Erste Bilanz zum neuen Verkehrsmittel E-Scooter

Polizeimeldung vom 02.07.2019

berlinweit

Nr. 1609
Am 15. Juni 2019 trat die Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (eKFV) in Kraft. Seitdem können unter bestimmten Bedingungen sogenannte E-Scooter auf öffentlichen Straßen in Betrieb genommen werden. In Berlin gibt es schon Hunderte.

Diese Kraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 6 bis 20 km/h dürfen nur auf Radverkehrsflächen, also Radwegen, Fahrradschutzstreifen etc. und mit gültiger Haftpflichtversicherung genutzt werden. Auch wenn keine Schutzhelmpflicht besteht, wird das Tragen dringend empfohlen.

Gehwege und Busspuren dürfen nicht genutzt werden. Eine Benutzung ist nur nach Freigabe mittels zusätzlicher Verkehrszeichen erlaubt. Auch verboten ist das Fahren mit mehr als einer Person auf einem E-Scooter. Erkannte Verstöße werden geahndet.

Die neuen E-Scooter sind keine Kinderspielzeuge, sondern Kraftfahrzeuge. Die Benutzung ist ab dem 14. Lebensjahr erlaubt. Es gelten die gleichen Promillegrenzen wie beim Autofahren. Aus Gründen der eigenen und der Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer verzichten Sie aber am besten auf Alkohol auch am Scooter-Lenker. Auch der zukünftige Führerschein kann beim Fahren unter Alkoholeinfluss in Gefahr sein.

In den ersten zwei Wochen wurden bereits 8 Verkehrsstraftaten durch E-Scooterfahrende bekannt. In fünf Fällen standen die Fahrzeugführenden unter Alkoholeinfluss, wobei zwei Alkoholfahrten mit einem Verkehrsunfall endeten. Hierbei verletzten sich die Führenden leicht. Drei E-Scooter waren nicht versichert.
Im gleichen Zeitraum wurden fünf weitere Verkehrsunfälle mit E-Scootern polizeilich registriert. Bei vier Verkehrsunfällen wurden die Fahrzeugführenden verletzt, zwei davon schwer. Bei einem Unfall mit einer Straßenbahn entstand glücklicherweise lediglich Sachschaden. Bei allen Verkehrsunfällen waren die E-Scooterführenden Verursachende. Zu Verstößen gegen das Verbot zur Gehwegnutzung liegen noch keine validen Daten vor.

Wir weisen alle E-Scooter-Begeisterten ausdrücklich darauf hin:

  • Machen Sie sich mit den neuen Fahrzeugen ausreichend vertraut bevor sie sich in den Berliner Straßenverkehr begeben
  • Ein Helm ist kein Muss, aber immer gut und richtig
  • Informieren Sie sich über alle Regeln und Vorschriften. Erste Hilfen hierfür sind unser Flyer, den Sie unter dem Link finden, und unser Video, in dem wir erklären, was zu beachten ist.