Ukraine
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Aktualisierte Auslegungshilfe für Gewerbetreibende und Behörden des Landes Berlin zur SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung (SARS-CoV-2-EindmaßnV)
Pressemitteilung vom 09.04.2020
Das Presse- und Informationsamt des Landes Berlin teilt mit:
Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung hat in Abstimmung mit der Senatskanzlei, der Senatsverwaltung für Inneres und Sport sowie der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe die Auslegungshilfe für die Anwendung SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung vom 03. April 2020 aktualisiert. Diese ist im zentralen Informationsportal des Senats www.berlin.de/corona abrufbar und wird weiterhin fortlaufend aktualisiert.
Durch die Auslegungshilfe soll eine berlinweit einheitliche Vollzugspraxis sichergestellt werden. Gewerbetreibende sollen mit Hilfe der Liste in Zweifelsfällen besser einschätzen können, ob sie ihr Geschäft derzeit noch für den Publikumsverkehr öffnen dürfen oder nicht. Die mit dem Vollzug der SARS-CoV-2-EindmaßnV betrauten Behörden wurden um Beachtung der Auslegungshilfe gebeten.
Kontakt
Presse- und Informationsamt des Landes Berlin
- Tel.: (030) 9026-2411
- Fax: (030) 9026-2418
- E-Mail an die Pressestelle in der Senatskanzlei