Senat beschließt Entwurf des Doppelhaushalts 2020/2021 – Neuer Rekord bei Investitionen
Pressemitteilung vom 18.06.2019
Aus der Sitzung des Senats am 18. Juni 2019:
In seiner heutigen Sitzung hat der Senat den Haushaltsentwurf für die Periode 2020/21 beschlossen. Es handelt sich um den ersten Haushalt in der Ära der Schuldenbremse. Neben dieser zentralen Vorlage brachte Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz weitere haushaltspolitische Vorlagen ein, darunter den Zweiten Nachtrag für das Jahr 2019 und ein Haushaltsbegleitgesetz.
Wichtigstes Merkmal des Entwurfes ist die konsequente Umsetzung der Schuldenbremse. Das gilt sowohl mit Blick auf die bisherige Regelung aus der Konsolidierungshilfenvereinbarung als auch hinsichtlich der neuen landesgesetzlichen Regelung zur Schuldenbremse (s. separate Pressemeldung).
Der Haushaltsentwurf sieht für 2020 ein Gesamtvolumen von 31,084 Mrd. Euro und für 2021 ein Gesamtvolumen von 32,349 Mrd. Euro vor. Die Ausfinanzierung politisch getroffener Entscheidungen – etwa die Anpassung der Beamtenbezüge an den Durchschnitt der Bundesländer, die Schulbauoffensive und das Schülerticket – führt zu einer Steigerung der Ausgaben um 3,2 bzw. 4,6 Prozent gegenüber dem jeweiligen Vorjahr. Dass der Haushalt diesen politisch gewollten und für die Entwicklung der Stadt notwendigen Wachstumsschritt bewältigen kann, ohne sich strukturell neu zu verschulden, ist die große Herausforderung im Aufstellungsverfahren gewesen und gleichzeitig sein Erfolg. Positive Entwicklungen, etwa im Vollzug des Haushaltsplans 2019, der einen Jahresüberschuss in Höhe von etwa 1,7 Mrd. Euro erwarten lässt, sowie die weiterhin positive Lage im Zinsbereich und bei den Transferausgaben der Bezirke wie auch erwartete Mehreinnahmen aus der Fortsetzung der Bundesbeteiligung an den Flüchtlingskosten halfen dabei.
Entsprechend dem vom Senat verfolgten Zweiklang aus strukturellem Konsolidieren und Investieren ist in der kommenden Haushaltsperiode zudem ein Rekordvolumen an Investitionen in Höhe von insgesamt rund 5,2 Mrd. Euro geplant. Dazu kommen aus dem Sondervermögen Infrastruktur der wachsenden Stadt (SIWANA) weitere rund 790 Mio. Euro für Investitionen.
Wachsende Stadt benötigt mehr Personal
Das anhaltende Wachstum der Stadt zieht einen weiter steigenden Personalbedarf nach sich, insbesondere im Schulbereich, aber auch bei den bürgernahen Bereichen der Berliner Bezirke und der Hauptverwaltung. Folglich sind die Personalausgaben ein Haupttreiber der höheren Ausgaben in der kommenden Haushaltsperiode: Sie steigen 2020 um 7,9 Prozent auf 9,983 Mrd. Euro und 2021 um 3,6 Prozent auf 10,536 Mrd. Euro. Darin vollständig berücksichtigt sind die finanziellen Auswirkungen des Tarifabschlusses vom 2.3.2019 sowie die geplanten Besoldungs- und Versorgungsanpassungen 2020 und 2021. Ebenfalls enthalten ist die Vorsorge für die Ballungsraumzulage/ÖPNV-Ticket als Landes-Ticket für die Landesbeschäftigten in Höhe von 38 bzw. 233 Mio. Euro.
Finanzsenator Dr. Kollatz: „Der Haushalt 2020/2021 stellt in dreifacher Hinsicht eine Zäsur dar: Ab 2020 greift das Neuverschuldungsverbot der Schuldenbremse. Der strukturell ausgeglichene Haushalt ist das oberste Ziel jeder Haushaltsplanung. Ebenfalls ab dem kommenden Jahr wirkt der neue bundesstaatliche Finanzausgleich. Das heißt, dass bisherige Einnahmepositionen wie der Länderfinanzausgleich im engeren Sinne und der Solidarpakt dann entfallen werden. Schließlich wirken politische Entscheidungen wie die Angleichung der Beamten- und Versorgungsbezüge an den Durchschnitt der Bundesländer, die Forcierung des Schulbaus oder soziale Entlastungen wie das kostenlose Mittagessen an Grundschulen und das Schülerticket jetzt in voller Höhe.“
Zweiter Nachtragshaushalt 2019 und Haushaltsbegleitgesetz Der vorgelegte Entwurf des Haushaltsplans 2020/2021 enthält Einnahmeerwartungen und Ausgabeermächtigen, für deren Umsetzung Gesetzesänderungen erforderlich sind. Bei den auf die kommende Haushaltsperiode gerichteten Maßnahmen handelt es sich insbesondere um:- die Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Immobilien des Landes Berlin (SILB) zur Verleihung der Bauherreneigenschaft an das SILB,
- die Änderung des Berliner Hochschulgesetzes zur Verbesserung der Meldedisziplin von Studierenden an Berliner Hochschulen sowie
- die Erhöhung der Kreditermächtigung des IT Dienstleistungszentrums Berlin (ITDZ).
Weiterhin soll ein Sondervermögen Schulbaufinanzierungsfonds errichtet werden, um insbesondere den Haushalt ab 2020 strukturell zu entlasten. Das Sondervermögen soll sich aus dem für 2019 erwarteten hohen Jahresüberschuss speisen. Hierfür ist deshalb ein Nachtrag zum laufenden Haushalt 2019 erforderlich.
Die zur Umsetzung der für den Haushalt 2019 als auch für den künftigen Doppel-Haushalt 2020/21 relevanten Maßnahmen erforderlichen gesetzlichen Änderungen machen einen Nachtragshaushalt 2019 sowie ein Haushaltsbegleitgesetz notwendig. Beide Entwürfe hat die Senatsverwaltung für Finanzen heute parallel zur Vorlage des Doppelhaushalts dem Senat zur Beschlussfassung unterbreitet.
Sondervermögen zur Finanzierung der Berliner Schulbauoffensive
Im Rahmen der Schulbauoffensive des Landes Berlin werden in den kommenden Jahren zahlreiche Schulbaumaßnahmen durch den Landeshaushalt umgesetzt. Dies bedeutet erhebliche strukturelle Belastungen des Haushalts. Gleichzeitig lässt die aktuelle Entwicklung der Haushaltswirtschaft 2019, sowohl Mehreinnahmen als auch Minderausgaben, u.a. aufgrund der Steuerschätzung vom Mai 2019 erwarten. Es besteht deshalb die Chance, diese Potenziale zur Finanzierung von zukünftigen Investitionsmaßnahmen, konkret Schulbaumaßnahmen, des Haushalts zu nutzen.
Nach den derzeitigen gesetzlichen Regelungen können die Jahresergebnisse nur dem SIWANA zugeführt und für die Schuldentilgung verwendet werden. Einer anderweitigen Verwendung freier Haushaltsmittel sind enge Grenzen gesetzt. Die für den Vollzug des bisherigen Haushaltsplans 2019 nicht benötigten Ausgaben sollen deshalb insbesondere einem neu zu gründenden Sondervermögen „Schulbaufinanzierung“ zugeführt werden. Aus diesem Sondervermögen sollen 2020 Mittel zur Finanzierung von Schulbaumaßnahmen in den Haushalt fließen.
Das Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens „Schulbaufinanzierung“ wird dem Abgeordnetenhaus parallel als Bestandteil des Haushaltsbegleitgesetzes zum Nachtragshaushaltsgesetz 2019 und zum Haushaltsgesetz 2020/2021 vorgelegt.
BIM und SILB
Die Berliner Immobilien Management GmbH (BIM) ist Geschäftsführerin des Sondervermögens Immobilien des Landes Berlin (SILB). Bislang können Baumaßnahmen im SILB nur für Flächenoptimierungen durchgeführt werden. Zuständig für normale Baumaßnahmen der Hauptverwaltung ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen. In Folge der wachsenden Stadt und vor dem Hintergrund der Schulbauoffensive sowie des insgesamt gestiegenen Hochbauvolumens bei Landesbaumaßnahmen soll die BIM künftig auch normale Baumaßnahmen übernehmen können. Hierfür soll das SILB-Errichtungsgesetz ergänzt werden. Zur Durchführung der zusätzlichen Aufgaben kann das SILB dann Mittel aus dem Landeshaushalt oder von anderen Sondervermögen erhalten.
Berlin als Erstwohnsitz
Weiteres Element des Haushaltsbegleitgesetzes ist eine Änderung des Hochschulgesetzes mit dem Ziel, dass Studierende ihren Erstwohnsitz im Einzugsbereich der Berliner Hochschulen – und dabei möglichst in Berlin – anmelden. Das wirkt sich positiv auf Berlins Einnahmen aus dem bundesstaatlichen Finanzausglich aus. Studierende sollen künftig im Rückmeldeverfahren einmalig eine aktuelle Meldebescheinigung oder einen gültigen Personalausweis vorlegen. Näheres dazu sollen die Hochschulen in ihren Satzungen regeln.
Mehr Aufgaben für das ITDZ
Um die Digitalisierung im Land Berlin weiter voranzubringen, muss das ITDZ künftig große Herausforderungen meistern. Dafür muss die Leistungsfähigkeit und die Ausstattung mit einer modernen Informations- und Kommunikationstechnik für die Berliner Verwaltung sichergestellt werden. Als Landesdienstleister nimmt das ITDZ hier eine zentrale Rolle ein. Um diese verlässlich ausüben zu können, muss das ITDZ über ausreichend Liquidität verfügen. Zur Überbrückung möglicher Liquiditätsengpässe ist die Erhöhung des Kassenkreditrahmens von derzeit 10 auf bis zu 25 Prozent notwendig.
-
Eckwerte des Doppelhaushalts 2020/2021
PDF-Dokument (109.3 kB)
Dokument: Senatsverwaltung für Finanzen
Kontakt
Sprecher der Senatsverwaltung für Finanzen