Bericht über Wohnungsneubau der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften vorgelegt
Pressemitteilung vom 13.06.2017
Aus der Sitzung des Senats am 13. Juni 2017:
Der Berliner Senat hat zahlreiche miet- und wohnungspolitische Maßnahmen auf den Weg gebracht, um leistbaren Wohnraum für alle Berlinerinnen und Berliner zu schaffen. So soll Verdrängung verhindert und die Berliner Mischung in der Mieterschaft erhalten bleiben. Eine zentrale Rolle kommt in diesem Zusammenhang den sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften zu. Ihre Aktivitäten beim Wohnungsneubau tragen zu einer direkten Entlastung des angespannten Wohnungsmarktes bei. Das geht aus einem Bericht an das Abgeordnetenhaus hervor, den der Senat heute auf Vorlage der Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Katrin Lompscher, beschlossen hat.
Senatorin Lompscher: „Die landeseigenen Gesellschaften sind bei der Wohnraumversorgung unsere wichtigsten Partner. Sie sind wirtschaftlich gut aufgestellt und deshalb in der Lage, den wachsenden Neubaubedarf zu befriedigen. Das Land Berlin unterstützt die Wohnungsbaugesellschaften zum Beispiel durch die Übertragung von landeseigenen Grundstücken aktiv bei dieser wichtigen Aufgabe.“
Dem Berliner Abgeordnetenhaus wird jährlich über die Schaffung von Wohnraum durch die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften berichtet. Der heute vorgelegte 2. Bericht stellt die Aktivitäten der sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften im Zeitraum von 2013 bis 2016 dar.
Mit Stand Dezember 2016 teilten die städtischen Wohnungsbaugesellschaften dem Senat insgesamt 320 Wohnungsneuvorhaben mit. Im Rahmen dieser Vorhaben entstehen insgesamt ca. 36.000 Wohnungen. Das sind durchschnittlich ca. 6.000 Wohnungen pro Wohnungsbaugesellschaft. Für den Berichtszeitraum wurde der Baubeginn von über 10.000 Wohnungen gemeldet. Die Anzahl der fertiggestellten Wohnungen belief sich bis Ende 2016 auf insgesamt 2.799.
Kontakt
Sprecher der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen