Berliner Schulbauoffensive: Senat beschließt Beteiligung der landeseigenen HOWOGE an Sanierungs- und Neubaumaßnahmen

Pressemitteilung vom 25.09.2018

Aus der Sitzung des Senats am 25. September 2018:

Die landeseigene HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH übernimmt künftig große Sanierungs- und einen Teil der Neubaumaßnahmen beim Investitionsprogramm zur Schulbauoffensive. Eine entsprechende Vorlage von Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz hat der Senat heute – nach Stellungnahme durch den Rat der Bürgermeister – beschlossen.

Die Schulbauoffensive ist das größte Investitionsvorhaben der laufenden Legislaturperiode. Insgesamt sind für das bis Ende 2026 angelegte Programm Mittel in Höhe von 5,5 Mrd. Euro vorgesehen. Davon fließen knapp 2,8 Mrd. Euro in den Schulneubau, rund 1,3 Mrd. Euro in die Schulsanierung und 1,5 Mrd. Euro in den baulichen Unterhalt. Mit der Einbindung der HOWOGE werden bestehende Strukturen gestärkt und ausgebaut, um die umfangreichen Schulbaumaßnahmen zu bewältigen. Mit den Bezirken, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH und der HOWOGE wird es nun vier Akteure bei der Ausführung geplanter Sanierungs- und Neubaumaßnahmen geben.

Senator Dr. Kollatz: „Dank Geburtenüberschuss und Zuzügen wächst Berlins Bevölkerung überdurchschnittlich stark: um rund 40.000 Menschen pro Jahr. Entsprechend groß ist das Investitionsvolumen der Schulbauoffensive. Denn mehr als 65 Schulen müssen neu errichtet, Hunderte saniert, um- und ausgebaut werden. Umso wichtiger ist es, die HOWOGE als wirtschaftlich starkes öffentliches Unternehmen Berlins an unserer Seite zu haben. Die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft hat bereits umfangreiche Erfahrungen beim Bau neuer Wohnquartiere und Kindertagesstätten erworben. Ich bin daher zuversichtlich, dass das Unternehmen auch die großen Schulbau- und Sanierungsmaßnahmen erfolgreich im Kostenrahmen und Zeitplan bewältigen wird. Ein weiterer Vorteil der Einbindung der HOWOGE ist die Entlastung aller beteiligten Akteure. Die frei gewordenen Kapazitäten werden genutzt, um weitere Planungsprozesse und Bauvorhaben zu beschleunigen.“

Neustrukturierung der Aufgaben schafft zusätzliche Kapazitäten
Die Neustrukturierung der Aufgaben trägt dazu bei, dass die Bezirke als Schulträger künftig entlastet werden. Bei Neubau- und großen Sanierungsmaßnahmen von mehr als 10 Mio. Euro wird die HOWOGE einen Teil übernehmen, um die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen zu entlasten. Schulsanierungen mit einem Volumen zwischen 5,5 Mio. und 10 Mio. Euro können die Bezirke mit Unterstützung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen umsetzen. Die Bauämter der Bezirke verfügen dadurch über freiwerdende Planungs- und Baukapazitäten, die für Sanierungsvorhaben bis 5,5 Mio. Euro und den baulichen Unterhalt eingesetzt werden können. Die Mittel für diese Maßnahmen wurden deutlich erhöht.

Die Baumaßnahmen werden bei der HOWOGE durch einen eigenen Bereich mit eigenem Rechnungskreis und jährlicher Wirtschaftsprüfung geführt. Somit herrscht Transparenz über die Investitions- und Bauunterhaltungskosten und Mieteinnahmen. Die betroffenen Grundstücke erhält die Wohnungsbaugesellschaft in Erbbaurecht für 33 Jahre. Das Grundstück bleibt im Besitz des Landes. Der Bau der Schulen erfolgt kreditfinanziert. Die Kreditaufnahme ist grundsätzlich auch nach 2020 möglich, wenn die Schuldenbremse greift.

Neu gebaute Schulen und sanierte Schulen werden an die Bezirke für eine feste Laufzeit von 25 Jahren vermietet. Nach Ablauf der Festmietzeit von 25 Jahren besteht die Möglichkeit, einen Anschlussmietvertrag für die Restlaufzeit des Erbbaurechts abzuschließen. Nach Ablauf dieser Mietzeit fallen die HOWOGE-Schulen an die Bezirke. Das Erbbaurecht endet automatisch. Bei Sanierungen leistet die HOWOGE zudem einen Wertersatz für die bestehenden Gebäude, der gestundet wird. Die sanierten Schulen fallen nach Ablauf der Vertragslaufzeit an die Bezirke zurück. Diese bezahlen dann den Restwert, der dem zuvor gestundeten Wertersatz entspricht.

Die Miete setzt sich grundsätzlich zusammen aus:

  • Finanzierungskosten (Zins und Tilgung),
  • Gebühr für Projektentwicklung sowie Erbbauzins und Asset-Management-Kosten,
  • einer risikoadjustierten Pauschale für den baulichen Unterhalt während des Gewährleistungszeitraums von fünf Jahren.

Die Ausgaben der Bezirke entsprechen in Höhe den mit der HOWOGE vereinbarten Mietzahlungen. Das Land stellt den Bezirken hierfür Mittel in den Haushaltsplänen zur Verfügung. Dabei wird sichergestellt, dass den Bezirken im Vergleich zur Bauleistung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen keine höheren Kosten entstehen.
Der Senatsbeschluss wird dem Hauptausschuss jetzt zur Kenntnis vorgelegt.
Weitere Informationen zur Schulbauoffensive des Berliner Senats und zur Rolle der HOWOGE sind online abrufbar:

https://www.berlin.de/sen/finanzen/haushalt/schulbauoffensive/artikel.613867.php,
https://www.berlin.de/sen/finanzen/haushalt/schulbauoffensive/howoge/.