Projektauftrag Gesamtstädtische Steuerung der Unterbringung von Wohnungslosen startet

Pressemitteilung vom 17.07.2018

Aus der Sitzung des Senats am 17. Juli 2018:

Der Senat hat heute die von der Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Elke Breitenbach, eingebrachte Vorlage über den Projektauftrag „Gesamtstädtische Steuerung der Unterbringung von Wohnungslosen“ – nach Stellungnahme durch den Rat der Bürgermeister – beschlossen.

Senatorin Breitenbach: „Bezahlbarer Wohnraum ist in Berlin knapp geworden. Besonders hart ist die Situation für wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen, darunter auch Geflüchtete und Frauen mit Gewalterfahrung. Doch auch diese Menschen haben ein Recht auf qualitätsgerechten Wohnraum. Dazu wollen wir – wie in den Richtlinien der Regierungspolitik verankert – die Angebote der Wohnungslosenhilfe gemeinsam mit den Bezirken zukünftig gesamtstädtisch steuern. Für diese Aufgabe müssen neue Strukturen geschaffen werden. Zudem wird der Anfang dieses Jahres in Gang gesetzte Diskussionsprozess mit allen Akteuren der Wohnungslosenhilfe mit einer 2. Strategiekonferenz zur Berliner Wohnungslosenhilfe im Oktober fortgesetzt.“

Ziel des Projektes ist es, IT-gestützt alle bedürftigen Menschen – ganz gleich, ob ihre Berechtigung auf dem Sozialgesetzbuch II, XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz basiert – in qualitätsgeprüfte und bedarfsgerechte Unterbringungen zu vermitteln. Dazu sollen die Verwaltungsstrukturen und Ressourcen der Unterbringung gebündelt und eine zentrale gesamtstädtische Kapazitäten- und Belegungssteuerung eingeführt werden. So soll eine gute und angemessene Unterbringung aller von Wohnungslosigkeit bedrohten oder betroffenen Personen gewährleistet werden.

Im Rahmen des Projektes ist beabsichtigt, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, alle Prozesse an einer zentralen Stelle zusammenführen zu können. Das bedeutet, dass die Objektverwaltung, das Qualitäts- und Vertragsmanagement sowie im letzten Schritt dann auch die Akquise neuer Unterkünfte aus einer Hand erfolgen kann. Damit entsteht die größte Unterbringungsplattform der Bundesrepublik, denn die Zahl der unterzubringenden Menschen in Berlin liegt geschätzt zwischen 30.000 und 50.000. Die so gebündelte Serviceleistung wird dann den zuständigen Leistungsbehörden (den Sozialen Wohnhilfen der Bezirke und der Leistungsabteilung des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten) zur Verfügung gestellt, die wie bisher für die individuelle Betreuung und die leistungsrechtlichen Entscheidungen verantwortlich bleiben.

Das Projekt soll in mehreren Schritten umgesetzt werden. Dabei werden nach und nach alle Unterbringungseinrichtungen in einem gesamtstädtischen Portfolio zusammengeführt.