Pflege von Angehörigen: Senat verbessert Vereinbarkeit mit Beruf
Pressemitteilung vom 16.01.2018
Aus der Sitzung des Senats am 16. Januar 2018:
Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung den von Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz-Ahnen vorgelegten Gesetzentwurf zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf für Beamtinnen und Beamte zur Kenntnis genommen. Ziel ist es, die berufliche Situation von Beamtinnen und Beamten, die Familienangehörige pflegen, zu verbessern.
Der Gesetzentwurf basiert auf dem personalpolitischen Aktionsprogramm des Senats. Dieses soll einen leistungsfähigen und attraktiven öffentlichen Dienst gewährleisten. Geändert werden sollen nun das Landesbeamtengesetz (LBG), die Verordnung über den Urlaub aus besonderen Anlässen – Sonderurlaubsverordnung (SUrlVO) – und das Bundesbesoldungsgesetz in der Überleitungsfassung für Berlin. Der Gesetzentwurf beinhaltet folgende Maßnahmen:
- Teilzeitbeschäftigung oder Freistellung als Familienpflegezeit oder Pflegezeit,
- Teilzeitbeschäftigung oder Freistellung zur Begleitung naher Angehöriger in deren letzter Lebensphase als weitere Form der Pflegezeit,
- Sonderurlaub unter Fortzahlung der Besoldung, um in einer akut aufgetretenen Pflegesituation eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung sicherzustellen,
- Besoldungsvorschuss bei Inanspruchnahme von Familienpflegezeit oder Pflegezeit.
Mit dem Gesetz werden das Pflegezeitgesetz vom 28. Mai 2008 (BGBl. I S. 874, 896; PflegeZG) und das Familienpflegezeitgesetz vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2564, FPfZG) systemgerecht umgesetzt. Gleichzeitig soll damit den Anwärterinnen und Anwärtern im Beamtenverhältnis auf Widerruf ermöglicht werden, den Vorbereitungsdienst bei familiären Betreuungsaufgaben grundsätzlich in Teilzeit zu absolvieren.
Die Vorlage wird nun vor Beschlussfassung im Senat und Einbringung in das Abgeordnetenhaus zunächst dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme zugeleitet.
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Sprecher der Senatsverwaltung für Finanzen