Senat ändert Praxis der flächendeckenden Gebietsfreistellung für Sozialwohnungen
Pressemitteilung vom 02.02.2016
Aus der Sitzung des Senats am 2. Februar 2016:
Auf Vorlage von Stadtentwicklungs- und Umweltsenator Andreas Geisel hat der Senat heute – nach Stellungnahme durch den Rat der Bürgermeister – beschlossen, die bisherige Praxis der Gebietsfreistellung für belegungsgebundene Wohnungen („Sozialwohnungen“) aufzuheben. In erster Befassung hatte er der Vorlage bereits am 8. Dezember 2015 zugestimmt.
In der Vergangenheit war es möglich, dass Mieterinnen und Mieter auch ohne Wohnberechtigungsschein in belegungsgebundenen Wohnungen einziehen konnten. Die veränderte Wohnungsmarktsituation im Land Berlin hat eine Änderung notwendig gemacht. Mit der Neuregelung setzt der Senat auch Vorgaben des Wohnraumversorgungsgesetzes (WoVG) um. Im Wohnraumversorgungsgesetz ist vorgesehen, dass zukünftig die Anwendung des § 30 Absatz 2 des Wohnraumförderungsgesetzes in Berlin ausgeschlossen wird. Damit soll es zukünftig nicht mehr möglich sein, in gebundenen Wohnungsbeständen „großflächige Freistellungen“ vorzunehmen.
Mit der Aufhebung der Ausführungsvorschriften zu § 30 Wohnraumförderungsgesetz wird Klarheit in der Rechtsmaterie geschaffen und Irritationen oder Fehlentscheidungen vorgebeugt. Freistellungen von der Belegungsbindung und die Überlassung von gebundenen Wohnungen an Wohnungssuchende ohne Wohnberechtigungsschein sind zukünftig nur noch im Einzelfall möglich. Solche Einzelfallentscheidungen sind im Wege der Ermessensabwägung durch die zuständigen Wohnungsämter der Bezirke vorzunehmen.
Kontakt
Sprecher der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen