Reformationstag 2017 soll gesetzlicher Feiertag in Berlin werden
Pressemitteilung vom 31.03.2015
Aus der Sitzung des Senats am 31. März 2015:
Das Reformationsjubiläum 2017 soll in Berlin mit einem einmaligen gesetzlichen Feiertag begangen werden, um so der Bedeutung der Reformation als herausragendem welt- und kulturgeschichtlichen Ereignis Rechnung zu tragen. Der 31. Oktober 2017 – der 500. Jahrestag des Thesenanschlags durch Martin Luther – soll daher im Berliner Sonn- und Feiertagsgesetz zum gesetzlichen Feiertag bestimmt werden.
Der Senat hat dazu heute auf Vorlage von Innen- und Sportsenator Frank Henkel einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Kenntnis genommen. Vor Beschlussfassung im Senat und Einbringung in das Abgeordnetenhaus wird der Gesetzentwurf nun zunächst dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme zugeleitet.
Nachdem sich die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder im Dezember 2012 für einen einmaligen bundesweiten gesetzlichen Feiertag zur Begehung des Reformationsjubiläums ausgesprochen hatten, haben mehrere Bundesländer, in denen der Reformationstag kein regulärer gesetzlicher Feiertag ist, den 31. Oktober 2017 bereits zum einmaligen gesetzlichen Feiertag erklärt. In anderen Bundesländern stehen entsprechende Rechtsänderungen bevor.
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Sprecherin der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport