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Für mehr europäische Solidarität bei der Aufnahme von Geflüchteten - Bundesratsinitiative zur Änderung von § 23 Aufenthaltsgesetz
Aus der Sitzung des Senats am 10. September 2019:
Das Land Berlin wird eine Bundesratsinitiative zur Änderung des § 23 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) starten, um den Schwierigkeiten bei humanitären Aufnahmeprogrammen entgegenzuwirken. Das hat der Senat heute auf Vorlage von Innen- und Sportsenator Andreas Geisel beschlossen.
Bislang sind Entscheidungen für humanitäre Aufnahmeprogramme der obersten Landesbehörden vom Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern abhängig. Der § 23 Absatz 1 Satz 3 AufenthG soll dahingehend geändert werden, dass die Länder das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat zukünftig lediglich informieren anstatt dessen Einvernehmen einholen zu müssen. Somit können die Länder selbst mehr Verantwortung für ihre Entscheidungen übernehmen und gleichzeitig unkomplizierte Hilfe für Geflüchtete leisten.
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