Mit gesamtstädtischen Zielvereinbarungen Zusammenarbeit stärken (Stand: 11.2020)

Tafel_ Ziele_erreichen

Der Zukunftspakt Verwaltung nimmt mit seinen 27 Projekten und Vorhaben unterschiedlichste Aspekte der Verwaltungstätigkeit in den Blick. Im Mittelpunkt steht die Verbesserung der gesamtstädtischen Verwaltungssteuerung.

Mithilfe einer neuen Form von Zielvereinbarungen – „gesamtstädtischen Zielvereinbarungen“ – soll die Zusammenarbeit zwischen Berlins Verantwortungsträgerinnen und Verantwortungsträgern aus Politik und Verwaltung gestärkt und gemeinsame Ziele verbindlich festgeschrieben werden (Projekt Nr. 5 „Zielvereinbarungssystem“ des Zukunftspaktes). Diese Zielvereinbarungen zeichnet aus, dass sie von allen Bezirken getragen werden, Systeme von datengestützter Steuerung etablieren und die Zusammenarbeit von Senat und Bezirken verlässlich festmachen.

In einem durch die Senatskanzlei koordinierten Prozess arbeiten seit Unterzeichnung des Zukunftspaktes mehrere Senatsverwaltungen verschiedener Politikbereiche gemeinsam mit den Bezirken pilothaft an gesamtstädtischen Zielvereinbarungen. Zu den Piloten gehören die Bereiche Baumpflege, Bürgerdienste, Soziale Wohnhilfen, Öffentlicher Gesundheitsdienst und Bildung.

Beginnend mit dem Haushalt 2022 / 2023 soll das Zielvereinbarungssystem auf weitere Politikbereiche von gesamtstädtischer Steuerungsrelevanz ausgeweitet werden. Dazu gab es am 9. November 2020 eine erste Erörterung in der Staatssekretärskonferenz. Beispielhaft wurde auf der Grundlage der Richtlinien der Regierungspolitik 2016 bis 2021 besprochen, welche Themen ein Zielvereinbarungskatalog in der kommenden Legislatur beinhalten könnte. Dies dient dazu, die Diskussion zur Verbesserung der Verwaltungssteuerung, auch vor dem Hintergrund der Haushaltsplanaufstellung 2022 / 2023, weiter voranzubringen – auch wenn die tatsächlichen Politikbereiche für gesamtstädtische Zielvereinbarungen erst von der Regierungskoalition der nächsten Legislaturperiode festgelegt werden.