Planungsrecht für Wohnungen im Bereich des neuen Stadtquartiers Buckower Felder im Bezirk Neukölln

Pressemitteilung vom 07.05.2019

Aus der Sitzung des Senats am 7. Mai 2019:

Auf Vorlage der Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Katrin Lompscher, hat der Senat heute den Entwurf des Bebauungsplans 8-66 beschlossen. Damit soll das Planungsrecht für 850 bis 900 Wohnungen geschaffen werden, die ab 2021 im Süden Neuköllns entstehen. Der Bebauungsplanentwurf wird nun dem Abgeordnetenhaus zur Zustimmung vorgelegt.

Senatorin Lompscher: „Das Projekt Buckower Felder ist als eines der 14 neuen Stadtquartiere ein wichtiger Baustein für den dringend benötigten, gemeinwohlorientierten Wohnungsbau in unserer Stadt. Das Ursprungskonzept einer eher lockeren vorstädtischen Bebauung mit einem hohen Anteil an Ein- und Zweifamilienhäusern wurde ab 2016 zugunsten von bezahlbarem Geschosswohnungsbau auf landeseigenen Flächen modifiziert. Diese Entscheidung war richtig und wichtig. Das Quartier wird Modellcharakter haben – insbesondere durch eine zukunftsweisende Lösung für die soziale Infrastruktur, ein innovatives Regenwasserkonzept und den Umgang mit dem Thema Mobilität.“

Die künftigen Gebäude werden drei bis vier Geschosse haben, im Inneren des Plangebietes sind vier Gebäude mit bis zu fünf Geschossen vorgesehen. Auf mindestens 30 Prozent der künftigen Wohnfläche sind förderfähige Wohnungen im Bebauungsplan gesichert, die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Stadt und Land wird jedoch gemäß Kooperationsvereinbarung 50 Prozent mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraum errichten. Neben einer Kindertagesstätte soll in Abstimmung mit dem Bezirk Neukölln auch eine Jugendfreizeiteinrichtung in das Vorhaben integriert werden.

Durch Festsetzungen zu Baumpflanzungen sowie zur Dach- und Fassadenbegrünung wird eine Durchgrünung des Quartiers gesichert. In Abstimmung mit den Berliner Wasserbetrieben wird zudem ein innovatives Konzept zum Umgang mit Regenwasser realisiert. Der auf den Verkehrsflächen anfallende Niederschlag wird dabei in eine neue öffentliche Grünanlage geleitet und dort Tage verdunsten bzw. versickern.

Im Mobilitätskonzept ist eine Konzentration von Stellplätzen am Gebietsrand, unter anderem in zwei Quartiersgaragen, vorgesehen. Das Gebietsinnere bleibt weitgehend frei von Stellplätzen. Eine neue Wendestelle ermöglicht zudem eine Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs durch Taktverdichtung und Linienergänzung beim Busverkehr. Hiervon werden auch die Anwohnenden profitieren.

Die Umsetzung des Vorhabens erfolgt durch das städtische Wohnungsunternehmen Stadt und Land, mit dem ein städtebaulicher Vertrag auf Grundlage des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung und ein Erschließungsvertrag geschlossen wurden. Ein Teil der Baugrundstücke, auf dem rd. 20 Prozent der künftigen Wohnfläche realisiert werden können, soll gemeinwohlorientierten Dritten, insbesondere Wohnungs(bau)¬genossen¬schaften in Erbpacht angeboten werden. Das entsprechende Verfahren wird durch die Wohnungsbaugesellschaft Stadt und Land in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen durchgeführt.