Seit 100 Jahren werden Berufskrankheiten neben Arbeitsunfällen von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt. Die „Verordnung über Ausdehnung der Unfallversicherung auf gewerbliche Berufskrankheiten“ von 1925 war das Ergebnis jahrzehntelanger Auseinandersetzungen um bessere Arbeitsbedingungen. Die Arbeitgebenden würden – so die Hoffnung – aus Sorge vor steigenden Entschädigungskosten für mehr Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sorgen. Auch heute noch wird die Weiterentwicklung des Berufskrankheitenrechts intensiv diskutiert, etwa im Hinblick auf psychische Erkrankungen.
Das 100-jährige Jubiläum nehmen wir zum Anlass, Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft der Anerkennung von Berufskrankheiten in Deutschland in den Blick zu nehmen.