Doppelt so schnell wie erlaubt

Polizeimeldung vom 26.05.2018

Neukölln

Nr. 1164
Eine Zivilstreife der Autobahnpolizei wurde heute Morgen von einem Motorradfahrer überholt, der es anscheinend sehr eilig hatte. Gegen 7.30 Uhr befuhren die Beamten die BAB A 113 stadtauswärts, als der Kawasaki-Fahrer an ihnen vorbeiraste. Die Videotechnik wurde eingeschaltet und die Geschwindigkeitsmessung ergab einen vorwerfbaren Wert von 160 km/h – erlaubt ist dort die Hälfte, also 80 km/h. Die Polizisten hielten den Kradfahrer kurz hinter der Abfahrt Stubenrauchstraße an. Den 24-jährigen Fahrer erwarten mindestens ein Bußgeld von 1360 Euro, ein dreimonatiges Fahrverbot sowie 2 Punkte in Flensburg. Zudem erhielt er einen Mängelbericht, da die hintere Beleuchtung nicht funktionierte.

Neben den positiven Aspekten der Mobilität, wie individuelle Bewegungsfreiheit und Gewährleistung von Wirtschaft und Dienstleistungen, hat unsere Gesellschaft leider auch negative Auswirkungen des Verkehrs festzustellen.
Durch Rücksichtslosigkeit oder Fahrlässigkeit kam es im Jahr 2017 in Berlin zu insgesamt 143.424 registrierten Verkehrsunfällen, siehe Verkehrsunfallstatistik.

Flyer zur Verkehrsunfallprävention finden Sie auf unserer Internetseite.
Auf dieser Seite finden Sie speziell für motorisierte Zweiradfahrer zum Thema Motorradsicherheit wichtige Hinweise und Regeln zum Bremsen, zur Geschwindigkeit, zu Bekleidung und Schutzausrüstung sowie Sicherheitsabstand und Überholen. Sie sollten immer bedenken: „Motorräder haben keine Knautschzone“!