Senator Heilmann legt Jahresbericht zu Funkzellen-Abfragen vor

Pressemitteilung vom 28.07.2015

Aus der Sitzung des Senats am 28. Juli 2015:

Die Berliner Strafverfolgungsbehörden haben im Jahr 2014 in 500 Verfahren Funkzellenabfragen durchgeführt und im ersten Quartal 2015 in 167 Verfahren. Im Jahr 2013 waren es 305 Verfahren. Das geht aus dem Bericht über die Durchführung von Funkzellenabfragen hervor, den der Senat auf Vorlage von Justiz- und Verbraucherschutzsenator Thomas Heilmann in der heutigen Senatssitzung beschlossen hat.

Die Ermittler haben Funkzellenabfragen im Jahr 2014 insbesondere wegen Mord und Totschlag, Raubtaten, schweren Diebstahlstaten, Brandstiftung und Verbrechen nach dem Betäubungsmittelgesetz beantragt und durchgeführt.

Funkzellenabfragen sind in Paragraf 100g der Strafprozessordnung (StPO) gesetzlich geregelt. Sie unterliegen strengen rechtlichen Vorgaben und dürfen nur von einem Richter auf Antrag der Staatsanwaltschaft angeordnet werden.
Dabei ist im vergangenen Jahr kein Antrag der Berliner Strafverfolgungsbehörden auf Durchführung einer Funkzellenabfrage durch das zuständige Gericht abgelehnt worden.

Bei der Abfrage einer Funkzelle werden für einen bestimmten Zeitraum die darin angemeldeten Mobilfunkgeräte erfasst.

Der Jahresbericht geht nun dem Abgeordnetenhaus zu.