Neuer Tarifvertrag gilt für alle Auszubildenden in Elektro- und informationstechnischen Handwerken in Berlin und Brandenburg
Pressemitteilung vom 22.12.2025
In Berlin und Brandenburg profitieren alle Auszubildende in Elektro- und Informationstechnischen Handwerken von einem neuen Tarifvertrag und seinen Verbesserungen – unabhängig davon, ob der Betrieb tarifgebunden ist und unabhängig davon, ob der oder die Auszubildende Gewerkschaftsmitglied ist. Dieses Verfahren regelt eine Allgemeinverbindicherklärung.
Die Berliner Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, Cansel Kiziltepe, hat den Tarifvertrag für Auszubildende in den Elektro- und Informationstechnischen Handwerken der Länder Berlin und Brandenburg vom 21. Februar 2025 für das Land Berlin rückwirkend ab dem 1. September 2025 für allgemeinverbindlich erklärt. Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger im Dezember 2025 wird die Entscheidung rechtswirksam.
Senatorin Kiziltepe: „Diese Erklärung ist wichtig, damit alle Auszubildenden dieser Branchen in Berlin und Brandenburg von den Verbesserungen profitieren. Nur mit guten Arbeits- und Ausbildungsbedingungen können wir Auszubildende als künftige Fachkräfte finden.“
Ab dem 1. September 2025 gelten die Ausbildungsvergütungen zwischen 936 Euro im 1. Lehrjahr und 1.248 Euro im 4. Lehrjahr. Darüber hinaus enthält der Tarifvertrag auch Regelungen zur Arbeitszeit, zum Urlaub und zu einer Sonderzahlung. Senatorin Kiziltepe ist mit dieser Entscheidung dem Vorschlag des Tarifausschusses des Landes Berlin gefolgt, der in seiner Sitzung am 30. September 2025 die Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages empfohlen hatte. Diese bewirkt, dass der Tarifvertrag nicht mehr nur für Ausbildungsverhältnisse zwischen einem IG Metall-Mitglied und einem den Landesinnungsverband der Elektro- und Informationstechnischen Handwerke Berlin /Brandenburg angehörenden Arbeitgeber gelten. Vielmehr werden unabhängig von einer Mitgliedschaft für alle Ausbildungsverhältnisse der Branche Mindestausbildungsvergütungen vorgegeben, die nicht unterschritten werden dürfen.
Der Tarifvertrag kann im Gemeinsamen Tarifregister Berlin und Brandenburg bei der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, Oranienstraße 106, 10969 Berlin nach telefonischer oder schriftlicher Vereinbarung im Raum 3.073 eingesehen werden. Während der Dienstzeiten erteilen die Beschäftigten des Gemeinsamen Tarifregisters unter der Telefonnummer 030/9028-1457 auch telefonische Auskünfte.