Bitte reichen Sie die vollständigen Unterlagen postalisch bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ein.
Anerkennung der Berliner Fachhochschulreife

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Die Fachhochschulreife berechtigt zu einem Studium an einer Fachhochschule. Wer die gymnasiale Oberstufe, ein Kolleg oder ein Abendgymnasium ohne bestandene Abiturprüfung vorzeitig verlassen hat, kann seine Leistungen für die Fachhochschulreife einbringen. Das gilt auch für Absolventen der Nichtschülerprüfung Abitur.
Keine persönlichen Sprechzeiten
Wir bieten momentan leider keine persönliche Beratung zur Anerkennung der Berliner Fachhochschulreife an. Wir stehen Ihnen aber weiterhin gerne telefonisch zur Verfügung:
Telefonisch:
+49 30 90227-6736
Mo: 10 – 11 Uhr
Mi: 10 – 11 Uhr
Eine Antragstellung per Post ist weiterhin möglich.
Bitte beachten Sie: Beim schriftlichen Anerkennungsverfahren müssen Sie amtlich beglaubigte Kopien vorlegen. Bei korrekter Antragstellung schicken wir Ihnen dann das Zeugnis auf postalischem Weg.
- Alle Hinweise zum Antragsverfahren finden Sie unter: Anerkennung der Berliner Fachhochschulreife
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Zuerkennung der Fachhochschulreife (online ausfüllbar)
PDF-Dokument
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Hinweise zur Erlangung der Fachhochschulreife
PDF-Dokument (72.0 kB)
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Praktikumsvertrag zum Erwerb des berufsbezogenen Teils der Fachhochschulreife
Bitte beachten Sie: Erst nach dem Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife darf mit dem Praktikum begonnen werden.
PDF-Dokument (44.1 kB)
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Praktikumsberichtsheft zum Erwerb des berufsbezogenen Teils der Fachhochschulreife (online ausfüllbar)
PDF-Dokument (289.0 kB)
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Praktikumsbescheinigung zum Erwerb des berufsbezogenen Teils der Fachhochschulreife
PDF-Dokument (19.7 kB)
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Bernhard-Weiß-Straße 6
10178 Berlin