Zweiter Gipfel gegen Jugendgewalt – Initiative für Mehr Respekt

Wir investieren in die Sanierung von Jugendfreizeiteinrichtungen, in Kultur- und Bildungsangebote und schaffen mehr Stellen in der Jugend- und Schulsozialarbeit. Bei allem, was vereinbart wurde, geht es immer um Beides:
die ausgestreckte Hand und das klare Stoppsignal.

Die Regierende Bürgermeisterin, Franziska Giffey

Konkrete Maßnahmen zur Prävention von Jugendgewalt für die Jahre 2023-2024

Zum zweiten Mal sind bei dem „Gipfel gegen Jugendgewalt“ auf Einladung der Regierenden Bürgermeisterin die zuständigen Senatsmitglieder, die Bezirke, die Landesbeauftragte für Integration und Migration, die Polizeipräsidentin in Berlin, die Generalstaatsanwältin in Berlin, die Landeskommission gegen Gewalt und weitere Akteurinnen und Akteure aus der Jugend- und Jugendsozialarbeit zusammengekommen.

Politik und Akteur:innen aus der Praxis entwickeln konkrete Maßnahmen

Nach dem ersten Treffen am 11. Januar 2023 wurden in vier Arbeitsgruppen unter Einbeziehung von Akteur:innen aus der Praxis konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung von Jugendgewalt entwickelt und die hierfür notwendigen Finanzierungsbedarfe ermittelt. Für das Jahr 2023 sollen Mittel im Rahmen von etwa 20 Mio. Euro bereitgestellt werden. Der Bedarf für das Jahr 2024 beläuft sich auf 70 Mio. Euro. Die Arbeitsgruppen sind thematisch aufgeteilt und haben insgesamt 29 Maßnahmen vorgeschlagen.

  • A - Elternarbeit und Schulsozialarbeit

    Der Bereich beinhaltet einerseits Jugendsozialarbeit an Schulen, von der Grund- bis zur Berufsschule. Hierfür werden mehr Stellen und mehr Unterstützungsmöglichkeiten für Schüler:innen geschaffen . Außerdem werden die Maßnahmen im Bereich der Elternarbeit gestärkt , um Familien z. B. über die Ausweitung der Stadtteilmütter zu unterstützen. Für diesen Bereich wurde ein Finanzierungsbedarf von 24,6 Millionen Euro ermittelt.

  • B - Jugendsozialarbeit

    Jugendsozialarbeit findet zu einem großen Teil außerschulisch statt. Auch in diesem Bereich sind weitreichende Maßnahmen vorgesehen, um Jugendliche vor Ort in ihrem Kiez zu unterstützen. Mehr Angebote zur Gewaltprävention und Stärkung der Streetwork-Teams sind genauso vorgesehen wie ein Ausbau der Jugendberufshilfe. Außerdem wird eine Jugendwohnagentur zur besseren Unterstützung bei der Vermittlung von Wohnraum eingerichtet. Für diesen Bereich wurde ein Finanzierungsbedarf von 22 Millionen Euro ermittelt.

  • C - Starke Stadtteile und Orte für Jugendliche

    Wichtig für die freie Entfaltung junger Menschen sind auch deren Möglichkeiten, sich auszuprobieren und zu entfalten. Deswegen sollen Familien- und Stadtteilzentren, Jugendfreizeiteinrichtungen und Sportanlagen in benachteiligten Stadtteilen saniert, ausgebaut und weiterentwickelt werden. Damit einhergehen soll auch ein Ausbau des Sportsangebots in Freizeiteinrichtungen und deren Angebotszeiten. Gleichzeitig soll die städtebauliche Kompetenz in Bezirken sichergestellt werden, damit Jugendliche und ihre Bedürfnisse zukünftig noch besser mitgedacht werden, wenn es um die Gestaltung des öffentlichen Raumes geht. Für diesen Bereich wurde ein Finanzierungsbedarf von 41 Millionen Euro ermittelt.

  • D - Klare Konsequenzen bei Straftaten und Grenzüberschreitungen

    Wenngleich Präventions- und Interventionsmaßnahmen entscheidend sind, um Straftaten und Jugendgewalt vorzubeugen, müssen letztere auch klar geahndet werden. Daher werden die allgemeinen Jugendabteilungen der Staatsanwaltschaft durch mehr Personal gestärkt. So können Delikten im Bereich der Jugendgruppengewalt schneller bearbeitet werden. Für diesen Bereich wurde ein Finanzierungsbedarf von 2,2 Millionen Euro ermittelt.

Die insgesamt 29 Einzelmaßnahmen haben zum Ziel, die Jugendgewalt auf unterschiedlichen Ebenen einzudämmen und ihr präventiv entgegenzuwirken. Dabei sollen insbesondere sozial benachteiligte Quartiere gestärkt werden.

So geht es weiter

Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen und die ermittelten Personal- und Finanzierungsbedarfe bilden die Grundlage für weitere Abstimmungen im Senat und die Erstellung einer Senatsvorlage zur Prävention von Jugendgewalt, die für den März 2023 vorgesehen ist. Die vier Arbeitsgruppen werden sich nach dem Gipfel weiterhin treffen und dabei weiterhin Akteur:innen aus der Praxis einbeziehen. Bei einem Folgetermin im Oktober soll eine erste Zwischenbilanz gezogen und der nächste Jahreswechsel bereits in den Blick genommen werden.

Der zweite Gipfel gegen Jugendgewalt ist gleichzeitig der Auftakt für die in den Richtlinien der Regierungspolitik vereinbarte Jugendstrategie, die ressortübergreifend kontinuierlich und systematisch die Bedürfnisse der jungen Generation in den Blick nehmen wird.

  • Ergebnispapier

    PDF-Dokument (192.6 kB) - Stand: 22.02.2023
    Dokument: Senatskanzlei Berlin

  • Pressemitteilung

    PDF-Dokument (152.4 kB) - Stand: 22.02.2023
    Dokument: Senatskanzlei Berlin