Presse-Einladung: Online-Veranstaltung „100 Jahre Anerkennung von Berufskrankheiten“ am 11. Juni 2025
Pressemitteilung vom 04.06.2025
Seit 100 Jahren werden Berufskrankheiten in Deutschland anerkannt. Am 12. Mai 1925 trat die „Verordnung über Ausdehnung der Unfallversicherung auf gewerbliche Berufskrankheiten“ in Kraft. Damals wurden lediglich elf Erkrankungen als Berufskrankheiten definiert, das waren unter anderem Erkrankungen durch Blei, Phosphor, Quecksilber oder Arsen. Heute enthält die Liste 85 anerkannte Berufskrankheiten.
Senatorin Cansel Kiziltepe: „Ein modernes Recht für Berufskrankheiten schützt die Gesundheit der Beschäftigten und sichert ihre Würde und Teilhabe am Arbeitsleben. Die vergangenen hundert Jahre zeigen, wie wichtig es ist, den Arbeitsschutz von Beschäftigten im Berufsleben weiter in ihrem Sinne voranzutreiben. Genau darauf setzen wir auch in Zukunft.“
Anlässlich des 100-jährigen Jubiläum laden die Beratungsstellen für Berufskrankheiten in Berlin, Bremen und Hamburg zu einer Online-Veranstaltung ein, an der Sie gern teilnehmen können.
Mittwoch, 11. Juni 2025, 14 bis 17 Uhr
In Vorträgen und Diskussionen geben Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Justiz, Politik und Praxis einen differenzierten Blick auf das Berufskrankheitenrecht. Die Themen reichen von der historischen Entstehung der ersten Berufskrankheitenverordnung über aktuelle Herausforderungen, wie Long-COVID und psychische Erkrankungen, bis hin zu Zukunftsfragen, wie der Rolle technischer Assistenzsysteme im Arbeitsschutz.
Zum Programm:- Begrüßung durch Cansel Kiziltepe, Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
- Rückblick durch JProf. Dr. Nina Kleinöder (Universität Bamberg) zur Entstehung der Berufskrankheitenverordnung von 1925
- aktuelle Entwicklungen: Beiträge von Prof. Dr. Dirk Bieresborn, Richter am Bundessozialgericht, Dagmar König vom CDA und weiteren Fachleuten
- künftige Herausforderungen mit Vertreterinnen und Vertretern des Sozialverbands VdK zur Anerkennung von PTBS sowie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zu Assistenzsystemen in der Arbeitswelt
- Abschlussdiskussion mit allen Referierenden
Anmeldung:
Die Teilnahme ist kostenlos. Bitte melden Sie sich per Email als Pressevertreterin oder -vertreter an unter Beratungsstelle.BKV@senasgiva.berlin.de.
Die Zugangsdaten zur Online-Veranstaltung erhalten Sie kurz vor dem Termin per E-Mail zugeschickt.
Infos zur Berliner Beratungsstelle für Berufskrankheiten
Die Beratungsstelle hat im März 2020 ihre Arbeit aufgenommen. Seitdem konnten mehr als 800 Personen in Fragen zur Anerkennung von Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen beraten werden. Dabei werden Ratsuchende zum Teil über Monate oder sogar Jahre begleitet.
Aktuell betreut die Beratungsstelle etwa 150 Fälle. Ein Großteil der Anfragen (ca. 40 Prozent) bezieht sich dabei auf COVID-19 bzw. Long/Post COVID. Doch auch Arbeitsunfälle und andere anerkennungsfähige Berufskrankheiten, z. B. Muskel-Skelett-Erkrankungen, Lärmschwerhörigkeit oder Hauterkrankungen, gehören zum Spektrum der Beratungen.
Das Team der Berliner Beratungsstelle Berufskrankheiten berät unabhängig, vertraulich und kostenlos. Diese Unterstützung ist notwendig, denn die Verfahren sind meist langwierig und kompliziert. Das Ziel der Mitarbeitenden ist dabei immer, arbeitsbedingt Erkrankten bei der Anerkennung von Berufskrankheiten oder Arbeitsunfällen zur Seite zu stehen. So kann diesen Menschen geholfen werden, berechtigte Leistungen bei der gesetzlichen Unfallversicherung zu beanspruchen. Dazu gehören etwa medizinische Behandlungen, Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsplatz oder finanzielle Leistungen wie die Verletztenrente.
Die Berliner Beratungsstelle Berufskrankheiten ist zu erreichen unter
Telefon: (030) 9028-2636
Email: Beratungsstelle.BKV@senasgiva.berlin.de
Website: www.berufskrankheiten.berlin.de