Projekte der Wohnungslosenhilfe werden ausgebaut

Pressemitteilung vom 08.05.2018

Aus der Sitzung des Senats am 8. Mai 2018:

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage der Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Elke Breitenbach, einen Zwischenbericht an das Abgeordnetenhaus über den Ausbau der Wohnungslosenhilfe beschlossen.

Der Senat fördert in der Wohnungslosenhilfe mit dem Integrierten Sozialprogramm (ISP) gesamtstädtisch ausgerichtete niedrigschwellige Einrichtungen und Dienste. Dazu gehören beispielsweise Beratungsstellen, Notübernachtungen, Straßensozialarbeit, ambulante medizinische Versorgung, Bahnhofsdienste oder die Beratung für psychisch kranke wohnungslose Frauen.

Mit diesen über Zuwendungen finanzierten Projekten werden Grundversorgung und Soforthilfe gesichert. Darüber hinaus wird eine Beratung angeboten mit dem Ziel, die Menschen wieder in ein menschenwürdiges und selbstbestimmtes Leben zu integrieren. Dabei können sie Unterstützung zur Überwindung von Schwierigkeiten in Anspruch nehmen. Die Angebote richten sich sowohl an Menschen, die auf der Straße leben als auch an Menschen, die von Wohnraumverlust bedroht sind. Die Projekte arbeiten in der Regel anonym.

Der Doppelhaushalt 2018/2019 sieht für diese niedrigschwelligen Angebote eine Steigerung in Höhe von 3,9 Mio. € gegenüber dem Doppelhaushalt 2016/2017 vor. Insgesamt stehen nun 2018 rund 8,1 Mio. € zur Verfügung. Zusätzlich zu den bereits bestehenden Projekten sollen sieben neue aufgebaut werden. Damit wird die Versorgung wohnungsloser Menschen erheblich verbessert. Gleichzeitig sollen noch mehr Haushalte durch eine frühe Beratung vor Wohnungsverlust bewahrt werden.