Berlin treibt Beendigung der Kohlenutzung voran

Pressemitteilung vom 09.05.2017

Aus der Sitzung des Senats am 9. Mai 2017:

Der Senat hat heute beschlossen, den von der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, vorgelegten Entwurf für eine Novelle des Berliner Energiewendegesetzes (EWG Bln) beim Abgeordnetenhaus einzubringen.

Mit der Novellierung wird ein ambitionierterer Beitrag Berlins zum Klimaschutz vor dem Hintergrund des Pariser Klimaabkommens sichergestellt. Die internationale Gemeinschaft hat sich das Ziel gesetzt, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf 2 bzw. 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Auch die Städte müssen ihren Beitrag leisten, damit dieses Ziel erreicht wird.

Ein wichtiger Baustein für die Klimaneutralität Berlins ist eine weitgehende Dekarbonisierung der Berliner Energieversorgung und damit ein Ende der Kohlenutzung. Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf verpflichtet den Berliner Senat, die Beendigung der Energieerzeugung aus Braunkohle bis Ende 2017 und aus Steinkohle bis Ende 2030 sicherzustellen. In Berlin werden derzeit sechs Kraftwerke mit Kohle als Haupt- oder Zusatzbrennstoff sowohl für die Strom- als auch für die Fernwärmeversorgung Berlins betrieben. Zukünftig soll die Versorgung mit Strom und Fernwärme auf Basis erneuerbarer Energien und anderer CO2-armer Energien erfolgen.

Senatorin Günther: „Ein Ende der Kohleverbrennung lässt die CO2-Emissionen signifikant sinken und reduziert die Emissionen von Feinstaub, Schwefeldioxid und Schwermetallen. So wird Berlin nicht nur klimafreundlicher, sondern auch gesünder. Darüber hinaus werden durch die Umstellung Modernisierungsimpulse gesetzt.“

Das Energiewendegesetz Berlin war am 6. April 2016 in Kraft getreten. Es legt konkrete CO2-Minderungsziele für 2020 (um 40 Prozent), 2030 (um 60 Prozent) sowie das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 (Minderung um 85 Prozent) zum Bezugsjahr 1990 für Berlin verbindlich fest. Zentrales Instrument zur Erreichung der Ziele ist das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK2030). Es enthält Strategien und Maßnahmen in den Bereichen Energie, Gebäude und Stadtentwicklung, Verkehr, Wirtschaft sowie private Haushalte/Konsum und adressiert den Themenbereich der Anpassung an die Folgen des Klimawandels.