Gründungsrat Rathausblock

Mitglieder des Gründungsrates (Foto)

Der Gründungsrat war ein Übergangsgremium, das im September 2018 gegründet wurde, um die zukünftigen Strukturen der Zusammenarbeit im Modellprojekt Rathausblock vorzubereiten und eine Kooperationsvereinbarung zwischen den beteiligten Akteuren zu verabschieden. Er tagte nicht-öffentlich. Im Gründungsrat waren folgende Institutionen vertreten:

  • Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg
  • Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
  • Forum Rathausblock
  • Vernetzungstreffen Rathausblock
  • Wohnungsbaugesellschaft Berlin Mitte (WBM)
  • Berliner Immobilienmanagement (BIM)

Zu den Aufgaben des Gründungsrates gehört es

  • eine Kooperationsvereinbarung zu diskutieren und zu verabschieden,
  • das Verfahren zu den Bau- und Nutzungsanforderungen zu begleiten,
  • Beschlüsse zu dringenden Vorgängen und Themen zu fassen.

Der Gründungsrat war zunächst für sechs Monate vom Forum gewählt worden. Die konstituierende Sitzung des Gründungsrates fand am 12. Oktober 2018 statt, eine Geschäftsordnung wurde am 19. Oktober 2018 beschlossen. Der Gründungsrat sollte sich auflösen, sobald die Kooperationsvereinbarung verabschiedet und damit der Weg für ein langfristiges Gremium – den Zukunftsrat – geebnet ist. Die letzte Gründungsrat-Sitzung fand am 31. Juli 2019 statt.

  • Mitglieder des Gründungsrats
    Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg (2 Sitze)
    • Bezirksstadtrat Florian Schmidt
    • Alexander Matthes, Stadtplanungsamt/ Gruppe Infrastruktur und Städtebauförderung
      Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (2 Sitze)
    • Staatssekretär Sebastian Scheel
    • Katharina Janke, Referat Städtebauförderung/ Stadterneuerung
      Vernetzungstreffen Rathausblock (4 Sitze)
    • Bertram Dudschus
    • Pamela Schobeß
    • Enrico Schönberg
    • Holger Gumz
      gewählte Delegierte aus dem Forum Rathausblock (2 Sitze)
    • Angela Brown
    • Lisa Vollmer (Stellvertretung: Jürgen Enkemann, Robert Burghardt)
      Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) (1 Sitz)
    • Birgit Möhring, Geschäftsführerin (Stellvertretung: Christian Krüger)
      Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte (WBM) (1 Sitz)
    • Christina Geib, Geschäftsführerin (Stellvertretung: Steffen Helbig)
  • Ergebnisse: Gründungsrat #1 (Oktober 2018)

    Sich kennenlernen, gemeinsam Regeln geben und ins Arbeiten kommen – das sind die klassischen Zutaten für eine konstituierende Sitzung. Zu dieser haben sich die zwölf Mitglieder des Gründungsrates am 12. Oktober 2018 im Rathaus Kreuzberg eingefunden.

    Geschäftsordnung und Arbeitsweise des Gründungsrates

    Erste Aufgabe: eine Geschäftsordnung für den Gründungsrat beschließen. Hier sollten nicht nur Verfahren, Organisations- und Arbeitsweisen festgehalten werden, sondern auch der Grundstein für die weitere Arbeit im Modellprojekt Rathausblock gelegt werden. So heißt es in der Präambel:

    “Aus dem bisherigen gemeinsamen Engagement ist der Wille entstanden, ein Mo-dellprojekt zu entwickeln und neue Wege einer kooperativen und gemeinwohlori-entierten Stadtentwicklung zu gehen, in der selbstverwaltete und kommunale Strukturen zusammengeführt werden.”

    Weitere Inhalte der Geschäftsordnung: Die monatlichen, nicht-öffentlichen Sitzungen sollen im Rathaus Kreuzberg stattfinden und Beschlüsse einvernehmlich getroffen werden. Man will arbeitsteilig voranschreiten, die Sitzungen gut vorbereiten, Arbeitsaufträge an Vorbereitungsgruppen verteilen und die gemeinsamen Gründungsratssitzungen somit vor allem zur abschließenden Diskussion und Entscheidung nutzen. Die Geschäftsstelle des Gründungsrates übernimmt Zebralog. Offenheit und Transparenz stellen Grundpfeiler der Arbeit im Gremium dar. Wichtiger Bestandteil der Arbeit ist folglich die Kommunikation nach Außen durch regelmäßige Berichte der Delegierten im Forum Rathausblock, auf der Transparenzplattform des Verfahrens und im Newsletter.

    Verabredungen zu Bau- und Nutzungsanforderungen im Dragonerareal

    Gleich zu Beginn der Arbeit des Gründungsrates wartete ein „harter Brocken“ auf das neue Gremium: die Planung des nächsten Prozessschrittes im städtebaulichen Bereich. Hier gibt es viele Fragen und unterschiedliche Vorstellungen. Wird ein Dienstleister für die Ermittlung von Grundlagen für ein späteres städtebauliches Werkstattverfahren gebraucht? Wenn ja, was sollen diese Planer*innen erledigen? Und wer bewertet eigentlich das bisher im Prozess Erarbeitete – von Studien und Lernlaboren über BVV-Beschlüsse zum Bebauungsplan bis hin zu den Ergebnissen von Werkstätten und Veranstaltungen? Klar ist: Für dieses Thema muss man sich Zeit nehmen – die konkrete Bearbeitung wird folglich auf die nächste Sitzung verschoben.

  • Ergebnisse: Gründungsrat #2 (Oktober 2018)
    Bei der zweiten Sitzung des Gründungsrates stehen drei Themen im Vordergrund:
    • Die Verständigung zum Verfahren im Prozessschritt „Bau- und Nutzungsanforderungen“
    • Modellprojekt Rathausblock: Das Vernetzungstreffen Rathausblock stellt in einem Mehr-Ebenen-Modell vor, wo das Verfahren im Rathausblock „modellhaft“ sein soll.
    • Die Einrichtung einer Organisation zur Unterstützung der zivilgesellschaftlichen Arbeit: die „ZusammenStelle“

    Ausschreibung für einen Dienstleister für Bau- und Nutzungsanforderungen

    Nach intensiver Diskussion einigt sich der Gründungsrat auf einen groben Ablauf der Ausschreibung für einen Dienstleister für Bau- und Nutzungsanforderungen. Das Bezirksamt veröffentlicht die entsprechende Ausschreibung Mitte November. Zentrale Änderungen sind:
    • Betonung auf die notwendige Offenheit des Verfahrens in Anlehnung an den nochmal überarbeiteten Entwurf des Prozessdesigns
    • Einbau von niedrigschwelligen Formaten zur Beteiligung, u.a. über die ZusammenStelle
    • Noch ausstehende Kllärung einer öffentlichen Begleitung des Auftrags (Umgang mit AGs und Werkstätten, etc).

    Modellprojekt Rathausblock

    Zentrale Aufgabe des Gründungsrates ist es, die Kooperationsvereinbarung bis zur Unterschriftsreife zu verhandeln. Doch in welchen Bereichen wollen die Kooperationspartner*innen eigentlich innovativ sein? Welche gemeinsamen Ziele verfolgt man? Dazu stellten die Delegierten des Vernetzungstreffens Rathausblock ihren Ansatz für ein „Modellprojekt für gemeinwohlorientierte, kooperative Quartiersentwicklung“ im Rathausblock vor. Es beschreibt einerseits verschiedene „Ebenen“ des Modellprojektes wie Bodengovernance, Bezahlbarkeit von Wohn- und Gewerbemieten oder lebendiger Städtebau. Gleichzeitig werden konkrete Ziele und Projekte im Rahmen des Verfahrens bis 2021 gesetzt.
    Angeregt duch diesen Aufschlag sagen die übrigen Mitglieder zu, bis zur nächsten Sitzung ihrerseits Ebenen, Ziele und Projekte zu formulieren und diese im Anschluss gemeinsam zu besprechen. Das gibt Futter für die nächsten Schritte und legt den Grundstein für ein Leitbild im Rathausblock.

    Einrichtung der ZusammenStelle

    Ebenfalls wurde im Gründungsrat das Konzept der ZusammenStelle vorgestellt, die zunächst vom Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg für 2018 eine Anschubfinanzierung erhalten soll. Eine fortlaufende Finanzierung ist gewollt, aber noch zu klären. Als Unterstützungsstruktur für die Zivilgesellschaft im Verfahren soll sie nicht nur inhaltlich Konzepte und Positionen für die Arbeit im Rathausblock erarbeiten, sondern auch vernetzen, aktivieren und mobilisieren – also für das Community Building der Nachbar*innen sowie der aktuellen und zukünftigen Nutzer*innen des Rathausblocks zuständig sein. Das Team der ZusammenStelle wird zum Ende des Jahres seine Arbeit aufnehmen. Der Gründungsrat unterstützt die Einrichtung der ZusammenStelle.

  • Ergebnisse: Gründungsrat #3 (November 2018)

    Wer macht was im Verfahren? – Rollen, Strukturen und Gremien im Rathausblock

    Wie stehen eigentlich andere Gremien der Prozesse im Sanierungsgebiet Rathausblock zum Gründungsrat? Wer hat welche Befugnisse? Und wie funktioniert die bisherige Arbeit im Forum Rathausblock, den AGs und in den Werkstätten? Braucht es mehr oder eher weniger, andere oder bessere Gremien? Um diese Fragestellungen zu diskutieren, gründet sich eine Vorbereitungsgruppe mit Mitgliedern des Gründungsrats, die dort einen Vorschlag zur Gremienstruktur unterbreiten soll.

    Wie weiter auf dem Weg zu Gewerbekonzept und Schallschutzgutachten?

    Mit der Grundstücksübertragung von der BImA an das Land Berlin wird die landeseigene BIM auch die Betreuung der Bestandsmieter übernehmen. Wie es daher mit dem Gewerbe weitergehen soll, besprechen die BIM, die Gewerbetreibenden und das Bezirksamt in kleinerem Rahmen. In der nächsten Sitzung soll vorgestellt werden, wie es mit den Ausschreibungen für ein Gewerbekonzept und ein Schallschutzgutachten weitergehen soll. Wichtiges Kriterium für alle: Beim Fahrplan der Grundlagenermittlung für das städtebauliche Werkstattverfahren („Bau- und Nutzungsanforderungen“) darf es nicht zu Verzögerungen kommen.

    Arbeitsplan: Was nimmt sich der Gründungsrat noch vor?

    Der Gründungsrat hat einiges vor. In der dritten Sitzung holt man nach, was ob der vielen dringenden Themen im Oktober nach hinten gerutscht ist – sich zu überlegen, welche Arbeitsschritte wann wie von wem bearbeitet werden. Auf der To-Do-Liste des Gründungsrates stehen unter anderem
    • die weitere Ausarbeitung des Modellprojektes Rathausblocks hin zu einem Leitbild
    • die Grob-Planung des Gesamtverfahrens mit Zielhorizont 2021
    • die Feinplanung der Prozessschritte „Inventur“, „Bau- und Nutzungsanforderungen“ sowie eines sich daran anschließenden städtebaulichen Werkstattverfahrens
    • das Verhandeln der Kooperationsvereinbarung inklusive einer Festlegung von Rollen und Gremienstrukturen

    Prozessschritt Inventur

    Um das bisher im Prozess Erarbeitete sichtbar zu machen, zu bewerten und für die nächsten Prozessschritte fruchtbar zu machen, sollen erste Überlegungen aus der AG Gewerbe und Kultur in einer sogenannten „Inventur“ gemeinsam weiterentwickelt werden. Dazu trifft sich eine Vorbereitungsgruppe und legt dem Gründungsrat zur nächsten Sitzung einen Vorschlag vor. Dieser soll ein gemeinsames Ordnungssystem („Taxonomie“) zur Bewertung und Einordnung der bisher erarbeiteten Inhalte im Verfahren sowie ein konkretes Inventurverfahren enthalten.

  • Ergebnisse: Gründungsrat #4 (Dezember 2018)

    Vorbereitungsgruppe Rollen und Gremien

    Die Mitglieder der Vorbereitungsgruppe berichten von ihren Fortschritten, möchten dem Gründungsrat aber ein Gesamtkonzept vorlegen. Dies wird voraussichtlich in der fünften Sitzung des Gründungsrates im Januar vorliegen.

    Entscheidungen zu Gewerbe und Schallschutz! Und Sofortmaßnahmen?

    Die BIM, das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg und das Vernetzungstreffen liefern den übrigen Gründungsrats-Mitgliedern Informationen zum weiteren Vorgehen. Auf was man sich genau geeinigt hat, ist unter anderem in der Ausschreibung zum Gewerbekonzept nachzulesen. Außerdem werden einige vom Vernetzungstreffen vorgeschlagene Sofortmaßnahmen, die sich durch die Übertragung des Dragonerareals an das Land Berlin ergeben, durch den Gründungsrat befürwortet. Sie finden sich in Teilen in der Ausschreibung wieder oder werden im weiteren Verfahren berücksichtigt. Das betrifft zum Beispiel:
    • einen regelmäßigen Jourfixe zwischen Mieter*innen und Vermieter*innen auf dem Dragonerareal
    • eine unabhängige Beratungsstruktur für die Gewerbetreibenden
    • Lernformate zu Betriebs- und Finanzierungskonzepten, z.B. zu gemeinwohlorientierten und solidarischen Aspekten von Gewerbehofkonzepten
      Die Aspekte „Pioniernutzungen“ und das vorgeschlagene Gremium „Raum- und Flächenkuratorium“ sollen in den weiteren Aushandlungen zum Modellprojekt beziehungsweise zur Gremienstruktur berücksichtigt werden.

    Fahrplan Kooperationsvereinbarung

    Die Mitglieder des Gründungsrates einigen sich auf eine Arbeitsweise zur Arbeit an der Kooperationsvereinbarung: Bis zur nächsten Sitzung soll zusammentragen und dargestellt werden, in welchen Punkten und vorhandenen Entwürfen Übereinstimmungen, aber auch Klärungsbedarfe bestehen. Diese sollen anschließend gemeinsam abgearbeitet werden.

    Feiern!

    Die Kooperationspartner*innen feiern einen Meilenstein im Rathausblock: Die Übertragung des Dragonerareals von der BImA an das Land Berlin, das durch langjährige gemeinsame Anstrengungen und Proteste von Zivilgesellschaft, Senat und Bezirk vor einem Verkauf an private Investoren bewahrt werden konnte.

  • Ergebnisse: Gründungsrat #5 (Januar 2019)

    Verfahrensvorschlag städtisches Werkstadtverfahren

    Zur 5. Sitzung des Gründungsrates werden zwei Gäste aus der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen begrüßt: Frau Gil und Herr Weiss sind anwesend, um einen ersten Entwurf für den Fahrplan des städtebaulichen Werksstattverfahren zur Entwicklung des Dragonerareals vorzustellen. Der Vorschlag baut auf den Erfahrungen aus dem Verfahren zum Haus der Statistik auf – einem Projekt, das jedoch unter etwas anderen Vorzeichen stand als der Rathausblock. Entsprechend zahlreich sind die Fragen, Anmerkungen und Kritikpunkte der Gründungsratsmitglieder. Am Ende ist man sich einig: Es braucht mehr Zeit, um den Verfahrensvorschlag weiter auszuarbeiten. Ein Folgetermin in Form eines Nachmittagsworkshops wird für Ende Februar vereinbart.

    Die Frage nach der Öffentlichkeit

    Immer wieder wurde in den vergangenen Sitzungen und auf dem Forum Rathausblock die Frage nach einer Öffnung der Sitzungen des Gründungsrats diskutiert. Transparenz ist einer der Grundsätze des Modellprojektes. In der Vergangenheit gab es bereits verschiedene Vorschläge für eine verstärkte Öffnung des Gremiums. Bedenken bestehen jedoch darin, dass der Gründungsrat arbeitsfähig bleiben muss und das Verfahren einen geschützten Raum braucht, damit alle Anwesenden offen über strittige Punkte sprechen können. Es wird deshalb vereinbart, die Sitzungen nicht zu öffnen, solange zukünftige Strukturen und Gremien noch unklar sind. Aufgeschoben bedeutet aber nicht aufgehoben! An dem Punkt soll in der bestehenden Unterarbeitsgruppe des Gründungsrates zu Rollen und Gremien weiter gearbeitet werden.

    Auf dem Weg zur Kooperationsvereinbarung – Wie kann sie aussehen?

    Es ist seit der konstituierenden Sitzung eine der Kernaufgaben des Gründungsrates: Die Vorbereitung der Kooperationsvereinabrung. Um diese weiter voranzubringen, wird ein Gliederungsentwurf vorgestellt und wichtige Eckpunkte der Vereinbarung beschlossen. Schnell wird deutlich, dass neben den bereits bekannten Punkten, also einer Verständigung über das Verfahren, der Zeitplanung und den Strukturen der Zusammenarbeit, vor allem ein gemeinsames Leitbild für das Modellprojekt Rathausblock gefunden werden muss. Weiterer Diskussionsbedarf besteht im Umgang mit strittigen und juristisch komplexen Themen wie der Frage nach Nutzungsrechten und Eigentum. Sollen und können diese im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung bereits geklärt werden? Oder muss man sie „qualitativ vertagen“, um überhaupt zu einer Vereinbarung zu kommen? Auch hier gibt es noch viel Klärungsbedarf – ein Workshop dazu ist noch im Januar in Planung.

    Die beschlossenen Eckpunkte der Kooperationsvereinbarung im Überblick:

    • Gemeinsames Leitbild für das Modellprojekt
    • Gemeinsames Verständnis des Verfahrens
    • Verständigung auf eine Rahmenzeitplanung
    • Festlegung der Strukturen der Zusammenarbeit
    • Benennung von weiteren Projektvereinbarungen und wann diese mit welchen Kooperationspartnern abgeschlossen werden sollen
    • Statt einer Aufnahme von Aussagen zu sektoralen Bereichen (z.B. Wohnen, Gewerbe, Kultur, Grün, etc.) soll die Klärung der strittigen Themen in den weiteren Prozess, insbesondere zur Erarbeitung der Bau- und Nutzungsanforderungen und das spätere städtebauliche Werkstattverfahren ausgelagert werden.
    • Statt der Aufnahme von Aussagen zu Eigentumsfragen und Vergabe von Teil-flächen bzw. Nutzungsrechten sollen Projektvereinbarungen benannt werden.
    • Statt einer verpflichtenden und möglichst abschließenden alles umfassenden Vereinbarung soll die Kooperationsvereinbarung Eckpunkte/Absichtserklärung beinhalten.

    Was, wann, wie – ein Zeitplan muss her!

    Die Sitzungen des Gründungsrats waren von Anfang an thematisch gut gefüllt. Immer wieder kristallisieren sich neue Arbeitsaufträge für das Gremium heraus. Um wichtige Aufgaben und Arbeitspakete für den Gesamtprozess nicht aus den Augen zu verlieren, braucht es eine gute und verlässliche Planung. In der nächsten Sitzung soll deshalb ein Zeitplan besprochen werden, in dem Meilensteine für die anstehenden Planungsverfahren, ausstehenden Projektvereinbarungen und die Aufgaben der ZusammenStelle festgehalten werden.

  • Ergebnisse: Gründungsrat #6 (Februar 2019)

    Städtebauliches Werkstattverfahren

    Zu Beginn der sechsten Sitzung des Gründungsrates wird der Punkt „Städtebauliches Werkstattverfahren“ erneut aufgegriffen. Nachdem die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen in der letzten Sitzung einen ersten Entwurf für das Verfahren vorgestellt hatte, sollen in einem anstehenden Workshop die Eckpunkte der Ausschreibung für ein Koordinationsbüro geklärt werden. Um das vorgestellte Verfahren besser einordnen zu können, bitten insbesondere die zivilgesellschaftlichen Vertreter*innen des Gründungsrates um weitere Informationen: Welche Qualitätskriterien und Grundprinzipien gibt es bei städtebaulichen Verfahren? Was ist fix, was ist variabel? Diese Fragen sollten geklärt werden, bevor es in den Workshop geht, um eine solide Diskussionsbasis zu haben und zügig voranzukommen.

    Kooperationsvereinbarung – die Arbeit geht weiter

    Auch in Punkto Kooperationsvereinbarung gibt es Fortschritte zu verzeichnen: In einem Workshop Ende Januar haben sich Mitglieder des Gründungsrates auf eine Struktur und eine Gliederung der Vereinbarung verständigt. Darüber hinaus gab es eine intensive Auseinandersetzung mit der Präambel und dem Leitbild. Auch wenn sich die Teilnhemenden in vielen Punkten einig waren, gibt es an mehreren Stellen noch Klärungsbedarf und Dissens. Dies betrifft unter anderem die Definition und Ausgestaltung des Ziels „bezahlbarer Wohnraum“ sowie die Frage nach der Zweckbindung von Mitteln innerhalb des Quartiers. Immerhin zwei der insgesamt sieben Punkte konnten in der folgenden Diskussion geklärt werden –die Arbeit geht also weiter.

    Gesamtzeitplan: Der Weg zur Planreife

    Wie immer sind die Termine eng getaktet im Verfahren Rathausblock. An einer großen Pinnwand werden die wichtigsten Meilensteine besprochen und diskutiert. Insbesondere beschäftigt die Anwesenden die Frage nach der Flexibilität des aktuellen Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplans: Wie verbindlich sind die dort festgelegten Kriterien, beispielsweise die Geschossflächenzahl? Welche Spielräume gibt es für die Entwürfe des städtebaulichen Werkstattverfahrens? Diese und weitere Fragen gilt es zeitnah mit den zuständigen Fachexpertinnen für Bauleitplanung zu klären, um Verzögerungen im Verfahren zu vermeiden.

    Den beschlossenen Zeitplan können Sie weiter unten herunterladen.

    Kommunikation und Pressearbeit

    Eine kurze Aussprache zu aktuellen Verlautbarungen zum Dragonerareal, die unter anderem auf eine Presseerklärung der Senatsverwaltung für Finanzen zurückgehen, bringt die Frage auf, ob und wie der Gründungsrates zukünftig zusammen nach Außen kommunizieren sollte. Man ist sich einig, dass eine gemeinsame Pressearbeit, die über Ziele, Ebenen und Ergebnisse des laufenden Verfahrens informiert, wichtig ist. Um diese effektiv zu gestalten, möchten die Akteure des Gründungsrates ihre Kommunikationsabteilungen ansprechen und gemeinsam eine Kommunikationsstrategie erarbeiten.

  • Ergebnisse: Gründungsrat #7 (März 2019)

    Zwischenevaluation der Arbeit des Gründungsrates

    Zu Beginn der 7. Sitzung evaluiert der Gründungsrat seine bisherige Arbeit. Während die Zu-sammenarbeit im Gremium als offen und vertrauensvoll bewertet wird, sehen die Mitglieder die hohe Taktung und das große Arbeitspensum kritisch. Bestimmte Arbeitspakete müssten auf Grund der engen Zeitfenster sehr schnell abgehandelt werden – oft „hechele man hin-terher“, auch weil man zu vieles gleichzeitig zu bearbeiten hätte. Auch könnte der Grün-dungsrat seine Arbeit nach außen hin noch transparenter machen und besser kommunizie-ren. Dazu soll der Abschluss der Kooperationsvereinbarung nochmal stärker genutzt werden.

    Weitere Arbeit am Leitbild

    Der Gründungsrat erarbeitete außerdem weitere Punkte zum Leitbild, das Teil der Koopera-tionsvereinbarung werden wird. Auf folgende Punkte konnte man sich im Grundsatz einigen:
    • 90-10 Regel
      Bei dieser Regelung aus dem Übertragungsvertrag des Dragonerareals vom Bund (BImA) an das Land Berlin (SoDa/ BIM) geht es um die spätere Flächenvergabe. Ins-besondere geht es um das Verhältnis von der Flächenvergabe an landeseigene Un-ternehmen (WBM) zur Vergabe an andere gemeinwohlorientierte Träger (Genos-senschaften etc.). Die festgeschriebene Aufteilung von 90:10 (WBM zu andere Trä-ger) sehen die Vertreter*innen des Vernetzungstreffens weiterhin kritisch. Sobald der sogenannte „Nutzen-Lasten-Wechsel“ stattgefunden hat, überprüfen die Koope-rationspartner*innen, ob und ggf. wie der Anteil an Teilflächen in Erbbaurecht er-höht werden kann. Die WBM weist insbesondere auf die Möglichkeit hin, Nutzer-gruppen über Generalmietverträge zu beteiligen und auf diesem Wege die 90-10-Quote zu verschieben.
    • Erbbaurechte
      Eine Vergabe von Teilflächen im Wege des Erbbaurechts an die WBM, die für Woh-nungsbau entwickelt werden sollen, wird von den Kooperationspartner*innen im Grundsatz befürwortet. Im weiteren Verfahren konkretisieren die Kooperations-partner*innen die Regelungen auch im Hinblick z.B. auf Erschließungskosten oder Erbbauzinsen.
    • Gemeinschaftliches Wohnen und Clusterwohnen
      Die aktuellen Regelungen machen es schwer, dass Menschen mit und ohne WBS-Berechtigung in einer Wohnung (WG), einem Cluster oder einer Etage zusammenle-ben können. Im weiteren Verfahren werden Überlegungen vorgenommen, wie dies dennoch ermöglicht werden kann.

    Aktuelles zur Bodenpolitik

    Der Gründungsrat bespricht kurz einen Senatsbeschluss vom 19.2., der relevante Aspekte auch für die Entwicklung des Dragonerareals enthält. So soll beispielsweise das SoDa (Son-dervermögen Daseinsversorge) des Landes Berlin, in das die Liegenschaft des Dragonerareals übertragen wird, hin zu einem kommunalen Bodenfonds verändert werden. Außerdem wird ein BGH-Urteil zur Dauer von Sozialbindungen für Wohnungsbaugesellschaften besprochen, indem auch die besondere Rolle von Erbbaurechten thematisiert wird.

  • Ergebnisse: Gründungsrat #8 (April 2019)

    Gründungsrat geht in der Verlängerung

    Ursprünglich sollte der Gründungsrat nur bis April tagen. Da die Arbeiten an der Kooperati-onsvereinbarung und insbesondere an den Gremienstrukturen noch nicht abgeschlossen sind, geht es in die Verlängerung: Im Mai und Juni sind weitere Sitzungen anberaumt, um die Arbeit ordentlich an das Nachfolgegremium Zukunftsrat übergeben zu können.

    Wie weiter mit dem Grundstück Obentrautstraße 31?

    Ursprünglich sollte in der Obentrautstraße 31, eine kommunale Liegenschaft gerade außer-halb des Dragonerareals, die im Rahmenplan vorgesehene Jugendfreizeiteinrichtung einge-richtet werden. In seinem Konzept zur Unterbringung von Geflüchteten hat das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg diesen Standort untersuchen lassen. Angestrebt wird nun hier, in einem kooperativen Verfahren ein genossenschaftliches Projekt zu realisieren, das auch die Verstetigung des Wohnraums für Geflüchtete ermöglicht. Herr Schmidt weist darauf hin, dass es hier auch um die Solidarität mit anderen Standorten in Berlin ginge und der Standort am Dragonerareal gut zum Modellprojekt Rathausblock passen würde. Nach kurzer Diskus-sion unterstütz der Gründungsrat einhellig, dass die Jugendfreizeiteinrichtung auf dem Dra-gonerareal realisiert werden soll. Wo und wie diese konkret entstehen könnte, muss – mit Blick auf alle zur Verfügung stehenden Flächen – noch im weiteren Verfahren konkretisiert werden.

    Städtebauliches Werkstattverfahren – so wird es ablaufen

    Beim städtebaulichen Werkstattverfahren, das im August 2019 starten wird, ist die Senats-verwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen federführend. Sie wird das Stadtplanungsbü-ro BSM mit der Durchführung beauftragen. Das entscheidet der Gründungsrat bei Enthal-tung der zivilgesellschaftlichen Mitglieder. Im Gründungsrat werden außerdem noch zu klärende Punkte für diesen Verfahrensschritt besprochen:
    • Übergang BNA zu Werkstattverfahren
      Nach Abschluss der 2. Werkstatt Mitte Mai wird es am 29. Mai eine Vorstellung der Zwischenergebnisse im Stadtentwicklungsausschuss der BVV Friedrichshain-Kreuzberg geben. Nach gemeinsamer Abwägung soll dann im August 2019 das städ-tebauliche Werkstattverfahren starten
    • Anwesenheit der Planer*innen auf dem Areal
      Die Planungsteams werden zum Start des Verfahrens fünf Tage, von Samstag bis Mittwoch, auf dem Areal präsent sein und vor Ort arbeiten. Die ZusammenStelle wird entsprechend dieser Entscheidung ein Begleitprogramm anbieten.

    Habemus Leitbild!

    Einstimmig beschließt der Gründungsrat Präambel und Leitbild der Kooperationsvereinba-rung. Diese werden beim Forum Rathausblock im Mai 2019 mit der Öffentlichkeit erörtert.

    Weitere Schritte zum Abschluss der Kooperationsvereinbarung

    Die Gründungsrat-Mitglieder werfen einen Blick auf den von der Senatsverwaltung für Stadt-entwicklung und Wohnen vorgeschlagenen Pfad hin zur Finalisierung der Kooperationsver-einbarung. Die Teilnehmenden bekräftigen, den dort vorgeschlagenen Zeitplan – Abschluss der Vereinbarung bis Juni 2019 – einzuhalten. In der Vorbereitungsgruppe des Gründungsra-tes müssen dazu insbesondere noch die Kooperations- und Gremienstrukturen, die im wei-teren Verfahren abzuschließenden Projektvereinbarungen sowie die Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit weiter besprochen werden. Auch soll über die Struktur und das Aufga-benpakete der Geschäftsstelle des Zukunftsrates gesprochen werden.

  • Ergebnisse: Gründungsrat #9 (Mai 2019)

    Eine Geschäftsstelle für den Zukunftsrat!

    Mit dem Abschluss der Kooperationsvereinbarung in diesem Sommer wird auch der Gründungsrat seine Tätigkeit beenden. Ab September soll das Nachfolgegremium Zukunftsrat starten. Deshalb hat sich der Gründungsrat jetzt um die Ausschreibung einer Geschäftsstelle g-kümmert. Für den Gründungsrat hatte die Agentur Zebralog die Geschäftsstellentätigkeit übernommen. Die Zukunftsrat-Geschäftsstelle soll zukünftig die Sitzungen des Gremiums und der entsprechenden Vorbereitungsrunden der Kooperationspartner*innen begleiten und moderieren. Auch ein übergreifendes Kooperationsmanagement und die jährliche Evaluation des Kooperationsprozesses werden Aufgaben der Geschäftsstelle sein. Das Bezirksamt kümmert sich nun um die nächsten Schritte und eine öffentliche Ausschreibung.

    Viele Gremien für den Rathausblock!

    Der Gründungsrat hat sich über die Kooperations- und Gremienstrukturen im Prozess verständigt. Sie sollen auch am Forum Rathausblock am 28. Mai 2019 vorgestellt werden:

    • Das Forum Rathausblock wird die zentrale öffentliche Veranstaltung zur Entwicklung des Rathausblocks. Es soll alle zwei Monate tagen. Auf dem Forum wird die Öffentlichkeit über den aktuellen Stand des Verfahrens informiert. Das Forum bietet Interessierten einen Einstieg in das Verfahren, zeigt in einer Art „Leitsystem“ Möglichkeiten des Mitmachens auf und bietet Raum für Vernetzung. Es ist außerdem Ort des Austauschs und der Debatte für die Zivilgesellschaft im Verfahren. Der Zukunftsrat berichtet über Arbeitsprozesse und Entscheidungen. Das Forum soll von den Anwesenden aber auch selbst mitgestaltet werden können. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, über das Forum Impulse im Verfahren zu setzen. Das Forum Rathausblock entsendet zwei Delegierte und zwei Stellvertreter*innen in den Zukunftsrat, welche die Interessen aus dem Forum vertreten sollen und Informationen aus dem Zukunftsrat ins Forum zurücktragen. Sie werden mit einer im Forum festgelegten Wahlordnung gewählt. Der Gründungsrat ermutigt auch nicht-organisierte Bürger*innen dazu, sich im Forum als Delegierte*r zur Wahl zu stellen.
    • Der Zukunftsrat wird das Steuerungs- und Entscheidungsgremium im Rathausblock. Er passt je nach Erfordernis Prozess-, Arbeits- und Abstimmungsstrukturen an. Er kann Arbeitsgruppen, Projekte, Werkstätten oder andere Arbeitsformate einberufen bzw. auch aufheben oder in andere Formate überführen. Der Zukunftsrat hat Entscheidungs- und Empfehlungsfunktion. Außerdem gibt er ein Votum für jene Art von Entscheidungen ab, die von den zuständigen Verwaltungsstellen, der Bezirksverordnetensammlung oder dem Abgeordnetenhaus getroffen und verantwortet werden müssen. Der Zukunftsrat bestimmt und überprüft die Ziele der Entwicklung des Rathausblocks, verabschiedet weiterführende Projektvereinbarungen zur Kooperationsvereinbarung und begleitet deren Umsetzung. Der Zukunftsrat tagt in der Regel zweimonatlich. Er wird aus gesetzten sowie gewählten Mitgliedern aus Institutionen und Interessensvertretungen bestehen, die mit Entscheidungsrechten ausgestattet sind. Konkret sieht die Besetzung wie folgt aus:
      - Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen: 2 Vertreter*innen
      - Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg: 2 Vertreter*innen
      - BIM: 1 Vertreter*in
      - WBM: 1 Vertreter*in
      - Vernetzungstreffen Rathausblock: 3 Vertreter*innen
      - Gewerbetreibende: 1 Vertreter*in
      - Forum Rathausblock: 2 Vertreter*innen
    • Zusätzlich soll ein Begleitkreis den Zukunftsrat bei der Ausgestaltung des Modellprojekts fachlich beraten. Aus dem Kreis jener Fachleute, die im städtebaulichen Werkstattverfahren im Jahr 2019 als Sachverständige fungieren, soll sich im Anschluss ein kontinuierlicher Begleitkreis entwickeln. Er soll sich aus Fachleuten aus verschiedenen Bereichen zusammensetzen, z.B. aus den Feldern Wohnen, Gewerbe, Gemeinwesen/Soziales, Ökologie/ Freiraum, Verkehr/ Mobilität und Transformation zu einer nachhaltigen Gesellschaft. Der Begleitkreis wird vom Zukunftsrat berufen und tagt in der Regel drei Mal pro Jahr.
    • Natürlich wird auch weiterhin in Arbeitsgruppen, Werkstätten, Lernlaboren und anderen Veranstaltungen zum Rathausblock zusammengearbeitet und beraten.

    Ein Forum für die Delegiertenwahl!

    Wichtige Meilensteine stehen an im Rathausblock: So werden am 28.5. im Forum Rathausblock Elemente der Kooperationsvereinbarung vorgestellt. Am 23.7. wird es im Forum städtebaulich: Dort stellt das Bearbeitungsteam das Ergebnis der Bau- und Nutzungsanforderungen vor, die die Grundlage für das städtebauliche Werkstattverfahren bilden. Für die Jury dieses Werkstattverfahrens, das sogenannte „Obergutachtergremium“, suchen wir außerdem noch Vertreter*innen des Forums: Ein*e „Sachgutachter*in“ sowie ein*e Stellvertreter*in. Eine spannende Aufgabe! Den konkreten Ablauf des Werkstattverfahrens stellen wir Ihnen in Kürze auf der Transparenzplattform und beim Forum Rathausblock vor.

    Eine Sondersitzung für den Gründungsrat!

    Um die Ergebnisse der Bau- und Nutzungsanforderungen zu erörtern, hat der Gründungsrat für Mitte Juli eine Sondersitzung anberaumt. Hier werden sich die Kooperationspartner*innen noch einmal im Detail die Vorbereitung der Auslobungsunterlagen für das städtebauliche Werkstattverfahren ansehen.

    Kooperationsvereinbarung: Auf der Zielgeraden!

    Jetzt aber wirklich: Nach intensiven Diskussionen steht die Kooperationsvereinbarung kurz vor der Unterschrift. In der nächsten Gründungsrat-Sitzung am 4. Juni sollen letzte zu klärende Punkte besprochen werden – insbesondere zum Zeitplan und zum Abschluss von weiteren Projektvereinbarungen in den nächsten Jahren. Wir halten Sie auf dem Laufenden!

  • Geschäftsordnung für den Gründungsrat Rathausblock

    PDF-Dokument (500.9 kB)

  • Zeitplan auf dem Weg zur Planreife (Stand Februar 2019)

    PDF-Dokument (37.4 kB)