis 16 Uhr,
Freitag 10:00 Uhr bis 13 Uhr
- Mädchen*beratungsstelle Dircksenstraße: +49 30 2824427
Mo und Di 10-13 Uhr, Donnerstag 13-16 Uhr
Jungs, die zur Prostitution gezwungen sind, finden in der subway-Anlaufstelle Beratung und Hilfe. Die Anlaufstelle, Kirchbachstr. 5 in 10783 Berlin, ist erweitert geöffnet – für tägliche Grundbedürfnisse, Beratung/Begleitung, ärztliche Sprechstunde. Streetwork wird täglich an den Orten der männlichen Prostitution durchgeführt.
Im Moment sind die Öffnungszeiten- von montags bis freitags
- von 9:00 bis 17:00 Uhr und
- es wird maximal 2 Personen Einlass gewährt.
- Tel.: +49 30 235204-76”:tel:+493023520476
- Tel.: +49 30 87301-11
- Mo – Fr von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr
- www.neuhland.net
Jugendliche und junge Erwachsene, die in die Pflege und Versorgung von Angehörigen eingebunden sind, können in Berlin eine Online-Beratung nutzen.
Mit www.echt-unersetzlich.de bietet die Beratungsstelle Pflege in Not im Diakonischen Werk Berlin Stadtmitte e.V. Jugendlichen die Möglichkeit, ihre Gedanken, Sorgen und Fragen direkt – und auf Wunsch auch anonym – auszutauschen. Das Online-Informations- und Beratungsangebot unter www.echt-unersetzlich.de steht Jugendlichen und jungen Erwachsenen zwischen 13 und 25 Jahren kostenfrei zur Verfügung.
Kind im Zentrum berät bis auf weiteres telefonisch oder per Videosprechstunde. Videosprechstunden (Videoberatungen/Videotherapien) sind mit der kostenlosen Software Red medical Videosprechstunde durchführbar.
Aus Datenschutzgründen ist hierfür eine individuelle Zustimmung erforderlich. Das Beratungsangebot richtet sich an Mädchen und Jungen und ihre Angehörigen und Bezugspersonen zur Bearbeitung und Bewältigung von sexuellem Missbrauch und zum Umgang mit Verdachtsfällen.- Tel.: +49 30 28280-77
- Mo – Fr von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Mails kiz@ejf.de
Außerhalb der Sprechzeiten oder bei besetzter Leitung ist ein Anrufbeantworter geschaltet. Man kann also jederzeit eine Nachricht hinterlassen, der Rückruf erfolgt innerhalb von 24h.
www.ejf.de/einrichtungen/beratungsstellen/kind-im-zentrum-kiz.html
Familienleben in der Corona-Krise
- Sorge- und Umgangsrecht gelten unverändert weiter.
- Kinder haben weiterhin Anspruch auf Umgang mit beiden Elternteilen.
- Festgelegte Regelungen zum Umgang haben Bestand.
- Die Kontaktbeschränkungen, die zur Eindämmung des Corona-Virus in Berlin gelten, sind kein Grund, dem anderen Elternteil das Recht auf Umgang zu verweigern.
Gleichzeitig ist sicherzustellen, dass die Gesundheit des Kindes nicht gefährdet wird. Ein konkreter Hinweis auf eine Gefährdung kann im Einzelfall ein Grund sein, den Umgang befristet auszusetzen. Das gilt beispielsweise, wenn der andere Elternteil oder eine andere Person im Haushalt mit dem Corona-Virus infiziert ist oder wenn das Kind, ein Elternteil oder Haushaltsmitglieder einer Risikogruppe angehören.
Liegt ein solcher Grund vor, sind die Eltern verpflichtet, den anderen Elternteil davon in Kenntnis zu setzen. Die allgemeine Sorge, das Kind könne sich beispielsweise auf dem Weg zum anderen Elternteil mit dem Virus infizieren, ist kein Grund, den Umgang auszusetzen.
Die Eltern sind aufgefordert, eine einvernehmliche Lösung zu finden, wenn die Umgangsregelungen nicht eingehalten werden können. So könnten ausgefallene Zeiten möglicherweise nachgeholt werden. Wenn sich die Eltern nicht einigen, ist der Gang zum Familiengericht möglich.
Wenn der Umgang vorübergehend ausgesetzt werden muss, ist es wichtig, dass Eltern und Kind trotzdem in Kontakt bleiben können — zum Beispiel mit (Video-)Anrufen oder über Messenger-Dienste.
Aufgrund der aktuellen Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin hat der Senat von Berlin erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus angeordnet. Diese Maßnahmen (z. B. Betriebsschließungen und Veranstaltungsverbote) begründen in der Regel keinen Entschädigungsanspruch nach den §§ 56 ff. IfSG.
Entschädigung wegen Kita- und Schulschließungen
Sie können einen Anspruch auf Entschädigung haben, falls sie wegen der Schließung von Kinderbetreuungseinrichtungen oder Schulen ihre Kinder selbst betreuen müssen und dadurch einen Verdienstausfall erleiden.- Direkt zum Onlineantrag Entschädigung wegen Schul-/Kitaschließung für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
- Direkt zum Onlineantrag Entschädigung wegen Schul-/Kitaschließungfür Selbständige
Entschädigung wegen Quarantäne/Tätigkeitsverbot
Entschädigungszahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz können auch erwerbstätige Personen erhalten, die wegen einer behördlich angeordneten Quarantäne oder einem behördlich angeordneten Tätigkeitsverbot ihrer Erwerbstätigkeit nicht nachgehen können und dadurch einen Verdienstausfall erleiden.- Direkt zum Onlineantrag Entschädigung wegen Quarantäne/Tätigkeitsverbot für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Direkt zum Onlineantrag Entschädigung wegen Quarantäne/Tätigkeitsverbot für Selbständige
Darüber hinaus finden Sie Informationen zum Entschädigungsanspruch auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
(Stand: 14. Dezember 2020)
Familien erhalten in diesem Jahr insgesamt 300 Euro Kinderbonus für jedes Kind, das kindergeldberechtigt ist. Das heißt, Kinder, die bis zum 31. Dezember 2020 geboren werden sowie Kinder, die noch im Januar kindergeldberechtigt waren, profitieren von dem Bonus.
Der Bonus soll in zwei Schritten zu jeweils 150,- Euro ausgezahlt werden. Die Familien, deren Kinder im September kindergeldberechtigt sind, erhalten den Bonus mit dem Kindergeld im September und Oktober. “In allen anderen Fällen, das heißt für Kinder, für die in einem anderen Monat im Jahr 2020 ein Kindergeldanspruch besteht, wird der Bonus zeitnah, aber nicht zwingend im September und Oktober und nicht zwingend in zwei Raten gezahlt”, heißt es auf den Seiten des Bundesfamilienministeriums.
Der Bonus wird nicht auf Sozialleistungen wie die Grundsicherung oder den Unterhaltsvorschuss angerechnet und beim Kinderzuschlag und dem Wohngeld nicht als Einkommen berücksichtigt. Ab einem Jahreseinkommen von 68.000 Euro wird er mit denm steuerlichen Freibetrag verrechnet.
Alleinerziehende sind wegen des höheren Betreuungsaufwandes und der damit verbundenen Aufwendungen besonders gefordert. Deshalb wird der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von derzeit 1908 Euro auf 4000 Euro für die Jahre 2020 und 2021 angehoben und damit mehr als verdoppelt.
Weitere Informationen zum Kinderbonus finden Sie auf den Seiten des Bundesfamilienministeriums
(Stand: 12. Juni 2020)
Um Eltern und ihre Kinder in der Corona-Zeit zu unterstützen, können sie einen Notfall-Kinderzuschlag (Notfall-KiZ) erhalten. Ein entsprechendes Programm hat das Bundesfamilienministerium gestartet. Pro Kind kann das monatlich bis zu 185 Euro ausmachen.
Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für erwerbstätige Eltern, die genug für sich selbst verdienen, aber bei denen es nicht oder nur knapp reicht, um auch für den gesamten Bedarf der Familie aufzukommen.
Für den Notfall-KiZ wird der Berechnungszeitraum deutlich verkürzt. Familien, die ab dem 1. April einen Antrag auf den KiZ stellen, müssen nicht mehr das Einkommen der letzten sechs Monate nachweisen, sondern nur das des letzten Monats vor der Antragstellung. Der Antrag kann online gestellt werden.
Die Regelungen zum Notfall-KiZ sollen als Teil eines Sozialschutz-Paketes bis zum 29. März in Kraft treten. Gelten soll die Regelung befristet bis zum 30. September 2020. Wer den Kinderzuschlag erhält, hat außerdem Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe.
- Alle Informationen finden Sie auf der Internetseite Notfall-Kiz des Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend
- Notfall-Kinderzuschlag
- Lohnfortzahlung bei Kinderbetreuung
- Lohnersatz wegen Schul- und Kitaschließung
- Notbetreuung
- Kurzarbeitergeld
- Arbeitslosengeld und Grundsicherung für Eltern und Familien
Bitte informieren Sie sich und beantragen Sie die für Ihre Kinder und Familie benötigte Hilfe!
- Elterninformation zu finanziellen Hilfen für Familien und Erleichterungen in Zeiten der Corona-Pandemie Informationen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
-
Zu den finanziellen Hilfen für Familien
Informationen des Bundesfamilienministerium
Tipps für die Zeit zu Hause
Kitas, Schulen, Kinder-, Jugend- und Familienzentren, aber auch Bibliotheken und Sportstätten sind derzeit nur eingeschränkt geöffnet. Das stellt alle Beteiligten vor eine hohe Belastungsprobe. Kinder benötigen in dieser Zeit noch mehr Unterstützung und Zuwendung. Hier finden Sie einige Hinweise, wie Sie Ihre Kinder zuhause emotional und pädagogisch unterstützen können.
Eltern können ihre Kinder beim Lernen zu Hause unterstützen. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat dafür die Broschüre Lernen zu Hause mit Tipps und Ratschlägen zusammengestellt.
Die Schulpsychologischen und Inklusionspädagogischen Beratungs- und Unterstützungszentren (SIBUZ) haben hierzu Tipps zusammengestellt:
Zum SIBUZ-Sonderbrief
in deutscher Sprache
Zum SIBUZ-Sonderbrief
in leichter Sprache
Zum SIBUZ-Sonderbrief
in englischer Sprache
Zum SIBUZ-Sonderbrief
in türkischer Sprache
Zum SIBUZ-Sonderbrief
in arabischer Sprache
(Stand: 15. Mai 2020)
- Täglich von 11 bis 11:45 Uhr
- Die Politikstunde
Auch das FEZ kommt zu Ihnen nach Hause. Auf der Internetseite finden Sie interessante Spiele, Tipps, Tricks und viele Ideen, was Sie mit Ihren Kindern oder Ihre Kinder alleine machen können.
- Die Tipps finden Sie hier: www.berlin.de/ba-marzahn-hellersdorf
Informationen für Fachkräfte
Informationen für Anlaufstellen für Kinder und Jugendliche
Jugendsozialarbeit unter Corona-Bedingungen: Handlungsorientierung im Überblick
- Die Angebote der Jugendsozialarbeit werden an die Vorgaben des Corona-Stufenplans für die jeweilige Schule bedarfsgerecht angepasst und entsprechend umgesetzt.
18. Januar 2021
PDF-Dokument (445.7 kB)
Empfehlungen für Angebote der Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit und Jugendsozialarbeit
4. Mai 2020
PDF-Dokument (198.2 kB)
Corona: Musterhygieneplan für Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit
PDF-Dokument (108.0 kB)
Hygienemaßnahmen in Jugendfreizeiteinrichtungen
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