Senatorin Cansel Kiziltepe zum fünfjährigen Jubiläum des Berliner Antidiskriminierungsgesetzes: „Es gibt immer noch zu wenig Wissen über Diskriminierung.“

Pressemitteilung vom 19.06.2025

Das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) wird fünf Jahre alt. Am 21. Juni 2020 trat es in Kraft und schützt seitdem Berlinerinnen und Berliner vor Diskriminierung durch Behörden. Das Land Berlin ist das einzige Bundesland mit so einem Gesetz.

Senatorin Cansel Kiziltepe: „Mit dem Landesantidiskriminierungsgesetz schützen wir die Menschen in Berlin vor Diskriminierung und wir stärken auch das Vertrauen der Menschen in die Berliner Verwaltung. Das LADG ist ein wichtiges Instrument für ein gleichberechtigtes und solidarisches Zusammenleben in unserer Stadt – ohne Menschen zu diskriminieren. Die vergangenen fünf Jahre haben aber auch gezeigt, wo es hakt: Es gibt immer noch zu wenig Wissen über Diskriminierung und über dieses Gesetz. Und im Unterschied zur freien Wirtschaft gibt es in der Berliner Verwaltung einen stärkeren Widerwillen, Fehler einzugestehen und daraus positiv zu lernen. Wir brauchen eine Verwaltung, die sich sehr viel stärker an den Belangen der Menschen ausrichtet, die eine positive Fehlerkultur hat und bereit ist, zu lernen.“

Zu den Errungenschaften des LADG gehört ein Entschädigungsanspruch, der gerichtlich durchsetzbar ist, sowie ein Klagerecht für Antidiskriminierungsverbände. Das Berliner Gesetz enthält zudem Regelungen, in denen es um eine diskriminierungskritische Modernisierung der Berliner Verwaltung geht. So benennt das LADG die Förderung einer Kultur der Wertschätzung von Vielfalt und die Verhinderung von Diskriminierung als Leitprinzipien der Berliner Verwaltung, zu deren Verwirklichung der Senat Maßnahmen ergreifen muss.
Mit dem LADG übernimmt das Land Berlin Verantwortung für Diskriminierung in seinem Hoheitsbereich, schafft Abhilfe im Einzelfall und bildet die gesetzliche Grundlage für Veränderungsprozesse hin zu einer diskriminierungsfreien Verwaltung.

Besonders wichtig und geschätzt ist die Arbeit der LADG-Ombudsstelle. Jährlich berät und schlichtet sie in bis zu 400 Fällen. Die meisten Beschwerden betreffen rassistische und herkunftsbezogene Diskriminierungen und Diskriminierungen wegen Behinderungen und chronischer Erkrankungen, gefolgt von Diskriminierungen von Frauen und queeren Menschen sowie wegen des sozialen Status.
Diskriminierungsbeschwerden richteten sich bisher besonders häufig gegen Bürgerämter, Schulen und Hochschulen, Polizei und die Berliner Verkehrsbetriebe. Aber auch Entscheidungen des Landesamts für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, des Landesamts für Gesundheit und Soziales oder des Landesamts für Flüchtlingsangelegenheiten sind Gegenstand von Beschwerden. Die LADG-Ombudsstelle ist Teil der Verwaltung, aber agiert weisungsunabhängig. Das macht ihre Rechtseinschätzungen und Handlungsempfehlungen so wertvoll.

Dr. Doris Liebscher, Leiterin der LADG-Ombudsstelle: „Wir erleben Diskriminierung in allen Bereichen und Facetten: Von der rassistischen Polizei- oder Fahrausweiskontrolle, sozialer Stigmatisierung der Nutzer*innen des Berliner Sozialtickets bis zur Nichtbeschulung tausender Kinder mit Behinderungen in Berlin. Unsere unabhängige und außergerichtliche Ombudsarbeit unterstützt Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung dabei, professionell und rechtssicher mit dieser Realität umzugehen.
Wir konnten für viele Menschen, die ein diskriminierende Erfahrung machen mussten, Erfolge erzielen; sei es einen Blumenstrauß oder eine Entschädigungszahlung, die Änderung diskriminierender Bescheide und Formulare bis zu Schlichtungen im Einzelfall.“

Kontakt zur LADG-Ombudsstelle:
www.berlin.de/sen/lads/recht/ladg/ombudsstelle/
Beschwerde@ladg-os.berlin.de
Telefonhotline: 030 9013-3456