Nachtragshaushalt: Senat sichert wichtige und sinnvolle Investitionen im aktuellen Haushalt ab

Pressemitteilung vom 06.11.2018

Aus der Sitzung des Senats am 6. November 2018:

Das Land Berlin sichert angesichts der positiven finanziellen Entwicklung wichtige und sinnvolle Investitionen mit dem Nachtragshaushalt ab. Damit erhöht sich das Haushaltsvolumen 2018 um rund 382 Mio. € auf 28,985 Mrd. € und 2019 um rund 463 Mio. € auf 29,819 Mrd. €. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat der Senat heute auf Vorlage von Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz beschlossen.

Die notwendigen Investitionen betreffen vor allem die Finanzierung von Fahrzeugbeschaffungen für die S-Bahn, die Kapitalausstattung des IT-Dienstleistungszentrums Berlin (ITDZ), der HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH und der Vivantes GmbH. Außerdem werden die Feierlichkeiten zum 30-jährigen Jubiläum der Friedlichen Revolution und die zusätzlichen 110 Stellen für Wohnungsbau und Stadtquartiere finanziell abgesichert. Die entsprechenden Ausgaben werden vollständig finanziert durch höhere Steuereinnahmen. Hinzu kommt, dass es sich hierbei größtenteils nicht um strukturelle Ausgaben handelt. Die Verpflichtungen aus der Konsolidierungshilfenvereinbarung werden somit eingehalten. Die Obergrenze des strukturellen Defizits liegt 2018 bei 402 Mio. € und 2019 bei 201 Mio. €. Auch der damit verbundene Konsolidierungsbeitrag von 80 Mio. € ist nicht gefährdet.

Senator Dr. Kollatz: „Die Entscheidung für einen Nachtragshaushalt ist angesichts der Steuermehreinnahmen von rund 1,2 Mrd. € richtig. Es gibt wichtige Projekte für Berlin, die aufgrund des großen Bedarfs dringend noch in diesem Jahr angeschoben werden sollten. Hierfür ist die adäquate Absicherung der landeseigenen Unternehmen und Einrichtungen von großer Bedeutung. Mit der Kapitalzuführung tragen wir dafür Sorge, dass wir auch die kommenden, verantwortungsvollen Aufgaben bewältigen. Ungeachtet dessen hat die Tilgung weiterhin klare Priorität, um den Schuldenberg von 58 Mrd. € kontinuierlich abzutragen. Gleichzeitig fließen weitere Mittel in das Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt und Nachhaltigkeitsfonds (SIWANA). Es ist vorausschauende Haushaltspolitik, den zu erwartenden Haushaltsüberschuss aufzuteilen und bereits mit einem Nachtragshaushalt dem hohen Finanzierungsbedarf unmittelbar zu entsprechen.“

Die landeseigenen Unternehmen und Einrichtungen stehen angesichts dringend benötigter Investitionen vor großen finanziellen Herausforderungen. Diese sollen im Rahmen des beschlossenen Nachtragshaushalts daher mit Kapitalzuführungen entlastet werden. Das ITDZ erhält eine Kapitalzuführung von rund 36 Mio. € zur Deckung der Liquidität. Das ist notwendig, um die mit der Digitalisierungsstrategie verbundenen Aufgaben zu erfüllen. Darüber hinaus wird der Senat ermächtigt, 2019 langfristige Verträge mit dem ITDZ im Umfang von 310 Mio. € abzuschließen. Damit wird dem ITDZ eine ausreichende Planungssicherheit für die Zukunft gegeben. Die Eigenkapitalbasis der Vivantes GmbH wird mit rund 164 Mio. € gestärkt, um den bestehenden Sanierungs- und Instandhaltungsstau insbesondere in Neukölln abzubauen. Das Eigenkapital der HOWOGE soll mit 300 Mio. € verstärkt werden. Damit werden sehr gute Konditionen für die Kreditaufnahme für den Schulbau erleichtert und der Kreditbedarf insgesamt abgesenkt. Einer noch zu gründenden landeseigenen Gesellschaft zur Beschaffung von S-Bahn-Fahrzeugen sollen ebenfalls 300 Mio. € als Eigenkapital zugeführt werden. Auch sollen aufgrund des Planungs- und Baufortschritts 2019 zusätzlich 46 Mio. € für Modulare Schulneubauten bereitgestellt werden.

Der Nachtragshaushalt sieht vor, in den Jahren 2018 und 2019 Kreditmarktschulden in Höhe von rund 1,725 Mrd. € abzubauen. Das sind rund 1,23 Mrd. € mehr als im bisherigen Doppelhaushalt vorgesehen. Außerdem beabsichtigt der Senat, aus Überschüssen die Versorgungsrücklage aufzustocken. Damit kann in konjunkturell günstigen Zeiten Vorsorge geleistet werden für die zukünftigen Pensionsverpflichtungen. Das Haushaltsgesetz wird nach Zustimmung des Abgeordnetenhauses entsprechend ergänzt.

Bereits der Statusbericht vom 30. Juni dieses Jahres hat einen kalkulatorischen Finanzierungsüberschuss von rund 1,2 Mrd. € prognostiziert. Mit den regionalisierten Ergebnissen der Steuerschätzung von Oktober dieses Jahres steht fest: Es wird mit finanzkraftabhängigen Steuereinnahmen im Jahr 2018 in Höhe von rund 22,9 Mrd. € gerechnet. Für das Jahr 2019 werden rund 23,3 Mrd. € erwartet. Gegenüber dem aktuellen Doppelhaushalt, der auf der Steuerschätzung vom November 2017 beruht, bedeuten die Änderungen bei der konjunkturellen Entwicklung, den Rechtsänderungen sowie aufgrund der weiter steigenden Einwohnerzahl Berlins Steuermehreinnahmen von rund 1,175 Mrd. € im Jahr 2018 und von rund 1,008 Mrd. € im Jahr 2019. Zu den finanzkraftabhängigen Einnahmen zählen Steuern, der Länderfinanzausgleich und die Allgemeinen Bundesergänzungszuweisungen. Der Zuwachs aus der aktuellen Steuerschätzung für 2018 zum Statusbericht beträgt rund 658 Mio. €.

Nach den derzeitigen gesetzlichen Regelungen können Jahresüberschüsse nur dem Sondervermögen Infrastruktur der wachsenden Stadt und Nachhaltigkeitsfonds (SIWANA) zugeführt und für die Schuldentilgung verwendet werden. Einer anderweitigen Verwendung freier Haushaltsmittel setzt die Landeshaushaltsordnung (LHO) enge Grenzen.

Der Gesetzesentwurf wird nun dem Abgeordnetenhaus zum Beschluss vorgelegt. Zu den Beratungen wird dem Hauptausschuss auch der neue Statusbericht vorliegen.